Wenn Ich die Zwangsversteigerung beantrage kann Ich dann mein
Haus mitsteigern? Oder wie muß Ich vorgehen um das Haus Als
alleiniger Eigentümer behalten zu können.
Für Eure Hilfe aus dieser Verzwickten Situation möchte Ich
mich im voraus herzlichst Bedanken Und freue mich auf jede
Antwort und Tip von Euch.
Herzlichst berndilo
Hallo Berndilo,
gar nicht so verzwickt, zwar reichlich spät, aber noch nicht zu spät.
Im jetzigen Stadium ist das A und O, was die Bank dazu sagt. Ich würde mich also so schnell es geht mit der Bank an einen Tisch setzen. Momentan können und werden die Bankleute Dir sagen, was sie für Vorstellungen haben und welche Möglichkeiten Dir bleiben.
Wenn also die Bank einverstanden ist, würde ich eine sogenannte Teilungsversteigerung beantragen. Das bedeutet letzten Endes, daß Du (allerdings auch ein x-beliebiger Dritter!) die Hälfte Deiner Frau ersteigern kannst. Ich vermute, in juristischen Dingen hast Du keine allzu große Erfahrung. Daher würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen, der Dir hilft, die Teilungsversteigerung zu beantragen und der Dich vor groben Schnitzern bewahrt.
Wenn allerdings die Bank nicht nur mit der Zwangsversteigerung droht, sondern sie bereits beantragt hat, brauchst Du selbst keine Anträge mehr zu stellen. Auch dann kannst Du immer noch mitbieten.
In beiden Fällen ist jedoch Dein Problem mit der Bank nicht gelöst. Die Jungs wollen auf alle Fälle ihr Geld, und wenn Deine Ex nicht zahlt, dann wollen sie es von Dir…
Ich will damit sagen, wenn Du die Hälfte Deiner Ex ersteigerst, mußt Du diese Hälfte natürlich auch bezahlen, und zwar nicht ratenweise oder irgenwann, sondern in einer Summe am sogenannten Verteilungstermin, der vier bis acht Wochen nach der Versteigerung ist. Das Geld kriegt in Deinem Fall natürlich nicht die Dame, sondern die Bank. Deshalb nochmals mein Rat: Sprich mit der Bank!
Viele Grüße aus dem sonnigen Südhessen von Morelle