Zwangsversteigerung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich und meine Exfrau sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Privaten Fremdenzimmern auf das noch eine Hypothek läuft.
Meine EX zahlt schon 6 Jahre nichts mehr . Ich habe die Zahlung deswegen auch eingestellt. Jetzt droht die Zwangsversteigerung. Ich wollte Sie Ausbezahlen aber Sie weigert sich und willigt in den Verkauf nicht ein.Sie reagiert auch nicht wegen der Zwangsversteigerung.
Wenn Ich die Zwangsversteigerung beantrage kann Ich dann mein Haus mitsteigern? Oder wie muß Ich vorgehen um das Haus Als alleiniger Eigentümer behalten zu können.
Für Eure Hilfe aus dieser Verzwickten Situation möchte Ich mich im voraus herzlichst Bedanken Und freue mich auf jede Antwort und Tip von Euch.

Herzlichst berndilo

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habt ihr beide nicht mehr bezahlt.In dem Fall richtet sich die ZV gegen euch beide oder willst du selbst die ZV gegen euch beide beantragen?

Es gibt auch die Möglichkeit der Teil ZV

Mal hier nachlesen
http://www.finanztip.de/tip/home/0-immobilien-zwangs…

Wenn Ich die Zwangsversteigerung beantrage kann Ich dann mein
Haus mitsteigern? Oder wie muß Ich vorgehen um das Haus Als
alleiniger Eigentümer behalten zu können.
Für Eure Hilfe aus dieser Verzwickten Situation möchte Ich
mich im voraus herzlichst Bedanken Und freue mich auf jede
Antwort und Tip von Euch.

Herzlichst berndilo

Hallo Berndilo,

gar nicht so verzwickt, zwar reichlich spät, aber noch nicht zu spät.

Im jetzigen Stadium ist das A und O, was die Bank dazu sagt. Ich würde mich also so schnell es geht mit der Bank an einen Tisch setzen. Momentan können und werden die Bankleute Dir sagen, was sie für Vorstellungen haben und welche Möglichkeiten Dir bleiben.

Wenn also die Bank einverstanden ist, würde ich eine sogenannte Teilungsversteigerung beantragen. Das bedeutet letzten Endes, daß Du (allerdings auch ein x-beliebiger Dritter!) die Hälfte Deiner Frau ersteigern kannst. Ich vermute, in juristischen Dingen hast Du keine allzu große Erfahrung. Daher würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen, der Dir hilft, die Teilungsversteigerung zu beantragen und der Dich vor groben Schnitzern bewahrt.

Wenn allerdings die Bank nicht nur mit der Zwangsversteigerung droht, sondern sie bereits beantragt hat, brauchst Du selbst keine Anträge mehr zu stellen. Auch dann kannst Du immer noch mitbieten.

In beiden Fällen ist jedoch Dein Problem mit der Bank nicht gelöst. Die Jungs wollen auf alle Fälle ihr Geld, und wenn Deine Ex nicht zahlt, dann wollen sie es von Dir…

Ich will damit sagen, wenn Du die Hälfte Deiner Ex ersteigerst, mußt Du diese Hälfte natürlich auch bezahlen, und zwar nicht ratenweise oder irgenwann, sondern in einer Summe am sogenannten Verteilungstermin, der vier bis acht Wochen nach der Versteigerung ist. Das Geld kriegt in Deinem Fall natürlich nicht die Dame, sondern die Bank. Deshalb nochmals mein Rat: Sprich mit der Bank!

Viele Grüße aus dem sonnigen Südhessen von Morelle

Antwort:
schauen Sie mal auf folgende Seite
www.schuldnerakuthilfe.com/teilungsversteigerung.html
Dort erfahren Sie Grundlegendes zur Teilungsversteigerung.

Ferner: Sie beantragen die Teilungsversteigerung und bieten mit. Es sollte Ihnen wert sein eine überschaubare Summe zu investieren (Anwalt) um so zum Erfolg zu kommen wie gewünscht.

Grüsse

Hallo,

grundsätzlich können Sie auch als Eigentümer das Objekt ersteigern und das kann auch ein Weg sein, andere MIteigentümer aus dem Grundbuch zu kriegen. ABER: Dieser Weg ist sehr kompliziert und auch sehr riskant. Ich würde es hierauf nur ankommen lassen, wenn es die letzte Option ist und Sie müssen hier mit der Bank zusammenarbeiten. Die Bank wird nämlich davon begeistern sein, wenn sie zum einen den Kredit nicht bezahlen und zum andern das Objekt ersteigern wollen!

Deswegen gibt es auch Schutzmechanismen im Gesetz, um einen solchen Erwerb zu verhindern. Sie müssen - im Gegensatz zu dem „normalen“ Bieter - ggf. ihr Gebot sofort hinterlegen, also nicht nur 10 % wie sonst üblich.

Also, Augen auf, bei dieser Aktion … das ist nicht ohne Gift und kann schwer nach hinten losgehen.

Z.

Zu erst mal recht herzlichen Dank an alle die auf meine Fragen so schnell und promt geantwortet haben. Eure Antworten waren für mich sehr hilfreich.Habe wieder mehr Hoffnung und werde das Problem mit einem Rechtsanwalt noch mal angehen.Nochmals vielen Dank an alle die mir geschrieben haben.PS: Ich habe nicht geglaubt,daß es doch noch so viele hilfsbereite Menschen gibt.Nochmals DANKE ! Berndilo

Hallo Morelle.Ich möchte mich bei Dir recht herzlich für deine schnelle und spontane Antwort bedanken.Sie waren für mich sehr hilfreich.Werde alles nochmal mit einem Rechtsanwalt angehen. Nochmals vielen Dank Berndilo

Hallo bracco.
Ich möchte mich bei Dir für Deine schnelle und spontane Antwort recht herzlich bedanken. Werde das Problem mit einem Rechtsanwalt noch mal angehen. Deine Anteort war sehr hilfreich. Nochmals DANKE berndoli

Hallo Zemapholon
Ich möchte mich bei Dir für deine schnelle und spontane Antwort recht herzlich bedanken.Werde das Problem mit einem Rechtsanwalt noch mal angehen.Deine Antwort war sehr hilfreich.Nochmals DANKE berndilo

Hallo bracco.
Ich möchte mich bei Dir für Deine schnelle und spontane
Antwort recht herzlich bedanken. Werde das Problem mit einem
Rechtsanwalt noch mal angehen. Deine Anteort war sehr
hilfreich. Nochmals DANKE berndoli

Antwort:
Schau auch mal in www.teilungsversteigerung.net
rein. Hier gehts noch mehr in Details.
Falls hieraus Detailfragen entstehen, bitte nochmals Anfrage wie gehabt oder über [email protected]

Grüsse