Zwangsversteigerung

Guten Tag,
ich interessiere mich für eine Zwangsversteigerungsimmobilie. Der Eigentümmer ist verstorben und die Erben haben auf ihr Erbe schriftlich verzichtet. Gibt es eine Möglichkeit das Objekt vor dem Verfahrenstermin von der Gläubigerbank zu kaufen?
Vielen Dank für jeden Hinweis
Mit freundlichen Grüßen
Klaus

Mich würde ja interessieren warum auf das Objekt verzichtet wurde?

Man kann eigentlich jedes Objekt vor der Versteigerung versuchen zu kaufen. Die Gläubiger haben meist ein offenes Ohr, gerade bei schwierigen Fällen. Aber ich kenne das Objekt nicht, aber wenn keiner mehr drin wohnt, ist es in der HInsicht schon kein schwieriges Objekt und in der Hinsicht ein risikofreies Objekt. Weiß ja nicht wo die Haken sind.

LG

Hallo Klaus,
grundsätzlich kann man eine Immobilie vor der Versteigerung kaufen, allerdings nicht von der Bank. Verkaufen kann immer nur der Eigentümer. Da, wie Du schilderst, der alte Eigentümer gestorben ist und die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, wird wohl eine Nachlaßinsolvenz (früher hieß es Nachlaßkonkurs) eröffnet werden. Ansprechpartner für den Verkauf ist dann der Insolvenzverwalter, der sich allerdings wiederum mit der Bank in Verbindung setzen muß, ob sie mit dem Preis, den Du zahlen willst, einverstanden bist.
Ich schlage Dir folgenden Weg vor:
Geh zur Bank und frag beim zuständigen Sachbearbeiter, welchen Preis er erwartet. Am besten ist es, Du einigst Dich mit ihm, denn er hat im Zweifel das letzte Wort. Mit diesem Preis (wenn er Dir zusagt) gehst Du zu dem InsoVerwalter. Die Adresse kann Dir der Bankmann sagen. Dem InsoVerwalter trägst Du dann Deinen Wunsch vor. Er wird, nachdem er selbst mit der Bank gesprochen hat, mit Dir zum Notar gehen und Ihr könnt Euren Kaufvertrag abschließen.
Wenn Dir der Preis, den der Bankmann erwartet, zu hoch ist, kannst Du immer noch die Zwangsversteigerung abwarten.
Viele Grüße
Peter

Hallo Peter,
herzlichen Dank für Deine kompetente Antwort. Ich werde mit der Gläubigerbank noch einmal Kontakt aufnehmen. Diese sagte mir nähmlich, dass es keinen Weg vorher gibt da der Eigentümer verstorben ist. Ich vermute aber, dass der Sachbearbeiter nicht in Kenntnis ist, dass die Erben auf Ihr Erbrecht verzichteten.
Nochmals vielen Dank
Gruß
Klaus

Hallo, die Bank ist nicht Eigentümer, deswegen kann sie das Objekt Ihnen nicht verkaufen. Sie können allerdings mit der Bank eine Vereinbarung für das ZV-Verfahren treffen. Nehmen Sie am besten zur Bank Kontakt auf.

siehe erste Antwort

Diese Möglichkeit gibt es.Dazu muss man sich mit der Gläubigerbank in Verbindung setzen und ihr ein Angebot unterbreiten.
Wenn der Preis stimmt wird sie zustimmen.
Allerdings wird dieser Preis fast immer höher sein als der Preis den man (besonders beim zweiten Zwangsversteigerungstermin) erziehlen kann, weswegen wir eigentlich eine Ersteigerung empfehlen.
Infos über die Versteigerung gibt es hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Guten Tag,
ich interessiere mich für eine Zwangsversteigerungsimmobilie.
Der Eigentümmer ist verstorben und die Erben haben auf ihr
Erbe schriftlich verzichtet. Gibt es eine Möglichkeit das
Objekt vor dem Verfahrenstermin von der Gläubigerbank zu
kaufen?
Vielen Dank für jeden Hinweis

die

Mit freundlichen Grüßen
Klaus

hallo, also die immobilie kann immer vor der versteigerung gekauft werden, die bank versucht ja immer das beste für sich rauszuholen, kommt jetzt natürlich darauf an, wie hoch die immobilie belastet ist und was die immobilie wirklich wert ist, jeder gerichtstermin verursacht natürlich kosten und die bank wäre froh, das objekt freihändig verkaufen zu können, mfg

Antwort:

Über ein Grundstück kann nur der Eigentümer verfügen.
Ist er verstorben, wäre von potentiellen Erben
die Nachlaßverwaltung zu beantragen, so dass der Nachlaßverwalter den Kaufvertrag machen kann.
Die Nachlaßverwaltung ist meist die Vorstufe der Nachlassinsolvenz (wenn die Erben nicht wissen, ob der Nachlaß überschuldet ist). Zu einer Nachlaß-Insolvenz kommt es immer erst
-nach Antrag der Erben auf Nachlaßinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht
-wenn die Kosten der Insolvenz aus dem Nachlaßvermögen
gesichert sind.

Die Gläubigerbank kann über das Grundstück nicht gleich wie ein Eigentümer verfügen, kann also mit Ihnen keinen Kaufvertrag machen.
Das ginge nur über Zwangsversteigerung und die dauert i.d.R. 1-3 Jahre, je nach Auslastung der Rechtspfleger am Vollstreckungsgericht.

Fazit:
Halte Dich an die vermeintlichen Erben (die ausgeschlagen haben). Sie sollen einen Antrag auf Nachlaßverwaltung stellen. Notfalls frägst Du beim zuständigen Amtsgericht, Unterabteilung Nachlaßgericht, was zu tun wäre.

Viel Erfolg
Bracco

ja, das sollte möglich sein
bitte dazu mit der gläubigerbank in verbindung setzen

?gleiche frage 2mal gestellt?

Hallo, die Bank ist nicht Eigentümer, deswegen kann sie das
Objekt Ihnen nicht verkaufen. Sie können allerdings mit der
Bank eine Vereinbarung für das ZV-Verfahren treffen. Nehmen
Sie am besten zur Bank Kontakt auf.

… Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt bedanke für die schnelle und sehr gute Antwort. Ich war schon lange nicht mehr wer-weiss-was und komme mit der neuen Oberfläche noch nicht ganz klar. Ein direktes Antworten geht leider nicht mehr.
Nochmals herzlichen Dank
und viele Grüße aus Oberbayern
Klaus

… Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt bedanke für die schnelle und sehr gute Antwort. Ich war schon lange nicht mehr wer-weiss-was und komme mit der neuen Oberfläche noch nicht ganz klar. Ein direktes Antworten geht leider nicht mehr.
Nochmals herzlichen Dank
und viele Grüße aus Oberbayern
Klaus

… Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt bedanke für die schnelle und sehr gute Antwort. Ich war schon lange nicht mehr wer-weiss-was und komme mit der neuen Oberfläche noch nicht ganz klar. Ein direktes Antworten geht leider nicht mehr.
Nochmals herzlichen Dank
und viele Grüße aus Oberbayern
Klaus.

Hallo,
es wäre gut sich mit der Gläubigerbank in Verbindung zu setzen, bzw. dieser ein Angebot zu machen.

Meistens ist es aber immer besser und auch günstiger die Immobilie beim ZV-Termin zu ersteigern.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

mfg
Immobilienakuthilfe

Antwort:
Der Eigentümer lebt nicht mehr. Über ein Grundstück kann nur er verfügen, oder einer, der an seine Stelle tritt.
Es muß Nachlaßpflegschaft beim Amtsgericht beantragt werden. Der Nachlaßpfleger kann den Verkauf beim Notar in die Wege leiten, vorher mit dem Nachlaßgericht absprechen, und der Kaufvertrag muß vom Gericht genehmigt werden.
Nachlaßpflegschaft sollte von den Erben beantragt werden. Sie gehen damit kein Risiko ein.

Vorher solltest Du Dich aber bei der Gläubigerbank erkundigen, ob überhaupt Lastenfreistellung im Grundbuch gesichert wäre. Es kann auch sein, dass mehrere Gläubiger im Grundbuch da sind, die sich nicht einigen können, wer wieviel vom Kaufpreis bekommt.

Grüße aus Niederbayern,
wenn Du mich für Details noch brauchen solltest, weiß Du ja wie Du mich erreichst, ggfs. auch über
[email protected]

Entschuldige, dass ich erst jetzt antworte.
Irgendwie ist mir Deine Anfrage abhanden gekommen.
Erst auf der Seite von www.wer-weiß-was.de sah ich, dass diese Frage von mir unbeantwortet war.

SORRYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY