Zwangsversteigerung

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte mir evtl. eine Eigentumswohnung zwangsersteigern, kenne mich aber noch nicht so gut aus auf diesem Gebiet, bitte daher um Hilfe.
Die Wohnung befindet sich in einem Wohnblock mit noch 26 anderen Wohneinheiten. Es steht ein Wohngeldrückstand der kompletten WEG von 160.000 € an, da mehrere noch jetzige Eigentümer ihr Wohngeld nicht bezahlen konnten (ca. die Hälfte aller Wohnungen). Für meine Wohnung beträgt das Wohngeld schon 400€ bei 80m², also verdammt viel. Wenn ich den Zuschlag bekommen sollte, muss ich ja nicht rückwirkend zahlen, das ist klar.
Kann es aber sein, dass das Wohngeld noch weiter beliebig erhöht werden kann, weil ja absehbar ist, dass die anderen Eigentümer weiterhin nicht zahlen? Denn zu den nächsten Zwangsversteigerungen der anderen Wohnungen dauert es noch 1 bis 2 Jahre.
Was könnte sonst noch passieren?

Danke für eure Hilfe

Armin

Hallo Armin.

Kann es aber sein, dass das Wohngeld noch weiter beliebig
erhöht werden kann, weil ja absehbar ist, dass die anderen
Eigentümer weiterhin nicht zahlen? Denn zu den nächsten
Zwangsversteigerungen der anderen Wohnungen dauert es noch 1
bis 2 Jahre.

Das ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich. Das ist das Kreuz mit den Eigentumswohnungen. Wenn ein oder zwei Leute mit ihrem Wohngeld ausfallen und deren Umlage auf die restlichen Eigentümer aufgeteilt wird, besteht ganz leicht die Gefahr, daß aus dem Schneeball eine Lawine wird und immer mehr in die Knie gehen.

Was könnte sonst noch passieren?

Das ist schon schlimm genug, oder?

Danke für eure Hilfe

Naja, so wirklich hilfreich war’s wohl nicht.
Morelle

Hallo Armin,
ich bin leider schon zu lange aus dem Geschäft, aber ich kann dir einen guten Rat geben:
sprich mit dem Rechtspfleger, der das Zwangsversteigerungsverfahren leitet. Er wir dir sicher auf alle Fragen eine Auskunft geben.
Viel Erfolg
Gerhard

Darauf gibt es keine Erklärung von mir sondern nur eine klare Aufforderun F I N G E R W E G.

Egal was die Immobile kostet, es ist zu viel.
Was ist mit Reparaturstau?
Haben andere Eigentümer eventuell eine Mietgarantie?

Hallo.
Ja Du haftes als Eigentümer im Außenverhältnis für die Schulden der nichtzahlenden Miteigentümer gesamzschuldnerisch.
Die Hausverwaltung kann zwar mit Vorlage eines vollstreckbaren Titels, der der nicht zahlenden Wohnung Zwangsmaßnahmen betreiben (Zwangsverwaltung, Zwangssicherungshypothek und Zwangsversteigerung).
Betreibt ein Fremder die Zwangsversteigerung kann die Hausverwaltung bei vollstreckbarkeit eines Titels Wohzngeldansprüche anmelden. Diese werden auch bevorzugt bedient, allerdings nur bis 5% des Verkehrswertes. Bei zu hohen Rückständen mehrerer Eigentümer ist auch eine Sonderumlage üer WEG-Beschluß möglich. Risiko ist auf jedenfall vorhanden, kann sich auch negativ im Wiederverkauf auswirken.

Gruss Hartmut

Hallo,

mein Rat: Finger weg! Das ist ein Fass ohne Boden, mit so einer Wohnung werden sie nie glücklich. Die würde ich nicht geschenkt nehmen.

Auch wenn Sie für Rückstände nicht haften, so zeigt sich, dass kein Geld für zukünftige Instandhaltungen da ist und hier haften Sie ggf. mit einer Sonderumlage der WEG, die Sie heute nicht überblicken können.

Gruß
Z.

Hallo Zemapholon,
danke für die Antwort. Kann mir die Hausverwaltung genau sagen was auf mich zukommt an zukünftige Sonderumlagen oder Reparaturstaus usw. oder sollte ich der eher nicht vertrauen, weil sie möchte, dass möglichst schnell wieder neue Eigentümer kommen? Auf meine Fläche bezogen wäre es ja „nur“ knappe 10.000 Sonderumlage bzw. das doppelte wenn man die insolventen Eigentümer mit einbezieht, falls alles aufgeteilt wird.
Gruß

Hallo,
danke für die Antwort. Kann mir die Hausverwaltung genau sagen was auf mich zukommt an zukünftige Sonderumlagen oder Reparaturstaus usw. oder sollte ich der eher nicht vertrauen, weil sie möchte, dass möglichst schnell wieder neue Eigentümer kommen? Auf meine Fläche bezogen wäre es ja „nur“ knappe 10.000 Sonderumlage bzw. das doppelte wenn man die insolventen Eigentümer mit einbezieht, falls alles aufgeteilt wird.
Gruß

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Hallo Hartmut,
danke für die Antwort. Kann mir die Hausverwaltung genau sagen was auf mich zukommt an zukünftige Sonderumlagen oder Reparaturstaus usw. oder sollte ich der eher nicht vertrauen, weil sie möchte, dass möglichst schnell wieder neue Eigentümer kommen? Auf meine Fläche bezogen wäre es ja „nur“ knappe 10.000 Sonderumlage bzw. das doppelte wenn man die insolventen Eigentümer mit einbezieht, falls alles aufgeteilt wird.
Gruß

Hallo,
danke für die Antwort. Kann mir die Hausverwaltung genau sagen was auf mich zukommt an zukünftige Sonderumlagen oder Reparaturstaus usw. oder sollte ich der eher nicht vertrauen, weil sie möchte, dass möglichst schnell wieder neue Eigentümer kommen? Auf meine Fläche bezogen wäre es ja „nur“ knappe 10.000 Sonderumlage bzw. das doppelte wenn man die insolventen Eigentümer mit einbezieht, falls alles aufgeteilt wird.
Gruß

Hallo,
danke für die Antwort.

Hallo,
es war mir ein Vergnügen.
Kann mir die Hausverwaltung genau sagen

was auf mich zukommt an zukünftige Sonderumlagen oder
Reparaturstaus usw.

Jein. Das was vorhersehbar ist kann sie Dir natürlich sagen. Die Hausverwaltung weiß allerdings auch nicht, ob im nächsten Jahr die Heizung kaputt geht oder ähnliches.

oder sollte ich der eher nicht vertrauen,
weil sie möchte, dass möglichst schnell wieder neue Eigentümer
kommen? Auf meine Fläche bezogen wäre es ja „nur“ knappe
10.000 Sonderumlage bzw. das doppelte wenn man die insolventen
Eigentümer mit einbezieht, falls alles aufgeteilt wird.

Die Beantwortung dieser Frage muß ich Deiner Menschenkenntnis überlassen. Ich würde auf jeden Fall vor der Zwangsversteigerung zum Amtsgericht gehen und bei dem zuständigen Rechtspfleger das sogenannte Versteigerungsgutachten ansehen. Das Gericht beauftragt bei Zwangsversteigerungen üblicherweise einen vereidigten Sachverständigen, sich die Wohnung anzusehen und ein Gutachten darüber zu schreiben. Dieses Gutachten ist nicht geheim, sondern kann von jeden Interessenten gelesen werden. Da stehen manchmal recht hilfreiche Sachen drin. Du kannst Dir auch die Adresse des Gutachters notieren und versuchen, mit ihm ins Gesprtäch zu kommen. Wenn es ein hilfsbereiter Mensch ist, kann er Dir vielleicht noch die eine oder andere Detailfrage beantworten.

Gruß

Grüße aus dem verschneiten Südhessen.
Morelle

Das Interesse der Hausverwaltung ist nicht die Glückseeligkeit der Eigentümer sondern die der Immobilie…soll heißen, dass die HV ein berechtigtes Interesse hat, dass alle Hausgelder bezahlt werden.

Wenn in der Wohnanlage insolvente Eigentümer sind,so werden die Hausgelder wohl nicht mehr vollständig vorhanden sein und die Hausverwaltung kann , wenn es denn so im Hausverwalter - vertrag steht, alle anderen Eigentümer zur Zahlung verpflichten.Oder sich einen solventen Eigentümer aussuchen.
Da hilft eine Blick im den Verwalter - vertrag und in die Beschlüsse der Eigentümer - versammlung.

Also genau aufpassen…aber ich habe ja schon empfohlen die Finger davon zu lassen.Nicvht dass ich nachher wieder auf www.immofrust.de aushelfen muss -)))

es kommt sehr stark auf die Lage an. Ich vermute, die ist nicht die beste und vermutlich viele Einheiten in einer Anlage? Über die Hausverwaltung können sie schon einiges rauskriegen. Alte Sitzungsprotokolle der WEG lesen!

Man sollte gegen Erstattung der Koierkosten die letzten 2-3 Eigentümmerversammlungsprotokolle nachfragen. Hier stehen alle Beschlüsse der Weg-Gemeinschaft drinnen. Die 20-30 € sind gut angelegt.

Gruss Hartmut