Hallo
Ich kann ein Gewerbe kaufen bevor es in die Zwangsversteigerung geht. die Bank als Gläubiger ist einverstanden aber die Dame die auch noch im Grungbuch steht warscheinlich nicht.Ob wohl sie bei einer Versteigerung lehr ausgehen würde,glaube ich das sie dem Kauf nicht zu stimmt.Bei einem verkauf würde sie noch einen Teil bekomen,bei einer Verasteigerung bekomt nur die Bank das Geld.Wie kann man diese Frau überzeugen das Objekt fei zu geben Hat da jemand eien Idee.
Hallo
Ich kann ein Gewerbe kaufen bevor es in die
Zwangsversteigerung geht. die Bank als Gläubiger ist
einverstanden aber die Dame die auch noch im Grungbuch
steht
warscheinlich nicht.Ob wohl sie bei einer
Versteigerung lehr
ausgehen würde,glaube ich das sie dem Kauf nicht zu
stimmt.Bei
einem verkauf würde sie noch einen Teil bekomen,bei
einer
Verasteigerung bekomt nur die Bank das Geld.Wie kann
man diese
Frau überzeugen das Objekt fei zu geben Hat da jemand
eien
Idee.
Mein Rat:
- Wenn einer nicht will, auch unter 100%iger
Erfassung der Konsequenzen, dann ist nichts zu machen. - Wenn ich da eine Möglichkeit sehe, dann sollten
nicht Sie mit dem Eigentümer reden, sondern die
die ZV betreibende Bank, bzw. die noch nicht
versteigert, aber das in Kürze tun will.
Die Bank muß dem Eigentümer sagen, sieh’ her
Du hast zwei Möglichkeiten
a) wir versteigern, das Objekt wird i.d.R. unter Wert
weggehen, die Bank
hat noch Restforderungen und die muß Sie beim Schuldner
hereinholen,
m.a.W.: persönliche Zwangsvollstreckung betreiben, so
u.a. mit dem Antrag
auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher:
Offenbarungseid), so
dass die Kreditbonität auf Jahre negativ ist, auch in
öffentlichen Registern landet,
so z.B. bei den Gerichten, bei der IHK
(Schuldnerlisten), bei der Schufa usw.
Alternativ wird man in die gerichtliche Insolvenz
getrieben - noch schlimmer.
Wenn man dem Eigentümer das drastisch genug vor Augen
führt, kann er sich nicht mehr verschließen, er handelt
ansonsten per wirtschaftlichem Harakiri.
b) die zweite Möglichkeit ist: Das Objekt geht im
Freihandverkauf weg, es gibt keine
Zwangsversteigerung (und damit auch keine „öffentliche
Blamage“ per Zeitungsver-
öffentlichung/en), es fließt Geld an die Bank, es
bleibt noch Geld für den Eigentümer.
Die Einwendungsmöglichkeiten eines Eigentümers, i.d.R.
§ 30a ZVG oder
§ 765 ZPO gehen in aller Regel ins Leere, denn bevor
eine Bank zwangsversteigert,
wird sie alle Möglichkeiten einer gütlichen Regelung
geprüft/angewandt/berücksichtigt haben.
Wenn der Eigentümer immer noch nicht will, muß er eben
in seinem Sumpf versinken.
Interessant wäre zu wissen, warum der Eigentümer nicht
verkaufen will! Dann könnte man vielleicht verschiedene
Ansätze entwickeln.