Zwangsversteigerung

Hallo
Ich kann ein Gewerbe kaufen bevor es in die Zwangsversteigerung geht. die Bank als Gläubiger ist einverstanden aber die Dame die auch noch im Grungbuch steht warscheinlich nicht.Ob wohl sie bei einer Versteigerung lehr ausgehen würde,glaube ich das sie dem Kauf nicht zu stimmt.Bei einem verkauf würde sie noch einen Teil bekomen,bei einer Verasteigerung bekomt nur die Bank das Geld.Wie kann man diese Frau überzeugen das Objekt fei zu geben Hat da jemand eien Idee.

Hallo
Ich kann ein Gewerbe kaufen bevor es in die
Zwangsversteigerung geht. die Bank als Gläubiger ist
einverstanden aber die Dame die auch noch im Grungbuch

steht

warscheinlich nicht.Ob wohl sie bei einer

Versteigerung lehr

ausgehen würde,glaube ich das sie dem Kauf nicht zu

stimmt.Bei

einem verkauf würde sie noch einen Teil bekomen,bei

einer

Verasteigerung bekomt nur die Bank das Geld.Wie kann

man diese

Frau überzeugen das Objekt fei zu geben Hat da jemand

eien

Idee.

Mein Rat:

  1. Wenn einer nicht will, auch unter 100%iger
    Erfassung der Konsequenzen, dann ist nichts zu machen.
  2. Wenn ich da eine Möglichkeit sehe, dann sollten
    nicht Sie mit dem Eigentümer reden, sondern die
    die ZV betreibende Bank, bzw. die noch nicht
    versteigert, aber das in Kürze tun will.
    Die Bank muß dem Eigentümer sagen, sieh’ her
    Du hast zwei Möglichkeiten
    a) wir versteigern, das Objekt wird i.d.R. unter Wert
    weggehen, die Bank
    hat noch Restforderungen und die muß Sie beim Schuldner
    hereinholen,
    m.a.W.: persönliche Zwangsvollstreckung betreiben, so
    u.a. mit dem Antrag
    auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher:
    Offenbarungseid), so
    dass die Kreditbonität auf Jahre negativ ist, auch in
    öffentlichen Registern landet,
    so z.B. bei den Gerichten, bei der IHK
    (Schuldnerlisten), bei der Schufa usw.
    Alternativ wird man in die gerichtliche Insolvenz
    getrieben - noch schlimmer.

Wenn man dem Eigentümer das drastisch genug vor Augen
führt, kann er sich nicht mehr verschließen, er handelt
ansonsten per wirtschaftlichem Harakiri.
b) die zweite Möglichkeit ist: Das Objekt geht im
Freihandverkauf weg, es gibt keine
Zwangsversteigerung (und damit auch keine „öffentliche
Blamage“ per Zeitungsver-
öffentlichung/en), es fließt Geld an die Bank, es
bleibt noch Geld für den Eigentümer.
Die Einwendungsmöglichkeiten eines Eigentümers, i.d.R.
§ 30a ZVG oder
§ 765 ZPO gehen in aller Regel ins Leere, denn bevor
eine Bank zwangsversteigert,
wird sie alle Möglichkeiten einer gütlichen Regelung
geprüft/angewandt/berücksichtigt haben.
Wenn der Eigentümer immer noch nicht will, muß er eben
in seinem Sumpf versinken.

Interessant wäre zu wissen, warum der Eigentümer nicht
verkaufen will! Dann könnte man vielleicht verschiedene
Ansätze entwickeln.