Zwangsversteigerung

Liebe/-r Experte/-in,
das Haus meines Vaters wurde zwangsversteigert, nun hat der neue Eigentümer meinem Vater die Wohnung zum 12.10.10 gekündigt. Da meinen Vater die Sache sehr mitnimmt, er jedoch schon einen neue Wohnung hat, schafft er es jedoch nicht bis zum 12.10.10 die Whg. kpl. zu räumen. Auf Nachfrage, ist der neue Eigentümer nicht gewillt meinem Vater eine Fristverlängerung von ein paar Tagen einzuräumen. Er will abends vorbeikommen und die Schlüsselübergabe machen.
Hat mein Vater da noch irgendwelche Möglichkeiten, die Frist für ein paar Tage zu verlängern. Eile ist geboten. Bitte dringend um Antwort. Danke im Voraus

Hallo,

leider sehe ich da keine Möglichkeit. Der Zuschlagsbeschluß bei einer Zwangsversteigerung hat die Wirkung eines vollstreckbaren Räumungstitels. Wenn der neue Eigentümer ein unangenehmer Zeitgenosse wäre, könnte er am Tag nach der Versteigerung mit dem Gerichtsvollzieher vor der Haustür stehen und den Alteigentümer zwangsräumen, ohne daß es eine rechtliche Handhabe dagegen gibt.

Da eine Zwangsversteigerung von Anfang bis Ende ja mehrere Monate, oftmals weit über ein Jahr in Anspruch nimmt, geht der Gesetzgeber davon aus, daß der Alteigentümer genügend Zeit hatte, sich eine andere Bleibe zu suchen.

Tut mir leid, daß die Antwort nicht in Deinem Sinn ist.

Morelle

Hallo, soweit ich weiß, muss Ihrem Vater ein vernünftiger Zeitraum für die Suche und den Umzug in eine neue Wohnung gewährt werden. Wenn der neue Eigentümer bei der Versteigerung einen Titel zur Räumung erwirkt hat, muss er einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der Ihrem Vater eine Räumungsurkunde zustellt mit einem Termin zur Räumung, der aber in der Regel einige Wochen in der Zukunft liegt.
Sollte das als Information nicht reichen, empfehle ich Ihnen, eienen Rechtsanwalt zu konsultieren, Ihr Vater wird möglicherweise Pozesskostenhilfe bekommen, d.h. er hat kaum oder gar nichts zu zahlen für die Beratung.
Gruß
D. Werdin

Hallo Morelle,
danke für Deine Antwort. Mittlerweile hat mein Vater nun doch nochmal eine Verlängerung erhalten, dieser Termin kann auch eingehalten werden.
LG

Hallo Dirk,
danke für die Antwort. Mittlerweile konnte doch noch Zeit aufgeschoben werden, den Termin kann mein Vater auch einhalten
LG