Zwangsversteigerung

Hallo,
ein Bekannter hat ein Haus ersteigert und derZuschlagsbeschlus ist erfolgt!
Er kann aber nun weder das Haus noch die Grunderwerbssteuer bezahlen.
Was passiert nun?
Ist er für die GeS weiterhin verplichtet?Auch dann wenn das Haus erneut versteigert wird?

Ganz üble Sache!
Zunächst ist seine Sicherheitsleistung hin. Die 10% sieht er nie wieder. Als nächstes kann der Gläubiger sofort bei ihm privat zwangsvollstrecken, und zwar mit allen Schikanen (Mobiliarpfändung, Gehaltspfändung usw). Dann kommt das Haus erneut unter den Hammer. Wenn dein Kumpel Pech hat und die erneute Versteigerung bringt weniger als die Summe, die er geboten hat, bleibt die persönliche Verpflichtung in Höhe der Differenz bestehen und der Gläubiger kann munter weiter den Gerichtsvollzieher zu ihm schicken. Das heißt, er ist solange in der Pflicht, bis der Preis, den er geboten hat, in voller Höhe bezahlt ist.

Wie es mit der Grunderwerbsteuer aussieht weiß ich nicht. Glaub mir, die paar Prozent sind sicher das kleinste Problem, das er am Hals hat.

Viele Grüße
Morelle

Hallo,
dann wird das Haus erneut versteigert werden. Diesmal ist Ihr Bekannter der Schuldner.
Es ist aber damit zu rechnen, dass die Versteigerung nicht die ganze Schuld deckt und er Restschulden behalten wird, die die Bank dann nachträglich einfordert.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Das weiss ich leider nicht.
MFG

jetzt hat er ein Problem viel Ärger und kosten am Hals und das alles für nix.

Ein super weg sich möglichst schnell zu verschulden

—kopfschütteln–

Das Vollstreckungsgericht wird bei Nichbezahlung eine Sicherungshypothek eintragen. Wenn das Haus erneut an jemand anderes versteigert wird, bekommt er die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt zurückerstattet. Erstmal muß er diese aber bezahlen.Die Kosten des Zuschlagesgeschlusses, (ca. 0,8 %) die muß er auf jeden Fall bezahlen, auch die Verzugszinsen die Eintragungskosten der Sicherungshypothek und die Löschungskosten der Sicherungshypothek. Zudem könnte auch gegen die säumigen Bieter der Höchstbetrag zwangsweise beigetrieben werden, z.B. Lohn und Gehaltspfändung, KOntopfändung, Versteigerung von anderen Grundstücken die er hat, Gerichtsvollzieher, das ganze Sortiment. Wenn es ganz schlimm kommt, kann er auch zu Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezungen werden etc. Er hat da halt einfach totalen Mist gebaut und wird sehr viel Ärger bekommen. Als Tipp: Unbedingt einen Termin mit der versteigernden Bank ausmachen und mit dieser Bank zusamenn eine Lösung finden. Sonst kanns bitter werden. Gruß Andre Rottmann

Antwort/en:
Lies mal nach unter
http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t…
ggfs. auf googeln mit Suchbegriffen
„Zwangsversteigerung + Nichtzahlung Meistgebot“
(Anführungszeichen bitte vorne und hinten auch setzen.

Der Ersteher kann vom Gläubiger zwangsvollstreckt werden.
Die Grundschulden gehen unter, es werden Zwangssicherungshypotheken für den Gläubiger eingetragen. Der Gläubiger kann Wiederversteigerung beantragen.

Sorry, da kann ich nicht weiter helfen

Habe ich doch schon beantwortet, oder nicht? Ich meine zumindest neulich genau diese Anfrage schon gehabt zu haben.

Hallo Wassabi,
bin kein Experte, aber meiner Meinung nach, ist er jetzt momentan auch für die Steuer zuständig. Solange bis es erneut verkauft bzw. versteigert wird.
LG