Liebe/-r Experte/-in,
ich erwäge im Rahmen einer Scheidungsabwicklung eine Teilungsversteigerung herbeizuführen und möchte gerne wissen, ob es bei meiner Konstellation erfolgversprechend für mich ist (oder blöd…?)
Ich bewohne die Wohnung mit der gemeinsamen Tochter. Wert laut Gutachten 250 TEUR. Darlehen 160 TEUR. =>Eigenkapital 90 TEUR.
Wir sind jeder hälftiger Eigentümer, allerdings verhält es sich mit Anfangs- und Endvermögen (stichtagsbezogen gemäß Scheidungsrecht) so, dass es sich um MEIN Eigenkapital handelt. (Ich weiss, dass es dumm war, der hälftigen Miteigentumsanteile zuzustimmen…tststs, was habe ich mir dabei nur gedacht…?)
7/10-Regelung bedeutet, erstes Mindestgebot 175 TEUR.
Das heißt doch, dass ich noch 15 TEUR zahlen muss (7,5 TEUR an jeden Miteigentümer, also auch an mich) und die Darlehen übernehmen muss. Dh.am Ende habe ich die Wohnung für 167,5 TEUR (plus Gebühren) aber sie gehört mir. (Sie ist 250 TEUR wert, abzüglich 167,5 TEUR, also mein Eigenkapital hat sich von 90,0 auf 82,5 TEUR verringert) Bietet er mit und geht die Wohnung dann für beispielsweise 200 oder 250 TEUR an mich, bin ich mein Eigenkapital (oder ein Grossteil dessen) los, oder?
Vielen Dank für die Antwort!
Guckst du hier
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf
Hallo,
bzgl. einer Teilungsversteigerung kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Ich kenne mich hierfür nicht gut genug aus mit diesem Spezialgebiet.
Gruß
P.
Liebe/-r Experte/-in,
ich erwäge im Rahmen einer Scheidungsabwicklung eine
Teilungsversteigerung herbeizuführen und möchte gerne wissen,
Erläuterung:
Eine Teilungsversteigerung (TV) ist keine echte Zwangsversteigerung, weil es an einem Gläubiger mangelt, der die Zwangsversteigerung aktiv betreibt.
Sie ist vielmer eine TV zum Zwecke der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft (bei Erbengemeinschaften etc. zum Zwecke der Aufhebung einer Gesamthandsgemeinschaft).
ob es bei meiner Konstellation erfolgversprechend für mich ist
(oder blöd…?)
Ich bewohne die Wohnung mit der gemeinsamen Tochter. Wert laut
Gutachten 250 TEUR. Darlehen 160 TEUR. =>Eigenkapital 90 TEUR.
Wir sind jeder hälftiger Eigentümer, allerdings verhält es
sich mit Anfangs- und Endvermögen (stichtagsbezogen gemäß
Scheidungsrecht) so, dass es sich um MEIN Eigenkapital
handelt. (Ich weiss, dass es dumm war, der hälftigen
Miteigentumsanteile zuzustimmen…tststs, was habe ich mir
dabei nur gedacht…?)
7/10-Regelung bedeutet, erstes Mindestgebot 175 TEUR.
Das heißt doch, dass ich noch 15 TEUR zahlen muss (7,5 TEUR an
Teilantwort:
In einer TV gibt es keine 7/10-Grenze. Sie ist eine Gläubigerschutzgrenze. Hier gibt es keinen Gläubiger, der die TV betreibt. Wohl gibt es aber die 5/10-Grenze (Eigentümerschutzgrenze).
jeden Miteigentümer, also auch an mich) und die Darlehen
übernehmen muss. Dh.am Ende habe ich die Wohnung für 167,5
TEUR (plus Gebühren) aber sie gehört mir. (Sie ist 250 TEUR
wert, abzüglich 167,5 TEUR, also mein Eigenkapital hat sich
von 90,0 auf 82,5 TEUR verringert) Bietet er mit und geht die
Wohnung dann für beispielsweise 200 oder 250 TEUR an mich, bin
ich mein Eigenkapital (oder ein Grossteil dessen) los, oder?
Vielen Dank für die Antwort!
Empfehlung:
Da das Thema weitreichend ist, empfehle ich, einen Anwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen.
Informieren kannst Du Dich vorher im Internet. Es würde keinen Sinn machen, Dir alles vorzuschreiben, was Du auch auf passenden Seiten nachlesen kannst.
Falls es zu Detailfragen kommen sollte, kannst Du mich wieder fragen.
Ich empfehle folgende Seite
http://www.teilungsversteigerung.net/
Google auch mit Suchbegriffen wie
TEILUNGSVERSTEIGERUNG
oder
TEILUNGSVERSTEIGERUNG ERBENGEMEINSCHAFT
Grüsse
Bracco