Zwangsversteigerung

Wie lange dauert es mit einer „Räumungsklage“ (mir wurde gesagt über 1 Jahr) gegen den Voreigentümer einer Immobilie welche ich ersteigert habe bzw. wie muß ich vorgehen ??

Wie lange dauert es mit einer „Räumungsklage“ (mir wurde
gesagt über 1 Jahr) gegen den Voreigentümer einer Immobilie
welche ich ersteigert habe bzw. wie muß ich vorgehen ??

Guckst du hier unter XII
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Hallo,
aufgrund der Informationen, die mir gegeben wurden, beantworte ich die Frage wie folgt:
Eine ZV sollte NIEMALS in Eigenregie sondern immer mit Hilfe von Fachleuten und Beratern gemacht bzw. besucht werden.
Falls dies nicht beachtet wird, wird es immer Probleme geben und noch mehr Kosten entstehen.
Eine gute Seite über zV, bei der auch ein Großteil der Fragen beantwortet werden ist diese hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Der Zuschlagsbeschluß weisst den neuen Eigentümer nicht nur als neuen Eigentümer aus, sondern stellt für ihn auch einen Räumungstitel dar, mit dem er den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen kann.
Ist die Wohnung hingegen vermietet, muss der Erwerber sorgsam vorgehen. Dies ist sehr sehr schwer und kostenintensiv.
Falsch ist die weitverbreitete Meinung, nach der Zwangsversteigerung könne ein Wohnraummietverhältnis auch ohne Grund gekündigt werden. Immer ist ein berechtigtes Interesse gemäß § 564b BGB erforderlich, also in der Regel Eigenbedarf. Dieses muss nachgewiesen werden; was noch einmal viel schwieriger ist.
Außerdem ist die zeitliche Schranke des § 57a ZVG zu beachten. Ein Mietverhältnis kann der Ersteher mit gesetzlicher Frist nur zum nächstzulässigen Termin kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist, § 57a ZVG. Dann gelten die vertraglichen Kündigungsfristen.
Weiteres hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/raeumung-nach-eine…

Wie lange dauert es mit einer „Räumungsklage“ (mir wurde
gesagt über 1 Jahr) gegen den Voreigentümer einer Immobilie
welche ich ersteigert habe bzw. wie muß ich vorgehen ??

Hallo Roland
Du brauchst keine Räumungsklage. Du besorgst Dir beim Rechtspfleger einen Räumungstitel und den trägst Du zum Gerichtsvollzieher. Der erledigt alles weitere.

Es grüßt

Heiko Gebert

Wie lange dauert es mit einer „Räumungsklage“ (mir wurde
gesagt über 1 Jahr) gegen den Voreigentümer einer Immobilie
welche ich ersteigert habe bzw. wie muß ich vorgehen ??

Antwort:
Kommt auf den Einzelfall an, aber 1 Jahr ist keine Utopie.
Lies mal, was das Generelle betrifft nach:

Der Ersteher erhält einen Zuschlagsbeschluß, der ihn als Eigentümer ausweist (noch bevor dieser Zugschlagsbeschluss im Grundbuch in Abteilung I = Eigentümerausweis = eingetragen ist).
Der Ersteher kann außerordentlich kündigen im Rahmen der BGB-Rechtsprechung.

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=44148

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/zvg.htm

http://dejure.org/gesetze/ZVG/57a.html

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-16953.html

http://meinews.niuz.biz/ein-t494653.html?s=df5cff171…;

http://www.vermieter-forum.com/thread.php?threadid=772

Suche evtl. weiter und google mit den Begriffen:
„Räumungsklage + dauer“.

Vergiss die Anführungszeichen nicht. So kannst Du die Suchbegriffe präzisieren und die unbehilflichen Treffer
vermeiden.

Bracco