Liebe/-r Experte/-in,
wir haben am 02.05. ein Haus ersteigert, welches auch leersteht. Uns wurde gesagt, dass es noch etwa 2 Wochen dauert, bis wir den Schlüssel bekommen und das Zwangsverwaltungsverfahren der ehemaligen Besitzer gelöscht wird. Vorher will uns der Verwalter den Schlüssel nicht geben, weil er solange haftet, falls was mit dem Haus passiert.
Nun habe ich mit dem Rechtspfleger gesprochen und aufgrund einiger Urlaube von Gerichtsangestellten dauert es wohl noch 3-5 Wochen.
Haben wir eine Chance schon den Schlüssel zu bekommen, wenn wir die Haftung übernehmen und auch schon eine Versicherung für das Haus abschließen? Wir wollen endlich mit der Renovierung anfangen, da wir im Sommer umziehen müssen. Es ist aufgrund eines Wasserschadens der Mieter über uns nicht mehr angenehm in unserer Wohnung und bevor der Schimmel rauskommt möchten wir gerne hier raus…
Haben Sie eine Idee, wie wir möglichst schnell an den Schlüssel kommen?
Vielen Dank
Anja
Guten Morgen,
es geht nicht nur allein um den Schlüssel, sondern offensichtlich um den Umstand, dass die Zwangsverwaltung in den Grundbesitz, den Sie ersteigert haben, bisher noch nicht aufgehoben worden ist. Das geschieht in der Regel dann, wenn Rechtskraft eintritt (das heißt, wenn keines der Parteien Rechtsmittel gegen den Zuschlagsbeschluss eingelegt hat). Geschieht das doch, wird es sogar noch länger dauern, nämlich so lange, bis rechtskräftig darüber entschieden ist. Ob dieser Umstand in Ihrem Fall vorliegt, kann ich nicht sagen.
Wenn aber kein Rechtsmittel eingelegt wird, dann haben sie die berechtigte Hoffnung, innerhalb kürzester Zeit den Zwangsverwalter „los“ zu sein. Ein Tipp: veranlassen Sie, dass das Meistgebot an die Gerichts-Kasse bezahlt wird, denn sonst haben Sie vielleicht noch das Problem, dass die gerichtliche Verwaltung bis zur endgültigen Bezahlung angeordnet wird. Das ist genauso schmerzlich wie das, was Sie gerade erleben.
Viel Glück.
ich bin kein Experte,aber wenn ihr das Haus ersteigert habt seid ihr automatisch der Eigentümer.
zwecks Haftung müßt ihr schnellstens eine Wohngebäudeversicherung abschließen,somit ist auch der ehem.Besitzer aus seiner Haftung enlassen.
rechtskräftig darf er den Schlüssel nicht behalten.
mfg.marco
Nach meiner Kenntnis ist es so, daß Sie erst mit der vollständigen Bezahlung des Steigpreises, also voraussichtlich im sogenannten Verteilungstermin, „vollwertiger“ Eigentümer werden. Das kann schon 4 - 6 Wochen dauern, bis das Gericht diesen Termin festsetzt. Ich wüßte auch nicht, wie man das beschleunigen kann. Allenfalls dem Rechtspfleger gehörig auf die Nerven gehen 
Viele Grüße
Morelle
Antwort:
Der Zwangsverwalter hat das Objekt in Beschlag.
Er ist dafür verantwortlich, auch ggü dem Gericht.
Ich sehe keine Möglichkeit.
Grüsse
Bracco
Liebe Anja,
leider kenne ich keinen Gesetzestext, der Ihnen das Recht geben könnte.
Ich würde vorschlagen, dass Sie Ihren direkten Ansprechpartner, den entsprechenden Rechtspfleger fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Da kann ich leider nicht weiter helfen, dies liegt nicht in meinem Ermessen. Sorry. MFG