Hallo, folgende Situation.
Ich besitze mit meiner Exfrau zwei Eigentumswohnungen zu je 50%. Die Belastung der beiden Wohnungen incl. Vorfälligkeiten liegt bei ca. 198.000 €. Nun habe ich einen Käufer gefunden der bereit ist genau dieses Geld zu zahlen. Leider möchte der neue Lebenspartner meiner Exfrau die Immobilien in die Zwangsversteigerung treiben, um sie dann billiger kaufen zu können. Meine Exfrau würde einfach die Finger heben, da sie kein Einkommen hat. Somit bliebe ich auf den restlichen Schulden sitzen, was für mich die private Insolvenz bedeuten würde.
Habe ich eine Möglichkeit die Vorgehensweise zu verhindern.
Einfach mal mit der Bank reden . Die werden nicht so blöd sein und darauf verzichten.
Wenn sich deine EX weigert dem Verkauf zuzustimmen, so muss ihr mal erklärt werden was das auch für sie finanziell bedeutet.
Hier ist rache oder so was wirklich nicht angebracht.Es würde beide finanzeiell ruinieren.
Man kann auch die ZV abwarten und dann von einem eigenen Strohmann kaufen lassen.
genau dass würde ich machen und dem „Neuen“ der EX auch unmissverständlich klar machen dass er das niemals für ein Schnäppchen bekommen wird.
hallo,
sorry,da kann ich nicht helfen
lisa
Hallo wallwimmi,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, aber ein findiger Rechtsanwalt für Immobilienrecht weiss da bestimmt Rat.
Alles Gute
Hallo,
der NEUE deiner EX hat dabei nichts zu sagen, wenn euch je 50% gehören. Es muß ja eigentlich im Interesse deiner EX sein, möglichst viel Geld zu bekommen, daher solltest du versuchen ihr klar zu machen, dass es ihr Geld ist, was flöten geht. Ansonsten geh zu Anwalt, der weiß über die rechtlichen Möglichkeiten am Besten Bescheid (ist auch regional unterschiedlich)
VG
Andreas
Hallo
Wenn beide die Wohnung verkaufen wollen und sie haben einen Käufer dann muss keine zwangsversteigerung gemacht werden sondern sie können die Wohnung verkaufen. Die Hälfte des Verkaufspreises steht jedoch ihrer Exfrau zu .
Falls sich ihre Frau weigert damit eine Zangsversteigerung gemacht wird so kann dies als Betrug angegeben werden. Sie sollten dies bei einem Anwalt angeben und allein wegen dem Verkauf einen Anwalt aufsuchen.
Die Schulden in der Ehe werden auf beide aufgeteilt. lebt ihre Exfrau mit dem Lebenspartner zusammen so wird auch sein Verdienst dazuberechnet.
Dies würde heissen ihre Exfrau ist nicht zahlungsunfähig wenn ihr Lebenspartner arbeitet und Gehalt bekommt.
Die Svhulden werden auf beide aufgeteilt und sobald sie dann arbeitet , wird sie diese auch zahlen müssen oder falls sie einen neuen Lebenspartner hat dann wird sein verdienst mitberechnet wenn sie einen gemeinsamen Haushalt führen.
Für den verkauf der Wohnung bitte ich sie schnellstens einen Anwalt aufzusuchen der mit ihnen dann arbeitet und sie unterstützen kann.
Gruss
Feivel
Guten Morgen,
natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Vorgehensweise zu verhindern, vorausgesetzt, Sie beantragen gegen sich selbst KEINE Privatinsolvenz (kommt ja einer Entmündigung gleich).
Professionelle Vorgehensweise ist jetzt gefragt!
Aber Vorsicht - es tummeln sich viele auf diesem Gebiet, die sagen Sie können es, können es aber wirklich nicht.
Viel Glück!
Hallo zurück
eigentlich ganz einfach.
- Der Freund hat nichts zu sagen, aber scheinbar steht die Frau bissel neben der Spur.
". Man muss der Frau klar machen, dass, wenn die Liebe da zu ende geht, sie die Wohnung nicht hat sondern der fremde Freund!!! - Die Schulden gehen durch zwei!!! auf 30 Jahre wenn die Zwangsversteigerung kommt.
- Da es bei einer Zwangsversteigerung in die Scheidung als Scheidungswert eingeht, wird alles extrem teuer!!! Kosten durch zwei!!!
Also Lösung:
Der Frau in Ruhe die Schulden ausrechnen (Verlust + Scheidungskosten) und ihr klar machen, dass Sie auch dafür haftet!
Lösung 2:
wenn es zwei Wohnungen sind, dann jeweils vor der Scheidung festlegen, jeder bekommt eine Wohnung. und Fertig.
TiPP: auch mal die kleiner nehmen, Hauptsache notariell seine Ruhe finden und Geld sparen!
(Scheiß-drauf auf die „größere“
Wichtig:
Alles vor der Scheidung mit Notarvertrag lösen! Sonst wird es sehr teuer!!!
A. Schwan
Hallo,
da kann ich dir keinen Rat geben, ich Rade dir zum Anwalt zu gehen.
Gruß zutom
Hallo,
da gibts fast nur mehr die Möglichkeit, die Zwangsversteigerung forciert zu betreiben, die Immobilien selbst zu steigern (möglichst wertgemindert, worauf man als Eigentümer doch etwas Einfluss haben sollte)und die Exfrau auszuzahlen. Geldgeber sollten in der Verwandtschaft, neue Partnerin oder bei den Banken zu finden sein. Haben wir schon mal gemacht und hat funktioniert.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd
Antwort:
So wie ich das sehe, können Sie nicht verhindern, dass Ihre Ex die Teilungsversteigerung beantragt.
Im ZV-Termin ist dann natürlich alles möglich.
Sie können auch nicht verhindern, dass bei ihr die eidesstattliche Versicherung abgenommen wird (das meinen Sie wohl mit „Finger heben“), wenn sie von Gläubigern verfolgt wird.
Sie werden wohl kreditvertragsgemäß „gesamtschuldnerisch haften“. Wenn bei ihr nichts mehr zu holen ist, dann bleibt wirklich nichts anderes als in die Verbraucherinsolvenz zu gehen, sich 6 Jahre lang wohlzuverhalten (Abgabe des pfändbaren Gehaltsteils), dann aber wieder Horizont zu haben.
Grüsse
Bracco
Das ist schwierig.
Als erstes hat der neue Lebensgefährte der Ex-Partnerin in dieser Angelegenheit nichts zu sagen. Das ist ausschließlich eine Angelegenheit der beiden, die im Grundbuch stehen.
Ich würde empfehlen, einen Beratungstermin bei einem Anwalt zu vereinbaren und Druck auf die Ex-Partnerin ausüben. Ihr vielleicht anwaltlich mitteilen lassen, dass sie die Möglichkeit hat, entweder die jeweiligen Eigentumsanteile selbst zu erwerben, oder aber das Haus an einen potentiellen Käufer zu veräußern.
Ihr evtl. mit Schadensersatzforderungen drohen, falls es durch die Verweigerungshaltung statt den offiziellen Wert der Wohnungen zu erziehlen zu einer Zwangsversteigerung mit Wertverlust kommen sollte.
Ich glaube, dass der Weg zum Anwalt hier nötig ist. Bei dem Wert der Wohnungen und bei dem Risiko aber auch vertretbar.
Viel Erfolg
Sehr geehrter Herr,
um hier eine befriedigende und ausreichende Antwort geben zu können müsste man mehr Informationen haben und ggf. die Unterlagen einsehen.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Ex eine Teilungsversteigerung anstrebt. Die Vorgehensweise und Punkte sind hier beschrieben:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/teilungsversteiger…
Ich sehe hier zwei Ansatzpunkte, wenn Sie die Immobilien behalten möchten:
1.)
Selbst die Immobilien billig kaufen
2.)
Versuchen die Teilungsversteigerung zu verhindern.
Alle beiden Vorgehensweisen (welche durch prof. Hilfe zum Erfolg führen können) müssen aber gut vorbereitet sein und ausgearbeitet werden, sonst kann der „Schuss“ nach hinten los gehen.
hallo
sorry, aber da kenn ich mich leider gar nicht mit aus.
alles gute
Hallo
moralisch ist das sicher nicht ok … rechtlich müßte man das wohl über Anwalt machen … bin leider selbst nur Leie
Gruß Batman217
sorry, aber da kenn ich mich gar nicht aus.
alles gute