hallo zusammen habe ein problem
meine Frau und Ich sind dabei ein Ladengeschäft zu mieten.Der
Vermieter hat uns ein drei jahres Vetrag angeboten.Im
ladengeschäft müssten Umbau Arbeiten für unser Vorhaben
vorgenommen werden, die wir übernehmen müssen.Durch eine
Zeitungsanzeige haben wir nun zufällig mitbekommen das das
Objekt Zwangsversteigert wird.
Meine Frage nun :Was passiert mit mein Mietvetrag? ,ist der
gültig?
Antwort:
Kauf per Beurkundung über den Notar oder Erstehung in der Zwangsversteigerung (ZV) bricht nicht Miete/Pacht.
Googeln Sie mal mit Suchbegriffen wie „Miete und Zwangsversteigerung“, da werden Sie eine Menge Hinweise zum lesen bekommen.
Darf der Vermieter das Objekt überhaupt vermieten
Antwort:
Ja, aber nur, wenn nicht auch Zwangsverwaltung besteht.
Ich erkläre ganz kurz beide Begriffe:
-Zwangsversteigerung dient dem Zweck, dass der Gläubiger seine Forderung aus dem Verwertungserlös erhält.
-Zwangsverwaltung dient der Bewirtschaftung des Objekts
(Zahlung Kanal, Kaminkehrer, Grundsteuer, Instandhaltung usw.), damit es nicht an Wert verliert
(denken Sie mal an zerborstene Wasserleitungen im Winter, weil das Objekt leersteht und sich niemand darum kümmert) sowie der Ertragserziehlung, z.B. Miete.
Nach Abzug der Kosten für den Zwangsverwalter und der Bewirtschaftung geht der Nettomieterlös an den betreibenden Gläubiger.
Wenn Zwangsverwaltung läuft (fragen Sie beim Rechtspfleger am Amtsgericht, Unterabteilung Zwangsvollstreckungsgericht), dann darf der Eigentümer nicht mehr selbst vermieten, da der Zwangsverwalter (meistens ein vom Gericht bestellter Rechtsanwalt oder Rechtskundiger) die Eigentümereigenschaft diesbezüglich ausübt. Er nimmt es während der Zwangsverwaltung sozusagen „in Besitz“.
und
darf der neue Eigentümer uns dann kündigen vor Bblauf des
Mietvertrages???
Antwort:
Der Ersteher in der Zwangsversteigerung hat ein einmaliges ausserordentliches Sonderkündigungsrecht,
aber im Zusammenschluß mit der Rechtsprechung (Mieterschutz BGB). Wenn er also eigennutzen will, wird er Ihnen kündigen.
Googeln Sie mal, z.B. mit dem Suchbegriff
„Sonderkündigungsrecht Zwangsverseigerung Gewerbe“.
Hier ein Treffer:
http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&source=hp&q=…
bedanke mich vorraus für eure antw…
Grüsse
Bracco