ich besitze mit meiner schwester ein reihenhaus, das wir von unsere eltern geerbt haben.sie möchte ihre hälfte an mich verkaufen, jedoch bin ich nicht bereit die summe zu bezahlen die sie fordert.sie hat schon gedroht eine zwangsversteigerung einzuleiten.falls sie das macht kommen auf mich kosten??wird dann das ganze haus verteigert oder nur ihre hälfe??
Die Kosten gehen vom Versteigerungserlös ab. Der Antragsteller, also Deine Schwester, muß sie jedoch vorschießen und bleibt auch auf den Kosten sitzen, wenn das Haus nicht versteigert wird. Du bist also außen vor.
Es wird immer das komplette Haus versteigert. Der Erlös (abzgl. der Kosten und evtl. restlichen Bankschulden) wird zwischen Euch aufgeteilt. Du kannst natürlich mitbieten.
wenn die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft durchgeführt wird (es gibt auch die Zwangsversteigerung wegen Zwangsvollstreckung), dann wird das ganze Haus versteigert. Kosten kommen zunächst auf Sie nicht zu. Sie müssen sich aber klar darüber sein, dass die Erlösverteilung aus der Zwangsversteigerung n i c h t Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens ist. Das heißt, Sie müssen unter Umständen sich erneut mit Ihrer Schwester anlegen.
Achtung - hier ist ein Profi gefragt (ein wirklicher Profi).
Antwort:
Es wäre keine Zwangsversteigerung, weil es an der Gläubigereigenschaft fehlt. Es wäre eine Teilungsversteigerung zur Auflösung einer Gesamthandsgemeinschaft bzw. Eigentümergemeinschaft.
Ich sende Ihnen einen Link. Stöbern Sie mal gut durch.
Falls Sie dann noch Fragen haben, stellen Sie diese.
5/10-Grenze gibt es, jedoch keine 7/10-Grenze weil es keinen Gläubiger gibt.
Den Antworten ist nichts Wesentliches hinzuzufügen. Kommt es zur Teilungsversteigerung, dann sollten Sie einen kompetenten Anwalt hinzuziehen. Nicht jeder RA beherrscht das Gebiet…!!!
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Hallo, da Ihre Schwester keine Forderungen gegen Sie geltend machen kann, kann sie Ihre Hälfte des Hauses verkaufen (aber wer kauft schon eine Hälfte eines Hauses). Sie kann Sie nicht in eine Zwangsversteigerung treiben. Selbst wenn sie das tun könnte bzw. würde, wäre Ihr Anteil am Haus nicht betroffen. Außerdem würde sie mit Sicherheit nicht das Geld bekommen, was sie von Ihnen fordert. Ich gehe stark davon aus, dass sie versucht, Sie unter Druck zu setzen, und das ohne Handhabe. Möglicherweise ist sie in finanziellen Schwierigkeiten und versucht, durch Sie möglichst viel Geld raus zu schlagen. Trotzdem empfehle ich Ihnen, einen RA aufzusuchen. Viele Kanzleien bieten heutzutage ein Erstgespräch für 15-20 Euro an.
Viel Erfolg
dchampw
ich glaube kaum, dass Ihre Schwester das Risiko und die Kosten einer Teilungsversteigerung auf sich nimmt.
Zu aufwendig, kostenentensiv und zu kompliziert.