Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann hat mit seiner Ex-Frau vor zehn Jahren 2 Wohnungen
gekauft so zu sagen als Altersvorsorge. Beide Wohnungen damals
zusammen für 150000 euro. Beide sind bei der Bank haftbar.
Anmerkung:
D.h. beide haften gesamtschuldnerisch, d.h. die Bank kann von beiden Schuldnern die volle Kreditsumme verlangen, natürlich bei Anrechnung von Zahlungen des Einen beim anderen Kreditnehmer.
Vor
sechs Jahren ist sie dann Ausgewandert und hat Ihm als
Alleinbesitzer ins
Grundbuch eintragen lassen.
Anmerkung: Wenn ich das richtig verstehe, heisst das, dass Ihr Mann Alleineigentümer im Grundbuch geworden ist, aber das Schuldverhältnis bei der Bank wurde nicht geändert. Die Ex haftet also weiterhin gesamtschuldnerisch mit. Wenn sie bei einem Darlehensvertrag (DV) unterschrieben hat, dann haftet sie bei diesem DV mit, hat Sie bei beiden DV unterschrieben, haftet sie bei beiden DV mit.
Vor vier Jahren habe ich meinen
Mann geheiratet und mit Ihm zusammen ein Haus gekauft. Nunja,
dann ging es bei uns Finanziell leider ein wenig abwärts, da
auch die Mieter in Seinen Wohnungen ausblieben. Mein Mann hat
ab dem Zeitpunkt nur noch den halben Kredit bezahlt und nun
sollen die Wohnungen Zwangsversteigert werden.
Anmerkung: Was ja auch als „normal“ bezeichnet werden kann, da Rückstände entstanden sind.
Es wurde ein :Zwangsverwalter eingesetzt.
Anmerkung: D.h., die Bewirtschaftung der beiden Pfänder und die (Miet-)Erträge wurden für die Bank gesichert. Der Zwangsverwalter hat auch die Aufgabe zu vermieten.
Meines Mannes Ex-Frau ist
zwischenzeitlich auch wiedr in Deutschland. HAT EINEN
VOLLTAGSJOB UND ist alleinerziehend.
Nun meine Frage:
Was steht uns bevor?
Anmerkung:
Persönliche Haftung: Bei den 2 ETW haften Ihr Mann und die Ex. Letztere nur soweit, als sie mitunterschrieben hat (als entweder bei 1 DV oder bei beiden DV).
Beim Wohnhaus haften Ihr Mann und Sie.
Sie haften nicht für die Wohnungskredite, zumindest haben Sie davon nichts erwähnt.
Dingliche Haftung (Haftung der Liegenschaften):
Die ETW haften für die szt. aufgenommenen Kredite.
Falls die sogenannte Zweckbestimmungserklärung = ZBE (Bindeglied zwischen Kredit und Sicherheit) der Bank, unterzeichnet jeweils von den Eigentümern, „weit“ ausgestellt ist, so haften die ETW auch für den Kredit Ihres Mannes beim Wohnhaus.
Falls die sogenannte ZBE beim Wohnhauskredit weit (also nicht „eng“ nur für den Wohnhauskredit) ausgestellt ist, haftet das Wohnhaus bzgl. des Miteigentumsanteiles (MEA) Ihres Mannes auch für die Verbindlichkeiten aus den 2 Wohnungen.
Reicht also der ZV-Erlös der 2 ETW nicht zur Deckung der ETW-Kredite, so könnte auch die ZV beim Wohnhaus bzgl. des MEA Ihres Mannes drohen.
In der Praxis ist aber die Gefahr eingeschränkt dadurch, dass niemand nur den Hälfteeigentumsanteil eines Hauses einsteigert. Das weiß auch die Bank, darum wird Sie Ihren Mann unter Zahlungsdruck stellen, aber wohl kaum die ZV beim Haus selbst beantragen (nur MEA des Mannes, da Ihr MEA ja nicht für Fremdverbindlichkeiten haftet).
Lösung:
Aus der ZV der 2 ETW sollte möglichst viel erlöst werden um möglichst vollständige Deckung der ETW-Kredite abzudecken.
Verbleiben Restschulden aus diesen Darlehen, so haftet Ihr Mann hierzu persönlich. Für den / die Kredit/e, bei denen die Ex mitunterschrieben hat, haftet sie heute noch persönlich, auch wenn Sie die ETW später Ihrem Mann rückübereignet hat. Aber nur, wenn bei der Bank kein Haftungsausschluß vereinbart wurde. Das trifft wohl hier zu, da Sie nichts weiter darüber schrieben.
Aus meiner Sicht:
Ich nehme an, dass die Ex die Situation szt. nicht genau überblickt hat bei der Rück-Übereigung. Sie ist wohl davon ausgegangen, dass Ihr Mann nun Alleineigentümer ist und auch Alleinschuldner (letzteres trifft rechtlich nicht zu).
Der Fairness halber sollte man die Ex bzgl. Restschulden heraushalten (sofern die Bank da mitspielt). Wendet man die Fairness nicht an, hängt auch sie noch drin.
Ich denke aber, bevor die Bank die Ex persönlich vollstreckt, wird sie versuchen, über die Vermögen Ihres Mannes zu ihrem Geld zu kommen, z.B. über das Haus (MEA des Mannes, nicht bzgl. Ihres MEA, Sie haften weder dinglich mit dem Grundstücksanteil noch persönlich).
Ich denke es wird so laufen:
-ZV beider ETW
-Restschulden könnten verbleiben
-Ihr Mann haftet dafür (auch die Ex: für das Darlehen der 2. Wohnung, ggfs., wenn Sie auch für die 1. Wohng. mitunterschrieben hat, auch für das Darl. der 1. Wohng.)
-Die Bank wird versuchen, Ihren Mann unter Druck zu setzen, dass er weiterhin für die Restschuld der 2 ETW zahlt. Kann er das nicht, wird sie ggfs. noch mehr Druck ausüben und die ZV beim Haus beantragen (auch wenn sie wenig Chancen hat einen Hälfteeigentumsanteil versteigern zu können).
-Ggfs. wird die Bank versuchen, dass Sie mit Ihrem MEA für die Restverbindlichkeiten haften sollen.
Da müssen Sie aber widerstehen, sonst könnte bei Zahlungsrückständen aus Altverbindlichkeiten (ETW) das gesamte Haus (also beide MEA, Ihrer und der Ihres Mannes)versteigert werden. So wäre die ZV viel schneller erfolgreich.
Wird es eng, und alles spricht dafür, sollte man das Haus verkaufen, alle Schulden abdecken, damit die Bank
die persönliche Zwangsvollstreckung (Gehaltspfändung, Pfändung in Sachen und Rechte wie Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Renten usw., auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) beendet.
Man will ja schließlich seine Ruhe haben.
Ein Haus zu verlieren ist eine sehr schlimme Sache, aber wenn es angebracht ist, muß man diesen Weg gehen.
Von Vorne beginnen.
Wichtig: keinerlei Rücktände beim Wohnhaus entstehen lassen, da die Bank sonst mahnt, kündigt und auch beim Wohnhaus die ZV beantragt.
Aus dem ZV-Erlös des MEA des Mannes könnte dann seitens der Bank zur Rückzahlung der Restschuldenen aus den ETW-Darlehen verwendet werden.
Falls Sie noch Detailfragen haben, dann schreiben Sie nochmals.
Grüsse
Bracco
Ist unser Haus gefährdet? Wie können wir
gegensteuern?
Die Raten für das Haus wurden immer bezahlt, auch die
Hausgelder für die Wohnungen. Nur eben die Raten zur Hälfte.
Die Wohnungen haben einen hohen Wertverlust in den letzten 10
jahren gemacht. Versucht sie selber oder über einen Makler zu
verkaufen. Nichts zu machen…
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Gruß Sasi