Zwangsversteigerung

Hallo,

wir haben am Donnerstag bei einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erworben.
Jetzt hab ich noch eine Frage, wann kommt denn der Beschluss, da wir diesen benötigen um den Strom anstellen zu lassen.Und wie sieht so einer aus?

Dauert so 1-2 wochen mal nachfragen beim AG

Guten Morgen,

den Beschluss erhalten sie, nachdem er ausgefertigt würde. Das kann ein paar Tage dauern.

Übrigens - Sie brauchen nicht auf den Zuschlagsbeschluss zu warten, weil die Bestellung von Strom unter Angabe der Zählernummer auch ohne Vorlage des Zuschlagsbeschluss möglich ist, wobei ich davon ausgehe, dass Sie den Zuschlagsbeschluss inzwischen schon erhalten haben, oder diese Woche erhalten werden (vorausgesetzt, Sie haben überhaupt einen Zuschlag erhalten).

Viel Glück.

Ja den Zuschlagsbeschluss haben wir jetzt erhalten, aber unser Stromanbieter weigert sich immer noch den STrom anzustellen. Da ja noch innerhalb von 2 Wochen wiederspruch eingelegt werden kann. ERst danach bekommen wir unseren Strom.

Guten Tag,

das ist Willkür!

Mit dem Zuschlagsbeschluss sind die Eigentümer. Eine Stromgesellschaft hat nicht darüber zu befinden ob Rechtskraft eingetreten ist oder nicht.

Wenn man Ihnen das verweigert, dann sind das dumme Leute, die das tun. Sie verstoßen im Übrigen gegen das Grundgesetz.

Gehen Sie zum Abteilungsleiter. Dann sieht es anders aus.

Viel Glück.

Hallo,

heute bekommen wir endlich Strom. Wir haben uns einfach an einen anderen Stromanbieter gewenden. Die Stellen uns heute ohne zu meckern den Strom an.

Vielen Dank

Gerne!

Antwort:
Der Zuschlagsbeschluß ist das Papier, das Ihnen bestätigt, dass Sie Meistbietender geblieben sind und es Ihnen „zugeschlagen“ wurde.
Quasi ein Ersatz für den Kaufvertrag, denn Sie haben ja nicht beim Notar gekauft, sondern in der ZV „erstanden“.
Wann der kommt? Kurzfristig. Wann genau? Rufen Sie das zuständige Amtsgericht, Abteilung Vollstreckungsgericht an und verlangen Sie den Rechtspfleger. Haben Sie dabei das gerichtl. Aktenzeichen parat. Es ist z.B. so aufgebaut:
K 157/12. Fragen Sie ihn, wann genau der Zuschlagsbeschluß folgt.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Zuschlag e r t e i l t wurde, also darüber nicht mehr verhandelt werden muß.

Grüsse
Bracco