Wir haben eine Doppelhaushälfte besichtigt, aber der Makler hat vorher verlangt, dass wir einen Zettel unterschreiben, wo er sich seine Provision gesichert hat, Ohne Unterschrift keine Besichtigung. Laut Aussage des Maklers befindet sich das Objekt im Zwangsversteigerungsverfahren und die Versteigerung findet Ende November statt.
Jetzt wird das Objekt schon eher versteigert, müssen wir nun seine Provision zahlen oder nicht.
Hallo,
ein Makler darf Maklergebühren für Objekte, die sich in der Zwangsversteigerung befinden, nicht verlangen.
Viel Glück.