Moin moin …
Ich habe am Wochenende in der Zeitung von einer
Zwangsversteigerung gelesen.
Ich farge mich:
-kann ich mir das Gebäude ansehen
Wenn der jetzige Eigentümer nichts dagegen hat ja, im
Normalfall aber meistens nicht.
Der Eigentümer ist nicht verpflichtet einen Interessenten
hereinzulassen.
-kann ich das Gutachten ansehen
Ja, beim zuständigen Amtsgericht kann es eingesehen werden.
Kopieren ist nicht möglich, etwas herausschreiben wird
erlaubt.
Amtsgerichte kopieren teilweise gegen eine Gebühr das Gutachten (1 Euro pro Seite)
Die betreibende Bank, Kontakt über zuständigen Rechtspfleger, stellt dir meist eine Kopie gratis zur Verfügung.
-wo findet so etwas statt, beim Gericht selbst
Ja, beim zuständigen Amtsgericht
-wenn ich bieten möchte, wie funktioniert das (Bargeld?)
Normalerweise wird 10 % Anzahlung gewünscht (in bar bzw.
beglaubigter Scheck der Bank)
Sicherheitsleistung wird durch den Gläubiger beantragt (oder nicht!)
Bar ist das einfachste…
mit den Schecks ist das wesentlich komplizierter!
http://www.thueringen.de/olg/zvhinweise.html
Der Rest muß in einem Zeitraum von 4 bis 6 Wochen nach
ZUschlag gezahlt werden.
Der zuständige Rechtspfleger legt einen Verteilungstermin fest. Bis zu diesem Termin muss das Geld einbezahlt werden.
WICHTIG:
Die ersteigerte Immobilie kann NICHT in üblicher Weise als Sicherheit verwendet werden. „Ich habe 20% Eigentkapital, den Rest bekomme ich als Hypothek und die Bank kommt ins Grundbuch“ funktioniert so einfach nicht - vorher ausführlich mit einer Bank über die Finanzierung sprechen.
Die Versteigerung selbst beinhaltet die Verlesung der Daten,
die Verlesung der Beteiligten etc, danach ist 30 min Zeit zu
bieten, für nochmalige Einsicht des Gutachtens etc…
Und zu guter letzt, gibt es so ungefähr einen
Prozentsatz, für wieviel Prozent vom Verkehrswert ein
Haus verkauft wird?
Da kann man nichts genaues sagen, je nachdem, wie viele
Interessenten vor Ort sind, wie attraktiv das Haus ist etc.
Zumindest müßen im ersten Termin 70 % des Verkehrswertes
geboten werden
In der Regel im ersten Termin mindestens 50% - die 7/10 sind ein Sonderfall - hängt ab, ob noch ein weiterer Grundpfandrechtsgläubiger da ist und ist von der Höhe der Rechte und dem Verkehrswert abhängig.
, ob der Gläubiger dann allerdings akzeptiert
ist eine andere Frage. Es ist übrigens auch möglich sich vor
der Versteigerung mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen
und das Haus vorab zu kaufen,
Das ist ein Irrtum. Der Gläubiger kann das Haus nicht verkaufen, sonst bräuchte er ja nicht die Zwangsversteigerung!
Der Schuldner ist immer noch der Eigentümer…
hier ist etwas
Verhandlungsgeschick gefragt. Auch während der Versteigerung
ist dieses noch möglich.
Nein!
Der betreibende Gläubiger kann natürlich jederzeit einstellen lassen. Aber er wird einen Teufel tun, da er ja nicht weiss, ob der Schuldner nachher auch wirklich beim Notar unterschreibt!
Gruß n.