Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Haus, welches per Zwangsversteigerung angeboten wird, erwerben.
Das Haus befindet sich auf einem Grundstück mit Erbpacht.
Nach Durchlesen des Gutachtens ist mir aufgefallen das nur 1/2 des Erbbaurechtes Zwangsversteigert wird.
Wie habe ich dies zu verstehen? Sind an diesem Grundstück zwei Personen beteiligt und nur der Teil von einem wird Zwangsversteigert?
Was passiert dann mit dem Grundstück und er wer kann es nutzen? Es gehört mir ja nach der Zwangsversteigerung nur zur hälfte! Oder?
Das ist ein Auszug aus dem Gutachten:
"… Auf Grund dessen wurde in den vorangegangenen Berechnungen ein gesonderter Abzug für
Aufwendungen vorgenommen, die für die Herrichtung der Baulichkeiten erforderlich sind.
Schließlicht ist lediglich ein ½ Anteil am Gesamtobjekt zu bewerten. Der verbleibende Anteil
ist nicht Bestandteil der Bewertung.
Der Sachwert des Gesamtobjekts wurde somit bereits halbiert.
Neben der mathematischen Ermittlung jenes hälftigen Ansatzes sind jedoch zusätzlich die
Marktgepflogenheiten sowie Verwertungsmöglichkeiten für einen Erwerber zu berücksichtigen.
So ist davon auszugehen, dass Erwerber und vermutlich auch zugleich Nutzer des Objekts
kaum Willens sein wird, lediglich jenen halben Anteil zu erwerben.
Dieser muss bei einer Eigennutzung den Eigentümer des verbleibenden Anteils dazu bewegen,
diesen an den Käufer abzutreten. Anderenfalls ist der derzeitige Bewohner mehr oder
weniger gezwungen, den erworbenen, halben Anteil vom Käufer zu erlangen.
In Folge dessen wird ein Abschlag von 10% als Abbildung des Marktes auf den ermittelten
Sachwert vorgenommen, der den mit den hiermit verbundenen Unwägbarkeiten Rechnung
trägt … "
Der Verkehrswert liegt bei 64.000 €. Ersteigere ich dann nur die Hälfte mit einem Verkehrswert von 32.000 €?
Was ist wenn der andere Besitzer die andere hälfte nicht rausrückt?
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich freue mich auf alle Antworten.
Viele Grüße
Niklas
Hallo,
da steht klar
ein Halb Anteil am Gesamtobjekt
Der Preis im Gutachten ist fuer die Haelfte des Objektes gerechnet, mit vorherigem Abzug von 10 Prozent. Das Ganze waere komplett bewertet an die 140.000 wert.
Das Haus mit Erbpacht hat zwei Eigentuemer, vorher wie nachher. Diese muessen sich ueber die Nutzung einigen.
Frag beim Amtsgericht nochmal nach, der Zustaendige soll das Gutachten und die Wertberechnung muendlich erklaeren. Weiterhin muss im Grundbuch der Eigentuemer der zweiten Haelfte genannt sein, vielleicht kannst Du ihn sprechen, VOR der Versteigerung.
Gruss Helmut
Nach Durchlesen des Gutachtens ist mir aufgefallen das nur 1/2
des Erbbaurechtes Zwangsversteigert wird.
Laß die Finger davon, was willst Du mit einer Hälfte ?
Wie habe ich dies zu verstehen? Sind an diesem Grundstück zwei
Personen beteiligt und nur der Teil von einem wird Zwangsversteigert?
So ist es. Wem gehört die andere Hälfte ?
Was passiert dann mit dem Grundstück
Nichts, denn das ist nur gepachtet. Das wird Dir auch nicht gehören.
und er wer kann es nutzen?
Die Inhaber des Erppachtrechtes.
Es gehört mir ja nach der Zwangsversteigerung nur zur hälfte! Oder?
Ja.
Der Verkehrswert liegt bei 64.000 €. Ersteigere ich dann nur
die Hälfte mit einem Verkehrswert von 32.000 €?
Vermutlich sind die 64.000 der Wert der Hälfte.
Was ist wenn der andere Besitzer die andere hälfte nicht rausrückt?
Warum sollte er die „rausrücken“. Vermutlich wird er im termin anwesedn sein und versuchen die zweite Hälfte zu ersteigern.
Vielen Dank für die Infos. Ich werde mich einmal direkt an die Eigentümer wenden. Eventuell kann ich ja die Bude auch außerhalb der Zwangsversteigerung erwerben.
Dann kann ich mich mit beiden Eigentümer eventuell einigen. Ich denke das der Eigentümer des zweiten Anteils (also der ohne Zwangsversteigerung) eh kein Geld haben wird. Sonst würde der es vermutlich nicht zur Zwangsversteigerung kommen lassen. Es handelt sich dabei vermutlich auch um ein Ehepaar da beide im Haus wohnen.
Das Risiko das ein fremder die Hälfte der Erbpacht erwirbt und dann der nutzen der Immobilie in Frage gestellt wird, denke ich wird der Eigentümer nicht eingehen (Wenn er das Geld hätte).
Viele Grüße
Ich denke das der Eigentümer des zweiten Anteils (also der
ohne Zwangsversteigerung) eh kein Geld haben wird. Sonst würde
der es vermutlich nicht zur Zwangsversteigerung kommen lassen.
Hallo,
vielleicht sitzt er auch auf dem Geld und hofft, beim ersten Termin bietet keiner ueber 70 Prozent, dann kann er im zweiten Termin noch guenstiger dran.
Gruss Helmut