Hallo,
in einem Wertgutachten zu einem Zwangsversteigerungsobjekt (DHH) ist von einem 1/2 Miteigentumsanteil die Rede, der versteigert werden soll. Was ist darunter zu verstehen?
Darüber hinaus sind Eintragungen in der Abteilung 2 des Grundbuchs vorhanden:
Rückerwerbsvormerkung und Vorkaufsrecht sind eingetragen.
Was verbirgt sich dahinter?
Gruß
Kiwi
Hallo,
in einem Wertgutachten zu einem Zwangsversteigerungsobjekt
(DHH) ist von einem 1/2 Miteigentumsanteil die Rede, der
versteigert werden soll. Was ist darunter zu verstehen?
Eigentum für ein halbes Doppelhaus wird versteigert. Das bedeutet, das man nur für ein halbes ohne reale Teilung Eigentum erwerben kann.
Darüber hinaus sind Eintragungen in der Abteilung 2 des
Grundbuchs vorhanden:
Rückerwerbsvormerkung und Vorkaufsrecht sind eingetragen.
Was verbirgt sich dahinter?
Es können Rückkaufregelungen eingetragen und neben dem gesetzlichen Vorkaufsrecht ist jemand begünstigt, im Falle einer Veräusserung das Gebäude zu erwerben.
Christian