Zwangsversteigerung 2. Termin

Hallo,

ich möchte ein Haus kaufen, welches in der Zwangsversteigerung ist. Am 24.07.2012 war der erste Termin gewesen. An diesem Termin habe ich nicht teilgenommen. Ich weiß jedoch von einem Makler, dass das Haus nicht versteigert wurde.

Wann kommt nun der zweite Termin?? Wie lange dauert das jetzt? Kann ich als Interessent das irgendwie beschleunigen, oder muss ich warten???

Für mich wäre es toll wenn der Termin natürlich so schnell wie möglich wäre.

Kann man da irgendwas machen? Vielleicht wisst ihr ja hier etwas und könnt mir ein paar Infos dazu geben.

Würde mich sehr freuen.

Viele Grüße

Hallo,

man kann sich mit dem Versteigerer in Verbindung setzen; es muß nicht zwingend zu einem 2. Termin kommen.

lG

Hallo,

Wann kommt nun der zweite Termin?? Wie lange dauert das jetzt?

Schwer zu sagen, evt. gar nicht.

Kann ich als Interessent das irgendwie beschleunigen, oder muss ich warten???

Auf den ZV termin hast Du keinen Einfluß. Wenn Du weißt, wer die Versteigerung betreibt, kannst Du den ansprechen und evt. außerhalb der ZV kufen.

Für mich wäre es toll wenn der Termin natürlich so schnell wie möglich wäre.

Das wird das Amtgericht kaum interessieren.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

erst einmal ist ganz kalte Hundeschnauze angesagt. Und wenn man die selbst nicht aufbringt, sollte man sich - angesichts der aus der Frage sprechenden mangelnden Erfahrung mit solchen Sachen ohnehin empfehlenswert - fachlichen Beistand organisieren, der da nicht gefühlsmäßig engagiert ist.

Dann geht man/der organisierte Vertreter (z.B. spezialisierter Anwaltskollege) ganz sachlich auf den die ZV betreibenden Gläubiger zu, fragt nach dem Stand der Dinge, und bekundet unter Erwähnung der Tatsache, dass ja der erste Termin erfolglos verlaufen sei, Interesse an einem freihändigen Erwerb.

Wenn dann passende Signale kommen, darf man regelmäßig über ein erstes Angebot lachen, sich nicht davon kirre machen lassen, was da alles an Szenarien aufgebaut wird, um den Erwerb „zu sichern“ - das geht alles nur darum einen möglichst hohen Preis durchzusetzen - und geht dann parallel auf den Eigentümer zu, und erklärt dem, welche Vorteile die Sache für ihn bieten würden (planbarer Erlös, keine weitere öffentliche Bloßstellung, kurzfristiger Abschluss der ganzen Peinlichkeit, …).

Und auch da gilt: Es gibt kein Angebot „um die Hütte auf jeden Fall zu bekommen“, und auch kein Angebot, damit der Eigentümer von all seinen Verbindlichkeiten runter kommt, sondern ein unter den gegebenen Umständen ganz sachlich und objektiv betrachtet angemessenes Angebot. Denn die Alternative ist der unsichere und kostenträchtige Ausgang eines weiteren ZV-Termins, und kein freihändiger Verkauf an den immer wieder heraufbeschworenen gottgleichen Wohltäter, der jeden gewünschten Preis noch mit Schleifchen rüberreicht.

Und dann kommt man entweder vernünftig zusammen (was recht regelmäßig gelingt) oder lässt es eben sein, und wartet auf die nächste gute Gelegenheit.
Gruß vom Wiz, der solche Spielchen schon ein paar mal für Mandanten gespielt hat

Guten Tag,

beschleunigen kann man den 2. Termin eher weniger, da das Amtsgericht selbstständig den Termin festsetzen wird.
Dazu kommt das der betreibene Gläubiger das Zwangsversteigerung einstellen kann.

Auf der Internetseite http://versteigerungspool.de/ gibt es gute Infos und sogar ein Lexikon.

LG
Max

Hallo,

Den 2. Termin zu beschleunigen ist wahrscheinlich nicht möglich. Das Gericht entscheidet sachlich unabhängig über den Termin.

LG
Max78