Hallo, ich möchte eine Zwangsversteigerung aus dem zweitem
Rang heraus beantragen. Das Grundstück ist im 1. Rang mit
Grundschulden welche zur Absicherung der Finanzierung des
Kaufpreises dienten von der Bank versehen. Der Schuldner
hat nun bereits 8 Jahre lang an die Bank abgezahlt, die
Restschulden bei der Bank liegen unter der Hälfte der
Grundschuld. Wenn ich nun aus dem 2. Rang die
Zwangsversteigerung betreibe und der erzielte Erlös nicht
ausreicht um mich zu befriedigen, habe ich dann einen
Anspruch auf den übersicherten Betrag der Bank?
Die Bank beansprucht nur die Forderung, welche noch nicht bedient ist. Hinzu kommt die Vorfälligkeitsentschädigung zu Gunsten der Bank. Was dann noch übrig bleiben sollte, geht an den/die Gläubiger der Rangfolge nach. Eine eingetragene Sicherheit im Grundbuch wird zwar in voller Höhe des ehemaligen Darlehens nebst Bearbeitungsgebühr eingetragen, valutiert und zahlt aber nur in Höhe der nachgewiesenen Verbindlichkeit.
Hallo,
von der Grundidee ist das nicht falsch, was Sie da vorhaben, aber Versteigerungen aus dem 2. Rang sind nicht ohne Gift und können schnell ein Kostengrab werden. Sie sollten auf jeden Fall als flankierende Maßnahme die Rückgewährsansprüche pfänden. Damit schließen Sie aus, dass Ihnen noch ein unbekannter Dritter den Mehrerlös streitig macht.
Dann sollten Sie sich mit dem Deckungs- und Übernahmegrundsatz in der ZV befassen. Ohne diese zu verstehen, würde ich mich da nicht dran wagen. Dieses zu erklären, würde den Rahmen einer Mail sprengen, aber nur soviel:
Es ist sehr wichtig zu wissen, ob der erstrangige Gläubiger dem Verfahren beitritt. Wenn er dies tut, sind Sie nicht mehr bestrangig betreibender Gläubiger und haben - auf deutsch gesagt - im Verfahren nichts zu melden. Tritt er nicht bei, dann dürfen die dinglichen Zinsen und das dingliche Kapital zusammen nicht höher sein, als der Verkehrswert, sonst ist die Versteigerung wirtschaftlich unmöglich.
Zusammengefasst: die (wirtschaftliche sinnvolle!) Versteigerung aus einem nachrangigen Recht ist ZVG am Hochreck und - bei allem Respekt - nichts für Anfänger, die auch mal versteigern wollen!
Ihre Idee ist gut, auch ihre Grundannahme ist richtig. Wenn Sie aber das zum ersten mal machen und vor allem nicht alles 100 % verstanden haben, was ich hier geschrieben habe, würde ich mich auf jeden Fall durch einen Profi begleiten lassen. Sie treten da sonst was los, was richtig ins Geld gehen kann und Ihnen wirtschaftlich keinen Vorteil bringt.
Tut mir leid , ich kenne mich damit nicht sehr gut aus und kann deshalb Ihre Frage nicht beantworten.
Gruss , Rosario
kann dir leider nicht helfen.