Zwangsversteigerung, Bank erwartet Angebot

Hallo,

ich/wir haben folgendes „Problem“:

Wir sind an einer Immobilie interessiert, welche nicht start Sanierungsbedürftig ist (und das nach knapp 11 Jahren). Das Gerichtsguteachten ist mittlerweile fast 4 1/2 Jahre alt. Demzufolge kann man ja start davon ausgehen, das die Schäden IM und AM Haus nicht weniger geworden sind.

Da bei dem 2. Versteigerungstermin kein Interessnt im Saal war, hat die Bank Ihrem „Makler“ gesagt, sie warten nun auf Angebote von potentiellen Käufern.

Meine Fragen dazu: Wenn wir der Bank Summe X bieten und sie dem zustimmt, kommt da noch die Grundschuld dazu?

Können wir zu der Summe X noch dazu sagen, das Gegenstand des Angebots eine Vorortbesichtigung mit einem Gutachter, selbiger der auch das Gerichtsgutachten erstellt hat(dessen Kosten wir dann auch tragen) ist, um das genaue Ausmass der, ich sage mal, Katastrophe er erfahren?

Immerhin ist das Gutachten ja eine Zeit alt und wer weiss was sich da getan hat (positiv wie auch negativ).

Was wäre in diesem Fall noch zu beachten??

Ich danke schonmal für die Antworten und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

z0raaaa

Hallo,

ich/wir haben folgendes „Problem“:

Wir sind an einer Immobilie interessiert, welche dazu noch stark
Sanierungsbedürftig ist (und das nach knapp 11 Jahren). Das
Gerichtsguteachten ist mittlerweile fast 4 1/2 Jahre alt.
Demzufolge kann man ja stark davon ausgehen, das die Schäden
IM und AM Haus nicht weniger geworden sind (sehr starke Feuchtigkeit und Schimmel/Moosbildung, sowie noch einiges an Restbauarbeiten).

Da bei dem 2. Versteigerungstermin kein Interessent im Saal
war, hat die Bank Ihrem „Makler“ gesagt, sie warten nun auf
Angebote von potentiellen Käufern.

Meine Fragen dazu: Wenn wir der Bank Summe X bieten und sie
dem zustimmt, kommt da noch die Grundschuld dazu?

Können wir zu der Summe X noch dazu sagen, das Gegenstand des
Angebots eine Vorortbesichtigung mit einem Gutachter, selbiger
der auch das Gerichtsgutachten erstellt hat(dessen Kosten wir
dann auch tragen) ist, um das genaue Ausmass der, ich sage
mal, Katastrophe er erfahren?

Immerhin ist das Gutachten ja eine Zeit alt und wer weiss was
sich da getan hat (positiv wie auch negativ).

Was wäre in diesem Fall noch zu beachten??

Ich danke schonmal für die Antworten und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

z0raaaa

Habe den Text mal zitiert geändert (Fehler beseitigt und Veregessenes dazu) :frowning:

Sorry dafür!

Ich bin weiter gespannt auf Eure Antworten

Gruß

z0raaa

Hallo,

Sorry aber vieles ist hier unklar.

1.Wieviel Gläubiger gibt es? Nur eine Bank oder noch mehr Gläubiger (auf dem Grundstück eingetragen meine ich)?
2.Was war das für ein 2. Zwangsversteigerungstermin? Wenn es ein „echter“ zweiter Termin war (es gibt auch zweite die wie erste gelten), galten keine Grenzen (5/10tel und 7/10tel)mehr. War dem so?
3. Auch nach einem echten zweiten Termin bleibt der Eigentümer Eigentümer. Also kann die Bank wiederum nur durch erneute Zwangsversteigerung den Verkauf ermöglichen, es sei denn der Eigentümer stimmt einem freien Verkauf ohne Zwangsversteigerung zu. Ist dem so?

Wenn nicht, also wenn erneute Zwangsversteigerung nötig wird, weil der Eigentümer einem freien verkauf nicht zustimmt, können Sie natürlich vieles mit der Bank AUSSERRHALB/VOR der Zwangsversteigerung vereinbaren, wie wer übernimmt die Kosten, Besichtigungen, Gutachten etc. Da die Bank hier mit dem 2. Termin auf die Nase gefallen ist, ist sie zu Zugeständnissen in der Regel bereit. Kostenübernahme ist dann aber in der Regel, um es für die Bank genehmigungstechnisch einfacher zu machen, einfach der niedrigere Kaufpreis. Bei erneuter Zwangsversteigerung geht das ganze Procedere von vorne los und sie müssen mit Mitbietern rechnen. Es ist aber gut möglich, dass die Bank nicht mehr auf ihre 7/10tel besteht.

Sollte der Eigentümer einem freien Verkauf zustimmen, ist alles viel einfacher. Man kann sich mit Bank/Gläubiger einigen und der Verkauf kommt zustande.

Das alles gilt bei EINEM Gläubiger (hier Bank), sonst kann es komplizierter werden.

Zu Grundschuldeintragung: Die Grenzen bei der Zwangsversteigerung (5/10tel gesetzlich und 7/10tel als Option für den Gläubiger) werden auf den Wert des Gutachtens gerechnet, also Grundschuld bzw echte zugrundeliegende Forderung spielen hier keine Rolle.

Anders sieht es bei freiem Verkauf (also mit Mitwirkung des Eigentümers) aus: Letztlich kommt es darauf an, was Eigentümer und Bank von Ihnen fordern. Das ist bei so einem Verfahren (zweiter Termin erfolglos) fast immer deutlich weniger als die Forderung. Mehr als die Forderung (zzgl. bestimmter Zinszeiträume) darf die Bank gar nicht von Ihnen fordern (wohl aber der Eigentümer). Ein Mehrerlös (Überschuss Verkaufserlös über die Forderung) wäre an den Eigentümer abzugeben.

Sie werden aber oft wegen Bankgeheimnis nicht die wirkliche Forderung erfahren. Da sollten Sie sich auch keine Gedanken machen. Sie haben gute Karten, Ihren Preis zu bestimmen und Ihre Bedingungen vorzugeben. Die Grundschuld ist nur das Sicherungsmittel. Sie wird nach Einigung auf den Kaufpreis mit Auflassung (Eigentumsübertragung auf Sie) gelöscht, spielt also bei der Kaufpreisberechnung keine Rolle.

Zum amtlichen Gutachten: Hier ist vieles unsicher. Erstens sind die Gutachten oft nicht sehr gut und entsprechen oft nicht dem wahren Wert (eher mal zu hoch angesetzt). Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass der Eigentümer selbst bei einer Zwangsversteigerung eine Innenbesichtigung nicht erlauben muss (freilich erlauben kann). Also darauf achten, ob das amtliche Gutachten eine Innenbesichtigung beinhaltete.

Aber selbst dann, Sie sagen, dass Objekt ist in einem schlechten Zustand. Es ist also dringend ein weiteres Gutachten in Ihrem Auftrag und Ihrem Beisein ratsam. Das könnte jetzt nach erfolglosem zweiten Termin möglich sein, hängt aber wiederum vom Einverständnis des Eigentümers ab. Manchmal kann die Bank auf den Eigentümer Druck ausüben, weil sie auch einen Vollstreckungstitel gegen das sonstige Vermögen des Eigentümers (wenn er identisch mit dem Schuldner ist - also nicht Drittsicherungsgeber!) in Händen hält. Dann kann man vielleicht so zur Innenbesichtigung kommen.

Hoffe das hilft.

Gruß

ikarusfly

Hallo, da hätte ich doch im 2.Termin 35% geboten und Aus. Gruß

Hallo Ikarusfly,

vielen Dank für due ausführliche Antwort, ich werde versuchen alles zu beantworten was ich weiss :smile:

1.Wieviel Gläubiger gibt es? Nur eine Bank oder noch mehr
Gläubiger (auf dem Grundstück eingetragen meine ich)?

soweit wir informiert sind, nur die Bank. Im Internet steht ja, das die Bank auf ein Angebot wartet.

2.Was war das für ein 2. Zwangsversteigerungstermin? Wenn es
ein „echter“ zweiter Termin war (es gibt auch zweite die wie
erste gelten), galten keine Grenzen (5/10tel und 7/10tel)mehr.
War dem so?

Dazu kann ich leider nichts sagen, wir waren bei keinem Termin, das hat uns ja der Makler gesagt, der zwischen Bank und potentiellen Käufern vermittelt (denke mal das wird auch der Zwangsverwalter? sein)

  1. Auch nach einem echten zweiten Termin bleibt der Eigentümer
    Eigentümer. Also kann die Bank wiederum nur durch erneute
    Zwangsversteigerung den Verkauf ermöglichen, es sei denn der
    Eigentümer stimmt einem freien Verkauf ohne
    Zwangsversteigerung zu. Ist dem so?

Gute Frage, wie gesagt, die BAnk wartet auf ein Angebot auch ausserhalb der Versteigerung.

Wenn nicht, also wenn erneute Zwangsversteigerung nötig wird,
weil der Eigentümer einem freien verkauf nicht zustimmt,
können Sie natürlich vieles mit der Bank AUSSERRHALB/VOR der
Zwangsversteigerung vereinbaren, wie wer übernimmt die Kosten,
Besichtigungen, Gutachten etc. Da die Bank hier mit dem 2.
Termin auf die Nase gefallen ist, ist sie zu Zugeständnissen
in der Regel bereit. Kostenübernahme ist dann aber in der
Regel, um es für die Bank genehmigungstechnisch einfacher zu
machen, einfach der niedrigere Kaufpreis. Bei erneuter
Zwangsversteigerung geht das ganze Procedere von vorne los und
sie müssen mit Mitbietern rechnen. Es ist aber gut möglich,
dass die Bank nicht mehr auf ihre 7/10tel besteht.

Sollte der Eigentümer einem freien Verkauf zustimmen, ist
alles viel einfacher. Man kann sich mit Bank/Gläubiger einigen
und der Verkauf kommt zustande.

Das alles gilt bei EINEM Gläubiger (hier Bank), sonst kann es
komplizierter werden.

Wie gesagt gehen wir von einem Gläubiger aus. Der vermittelnde Makler hat keinen anderen erwähnt.

Zu Grundschuldeintragung: Die Grenzen bei der
Zwangsversteigerung (5/10tel gesetzlich und 7/10tel als Option
für den Gläubiger) werden auf den Wert des Gutachtens
gerechnet, also Grundschuld bzw echte zugrundeliegende
Forderung spielen hier keine Rolle.

Anders sieht es bei freiem Verkauf (also mit Mitwirkung des
Eigentümers) aus: Letztlich kommt es darauf an, was Eigentümer
und Bank von Ihnen fordern. Das ist bei so einem Verfahren
(zweiter Termin erfolglos) fast immer deutlich weniger als die
Forderung. Mehr als die Forderung (zzgl. bestimmter
Zinszeiträume) darf die Bank gar nicht von Ihnen fordern (wohl
aber der Eigentümer). Ein Mehrerlös (Überschuss Verkaufserlös
über die Forderung) wäre an den Eigentümer abzugeben.

Mehrerlös wirds bei dem Gebäude wahrscheinlich nicht geben…gehen ja etliche tausende euro in die Sanierung…

Sie werden aber oft wegen Bankgeheimnis nicht die wirkliche
Forderung erfahren. Da sollten Sie sich auch keine Gedanken
machen. Sie haben gute Karten, Ihren Preis zu bestimmen und
Ihre Bedingungen vorzugeben. Die Grundschuld ist nur das
Sicherungsmittel. Sie wird nach Einigung auf den Kaufpreis mit
Auflassung (Eigentumsübertragung auf Sie) gelöscht, spielt
also bei der Kaufpreisberechnung keine Rolle.

Zum amtlichen Gutachten: Hier ist vieles unsicher. Erstens
sind die Gutachten oft nicht sehr gut und entsprechen oft
nicht dem wahren Wert (eher mal zu hoch angesetzt). Dabei darf
auch nicht vergessen werden, dass der Eigentümer selbst bei
einer Zwangsversteigerung eine Innenbesichtigung nicht
erlauben muss (freilich erlauben kann). Also darauf achten, ob
das amtliche Gutachten eine Innenbesichtigung beinhaltete.

Das Gutachten war mit Innenbesichtigung, daher sind ja die Schäden am und IM Haus von vor fast 4 1/2 Jahren bekannt (Feuchtigkeit, Dach usw.). Nur weiss keiner was sich dort jetzt getan hat, auch wenn das Haus bewohnt ist…ist aussen (sowie innen) noch einiges zu tun.

Aber selbst dann, Sie sagen, dass Objekt ist in einem
schlechten Zustand. Es ist also dringend ein weiteres
Gutachten in Ihrem Auftrag und Ihrem Beisein ratsam. Das
könnte jetzt nach erfolglosem zweiten Termin möglich sein,
hängt aber wiederum vom Einverständnis des Eigentümers ab.
Manchmal kann die Bank auf den Eigentümer Druck ausüben, weil
sie auch einen Vollstreckungstitel gegen das sonstige Vermögen
des Eigentümers (wenn er identisch mit dem Schuldner ist -
also nicht Drittsicherungsgeber!) in Händen hält. Dann kann
man vielleicht so zur Innenbesichtigung kommen.

Dann warten wir mal ab was die Bank zu dem Angebot sagt, was wir Ihr dann unterbreiten. Natürlich mit der Zugabe, das wir mit einem Gutachter dort rein wollen um zu sehen ob die Schäden noch höher sind als vor x Jahren. Wenn kein Grösserer Schaden entstanden ist, kann man auch den preis neu verhandeln :wink:
Bischen schützen möchte man sich ja auch vor der Katze im Sack. Bringt ja nix wenn man was ersteigert und hinterher feststellt das man des Ding nur abreissen kann :wink:

Hoffe das hilft.

Ja danke! Manche Sachen sind geklärt :smile:

Gruß

ikarusfly

Gruß zurück

z0raaa

Hallo, da hätte ich doch im 2.Termin 35% geboten und Aus.
Gruß

Hallo Jackson,

wir wussten von dem Termin nichts, fanden das Haus nur im Internet und da war es schon gelaufen.

Ok - also einfach offen mit der Bank reden, die weiß ja, wie man das jetzt zum Verkauf bringt (mit oder ohne erneute Zwangsversteigerung) und vielleicht auch mal mit dem Vollstreckungsgericht sprechen (die Bereitschaft zur Kooperation ist dort immer SEHR abhängig vom jeweiligen Sachberarbeiter/Rechtspfleger)

Hallo Ikarusfly,

vielen Dank für due ausführliche Antwort, ich werde versuchen
alles zu beantworten was ich weiss :smile:

1.Wieviel Gläubiger gibt es? Nur eine Bank oder noch mehr
Gläubiger (auf dem Grundstück eingetragen meine ich)?

soweit wir informiert sind, nur die Bank. Im Internet steht
ja, das die Bank auf ein Angebot wartet.

2.Was war das für ein 2. Zwangsversteigerungstermin? Wenn es
ein „echter“ zweiter Termin war (es gibt auch zweite die wie
erste gelten), galten keine Grenzen (5/10tel und 7/10tel)mehr.
War dem so?

Dazu kann ich leider nichts sagen, wir waren bei keinem
Termin, das hat uns ja der Makler gesagt, der zwischen Bank
und potentiellen Käufern vermittelt (denke mal das wird auch
der Zwangsverwalter? sein)

  1. Auch nach einem echten zweiten Termin bleibt der Eigentümer
    Eigentümer. Also kann die Bank wiederum nur durch erneute
    Zwangsversteigerung den Verkauf ermöglichen, es sei denn der
    Eigentümer stimmt einem freien Verkauf ohne
    Zwangsversteigerung zu. Ist dem so?

Gute Frage, wie gesagt, die BAnk wartet auf ein Angebot auch
ausserhalb der Versteigerung.

Wenn nicht, also wenn erneute Zwangsversteigerung nötig wird,
weil der Eigentümer einem freien verkauf nicht zustimmt,
können Sie natürlich vieles mit der Bank AUSSERRHALB/VOR der
Zwangsversteigerung vereinbaren, wie wer übernimmt die Kosten,
Besichtigungen, Gutachten etc. Da die Bank hier mit dem 2.
Termin auf die Nase gefallen ist, ist sie zu Zugeständnissen
in der Regel bereit. Kostenübernahme ist dann aber in der
Regel, um es für die Bank genehmigungstechnisch einfacher zu
machen, einfach der niedrigere Kaufpreis. Bei erneuter
Zwangsversteigerung geht das ganze Procedere von vorne los und
sie müssen mit Mitbietern rechnen. Es ist aber gut möglich,
dass die Bank nicht mehr auf ihre 7/10tel besteht.

Sollte der Eigentümer einem freien Verkauf zustimmen, ist
alles viel einfacher. Man kann sich mit Bank/Gläubiger einigen
und der Verkauf kommt zustande.

Das alles gilt bei EINEM Gläubiger (hier Bank), sonst kann es
komplizierter werden.

Wie gesagt gehen wir von einem Gläubiger aus. Der vermittelnde
Makler hat keinen anderen erwähnt.

Zu Grundschuldeintragung: Die Grenzen bei der
Zwangsversteigerung (5/10tel gesetzlich und 7/10tel als Option
für den Gläubiger) werden auf den Wert des Gutachtens
gerechnet, also Grundschuld bzw echte zugrundeliegende
Forderung spielen hier keine Rolle.

Anders sieht es bei freiem Verkauf (also mit Mitwirkung des
Eigentümers) aus: Letztlich kommt es darauf an, was Eigentümer
und Bank von Ihnen fordern. Das ist bei so einem Verfahren
(zweiter Termin erfolglos) fast immer deutlich weniger als die
Forderung. Mehr als die Forderung (zzgl. bestimmter
Zinszeiträume) darf die Bank gar nicht von Ihnen fordern (wohl
aber der Eigentümer). Ein Mehrerlös (Überschuss Verkaufserlös
über die Forderung) wäre an den Eigentümer abzugeben.

Mehrerlös wirds bei dem Gebäude wahrscheinlich nicht
geben…gehen ja etliche tausende euro in die Sanierung…

MEHRERLÖS bedeuted ja hier für den Verkäufer - nicht für den Käufer. Aber in der Regel werden aus dem Verkaufserlös ja nicht mal die Kapitalforderung - geschweige denn die Zinsen - des Gläubigers gedeckt - also nix für den Eigentümer zu erwarten.

Sie werden aber oft wegen Bankgeheimnis nicht die wirkliche
Forderung erfahren. Da sollten Sie sich auch keine Gedanken
machen. Sie haben gute Karten, Ihren Preis zu bestimmen und
Ihre Bedingungen vorzugeben. Die Grundschuld ist nur das
Sicherungsmittel. Sie wird nach Einigung auf den Kaufpreis mit
Auflassung (Eigentumsübertragung auf Sie) gelöscht, spielt
also bei der Kaufpreisberechnung keine Rolle.

Zum amtlichen Gutachten: Hier ist vieles unsicher. Erstens
sind die Gutachten oft nicht sehr gut und entsprechen oft
nicht dem wahren Wert (eher mal zu hoch angesetzt). Dabei darf
auch nicht vergessen werden, dass der Eigentümer selbst bei
einer Zwangsversteigerung eine Innenbesichtigung nicht
erlauben muss (freilich erlauben kann). Also darauf achten, ob
das amtliche Gutachten eine Innenbesichtigung beinhaltete.

Das Gutachten war mit Innenbesichtigung, daher sind ja die
Schäden am und IM Haus von vor fast 4 1/2 Jahren bekannt
(Feuchtigkeit, Dach usw.). Nur weiss keiner was sich dort
jetzt getan hat, auch wenn das Haus bewohnt ist…ist aussen
(sowie innen) noch einiges zu tun.

Aber selbst dann, Sie sagen, dass Objekt ist in einem
schlechten Zustand. Es ist also dringend ein weiteres
Gutachten in Ihrem Auftrag und Ihrem Beisein ratsam. Das
könnte jetzt nach erfolglosem zweiten Termin möglich sein,
hängt aber wiederum vom Einverständnis des Eigentümers ab.
Manchmal kann die Bank auf den Eigentümer Druck ausüben, weil
sie auch einen Vollstreckungstitel gegen das sonstige Vermögen
des Eigentümers (wenn er identisch mit dem Schuldner ist -
also nicht Drittsicherungsgeber!) in Händen hält. Dann kann
man vielleicht so zur Innenbesichtigung kommen.

Dann warten wir mal ab was die Bank zu dem Angebot sagt, was
wir Ihr dann unterbreiten. Natürlich mit der Zugabe, das wir
mit einem Gutachter dort rein wollen um zu sehen ob die
Schäden noch höher sind als vor x Jahren. Wenn kein Grösserer
Schaden entstanden ist, kann man auch den preis neu verhandeln
:wink:
Bischen schützen möchte man sich ja auch vor der Katze im
Sack. Bringt ja nix wenn man was ersteigert und hinterher
feststellt das man des Ding nur abreissen kann :wink:

Hoffe das hilft.

Ja danke! Manche Sachen sind geklärt :smile:

Gruß

ikarusfly

Gruß zurück

z0raaa

Viel Glück

ikarusfly