Zwangsversteigerung bei Insolvenz

Hallo!

Es geht um ein Haus, bei dem im Grundbuch 2 Namen eingetragen sind (Ehepartner). Also jedem der zwei Personen gehören 50%.

Eine dieser Personen ist seit einiger Zeit im Insolvenzverfahren (noch kein Abschlusstermin gewesen).
Wenn jetzt ein Gläubiger eine Zwangsversteigerung fordert, kann das Haus dann zu 100% versteigert werden, oder nur die Hälfte des Schuldners?

Wenn das Haus nach Abschlusstermin von der Bank versteigert werden sollte und für weniger Geld versteigert wird, als noch Schulden drauf sind, muss ja die Differenz ausgeglichen werden. Läuft die gesamte Differenz in die Insolvenz, oder müssen beide Partner den Differenzbetrag abzahlen?

Gruß und Dank, Marcel

Hallo Marcel,
ja, die Gläubiger können, auch wenn das Haus offiziell und grundbuchlich beiden zu 50 % gehört, dieses Haus zwangsversteigern lassen.

Der andere Partner muß seine im Kreditvertrag festgelegten Raten trotzdem zahlen.

In diesem speziellen Falle sollten die Betreffenden schleunigst zu Ihrer Bank und einem Rechtsanwalt, um eine passende Strategie, die auch rechtlich korrekt und unangreifbar ist, auszuarbeiten, und zwar bevor die Zwangsversteigerung angedroht bzw. das dazu erforderliche Prozedere eingeleitet wird.

In einem mir bekannten Fall ging es um eine Eigentumswohnung, die hälftig zwei Parteien gehörte. Eine Partei war nicht mehr in der Lage, die Kreditlinie zu bedienen. Nun in allerletzter Sekunde (diese Partei informierte den anderen Partner nicht über seine fatale Situation), konnte die Zwangsversteigerung abgewendet werden: Die andere Partei sprach mit der gemeinsamen Bank und erwarb den 2. Eigentumsanteil an der Wohnung zu einen Kurs, der zwar für die Bank interessanter war als eine Zwangsversteigerung, jedoch das Risiko einer Zwangsversteigerung - Verlust des eigenen Anteils incl. weiterer Zahlungen für den Kredit - wollte die zweite Partei nicht eingehen.

MfG BM