Person A erwirbt eine Wohnung bei Zwangsversteigerung. Es gibt keine Insolvenz oder Verwaltungs- Firma während der Zwangsversteigerung läuft. Die Bank hat keine Firma beauftragt. Die Wohnung ist vermietet. Eine Verwaltungs- Firma, die das Haus betreut, nicht die Wohnung direkt hat mehrere Monate keine Betriebskosten erhalten. Der Mieter hat auch drei Monate keine Miete bezahlt, vorher hat er direkt an dem Eigentümer bezahlt. Der Person A hat die Wohnung erst im Dezember 2011 ersteigert, muß er für das ganze Jahr 2011 die Betriebskosten für die Wohnung bezahlen? Muß er eventuell Guthaben von Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter zahlen?
Guten Abend,
ganz genau weiss ich es nicht, da ich selbst immer als Gläubiger tätig werde.
Wenn das Haus verkauft wird, ist der Ersteher ab diesem Zeitpunkt für die Grundsteuer kraft Gesetz der Zahlungspflichtige. Wassergeld etc. wird abgerechnet und mit dem alten Eigentümer abgewickelt.
Was mich bisle wundert ob ggfs.§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Zwangsversteigerungsgesetz hier viell. eine Rolle spielen könnte…
mfg
Der Ersteigerer haftet nicht füt Altschulden.
Er haftet erst ab Ersteigerung. In einer ZV erwirbt mann eine Lastenfreie Immobilie.Das gilt auch for Betriebskosten
Also, da gibt es einige Urteile des BGH schon aus den achtziger Jahren, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Der rote Faden, der sich durch alle Urteile zieht, ist, daß der Ersteigerer grundsätzlich erst ab dem Tage des Zuschlags für die Wohngelder verantwortlich ist. Für Zahlungsverpflichtungen, die davor entstanden sind, kann er nur äußerst begrenzt in Anspruch genommen werden, z. B. für die Spitzen aus der Nebenkostenabrechnung, die sich allerdings nach den Soll-Zahlungen des Vorbesitzer richten, und nicht nach den tatsächlichen Zahlungen. Ein anderes Beispiel sind Zahlungen für eine Sonderumlage, die von der Eigentümergemeinschaft noch zu Zeiten des alten Eigentümers beschlossen wurden, aber für alle Eigentümer erst nach der Zwangsversteigerung fällig werden. Da muß der neue Eigentümer jetzt ran.
…und daß Guthaben für den Mieter aus der Nebenkostenabrechnung übrig bleibt, wenn er drei Monate keine Umlagen gezahlt hat, ist ja wohl eher eine theoretische Frage, oder?
Antwort:
Gehen Sie auf Google und geben Sie als Suchbegriff folgende genauen Angaben ein:
Zwangsversteigerung + rückständige Wohngeldzahlungen
Dann klicken Sie den Link an:
Rückständige Wohngeldzahlung – neue Möglichkeiten bei der …
www.dr-nenninger.de/download.php?..RueckstaendigeWo……
Dann kommt ein download als pdf - den drucken Sie sich aus.
Zweiter Link:
http://www.diehl-schiela.de/downloads/WEG_Info_Zwang…
Dritter Link:
http://www.hausverwaltung-feuchter.de/pdf/Infomateri…
Vierter Link:
http://www.treuconsult.com/abc_weg/zwangsverwalter.htm
Grüsse
Bracco
Antwort:Vielen, Vielen Dank!
Es hilft weiter. Das Problem hier ist die Bank hat keinen Zwangsverwalter beauftragt. Person A muß jetzt alle Dokumente für die Wohnung selber suchen, Mietvertrag auch. Die Kaution ist auch nicht klar, wo genau ist. Die eine Haus Verwaltungs- Firma verweist auf andere Verwaltungs- Firma/ da der Voreigentümer die Firmen gewechselt hat. Der Mieter hat keine Miete die letzten Monate bezahlt, da vom Amtsgericht eine Nachricht kam die Miete nicht mehr an den Voreigentümer zu überweisen. Das was normalerweise der Zwangsverwalter tut, muß jetzt Person A erledigen. Ohne Kenntnisse auf diesem Gebiet ist das echt schwer!
Guten Morgen,
mit dem Zeitpunkt des Zuschlags tritt Eigentümerwechsel ein. Achtung: Wohngelder sind dann zu zahlen, wenn sie rückständig sind, auch dann, wenn der Voreigentümer (er ist ja schließlich verantwortlich) die Wohngelder nicht bezahlt hat. Die Hausverwaltung kann Rückgriff auf denjenigen nehmen, der neuerlich ersteigert hat. Umgekehrt besteht keine Möglichkeit, an die Miete heranzukommen, wie vor Zuschlagserteilung entstanden und rückständig sind.
Viel Glück.
Dedeutet das der Ersteiger muss die Altschulden, nicht bezahlte Betriebskosten für die Wohnung vor dem Zwangstermin bezahlen? Das obwohl er keine Mite für diese Monate erhalten hat?
Stimmt.
Das bezieht sich aber nicht auf Altschulden generell, sondern - wie gesagt - nur auf Wohngelder. Das liegt daran, dass die Wohngelder dingliche Forderungen sind, wofür (unjuristisch gesagt) der Grundbesitz für die Wohngelder haftet.
Es gibt allerdings Ausnahmefälle.
Dies aber jetzt zu erläutern, würde den Rahmen der Möglichkeiten sprengen. Fest steht jedenfalls, dass hier ein Profi gefragt ist (aber ein wirklicher Profi).
Viel Glück.
Danke für die Antworten!
Wenn Profi gefragt ist, wie kann man so einen finden? Muß man Rechtsanwalt suchen oder Wirtschaftsprüfer, wer ist bei solchen Fragen kompetent? Und was genau bedeutet Wohngeld? Laut Wirschaftsplan sind die Kosten auf umllagefähige BK und nicht umlagefähige BK aufgeteilt. Welche davon muß Person A , der Ersteiger bezahlen?
Herzlichen Gruß und Frohe Weihnachten!
Guten Morgen,
Anwälte und schon gar nicht Wirtschaftsprüfer sind in der Regel nicht die Profis wie man sie sich wünscht.
Es gibt ganz ganz wenige davon. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die diese nicht nennen dürfen. Aber vielleicht fragen Sie mal den zuständigen Rechtspfleger der die Versteigerung geleitet hat. Er darf zwar keine Rechtsberatung erteilen, aber vielleicht ergibt das Gespräch etwas.
Hausgelder sind regelmäßig in diese, die mit den dinglichen Rechten des Grundbesitzes einhergeht.
Viel Glück.