Zwangsversteigerung der Schuldner stirbt

Hallo,

habe wie alle hier eine Frage. Hoffe jemand kann mir ein paar Antworten geben.

Wir haben vor einem Monat ein Haus ersteigert. Vor einer Woche haben wir den ersten Brief vom Amtsgericht bekommen, worauf der Schuldner einen „unbegründeten Einspruch“ eingelegt hat, den er in 14 Tagen begründen wollte. Nun habe ich heute erfahren, dass der Mann gestern Nacht verstorben ist.
Wie geht es jetzt weiter?? Läuft das Verfahren so weiter?? Oder wird es jetzt eingestellt??
Es gibt keine Frau, nur zwei Kinder.

Für eine Antwort auf diese traurige Frage wäre ich dankbar.

Naja, traurig?? Des einen Leid ist des andern Freud’.

Nachdem jetzt wohl keiner mehr da ist, der den Einspruch begründet, wird das Verfahren ad acta gelegt. Erfahrungsgemäß sind solche Einsprüche, die sich ja in der Regel nur noch gegen Formfehler bei der Bietstunde richten können, ohnehin ein hoffnungsloser Versuch.

Also, keine Sorge und genießt ein unbeschwertes Wochenende.

Morelle