Zwangsversteigerung deren Grundstücksteile ?

Habe Haus aus Zwangsversteigerung erworben.
Im Gutachten steht nur Haus/Grundstück+Doppelcarport.
Alteigentümer hatt noch eine Terasse die leider nicht im Gutachten steht.
Er will sie kompl. entfernen (Steine/Holzumrandung).
Was ist mit den Grünpflanzen ?
Darf er das ???
Jede Antwort hilfreich.
danke im vorraus

Guten Morgen,

wenn Sie Grundbesitz ersteigert haben, haben Sie alles das ersteigert, was mit dem Grundstück verbunden ist (Haus, Doppelcarport, Terrasse, sogar genau genommen Pflanzen und Bäume). Ob das im Gutachten steht oder nicht, spielt im Ergebnis keine Rolle. Gutachten sind ohnehin manchmal ungenau oder unvollständig.

Viel Glück.

Jau, darf er

Habe Haus aus Zwangsversteigerung erworben.
Im Gutachten steht nur Haus/Grundstück+Doppelcarport.
Alteigentümer hatt noch eine Terasse die leider nicht im
Gutachten steht.

Antwort:
Was heisst Terrasse? Wenn die Terrasse innerhalb der FLurstücknummer liegt, gehört sie Dir.
Liegt sie nicht drin, gehört sie Dir nicht.
Es gibt ja wohl auch dem gerichtlichen Schätzgutachten eine Flurkarte bei. Aus der kannst Du aufgrund eines Vergleichse mit der Natur feststellen, ob diese im Grundstück liegt oder nicht.
Wenn die Terrasse Dir gehört, hat der Alteigentümer ab Zuschlagstag keine Rechte mehr.
Wenn es lose Fliesen, Klinker oder ähnliches sind, kann er die mitnehmen. Aber ab Zuschlagstag darf er das Grundstück nicht mehr betreten.

Grüsse
Bracco

Er will sie kompl. entfernen (Steine/Holzumrandung).
Was ist mit den Grünpflanzen ?

Antwort:
Zu einem Grundstück gehört das Grundstück selbst
(incl. dem Bewuchs) und die wesentlichen BEstandteile
(fest mit Grund und Boden verbunden, also das Gebäude, fest mit Grund und Boden verbundene Nebengebäude, Garagen usw.) sowie Zubehör
(mobile Gegenstände, soweit sie nicht Dritten gehören).
Grünpflanzen gehören ebenso dazu.

Darf er das ???
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danke im vorraus

Da kann ich leider nicht weiter helfen, dies liegt nicht in meinem Ermessen. Sorry. MFG