Zwangsversteigerung, Dumm gelaufen, oder ?

hallo,

bei einer ZV hat Herr Mustermann eine Immobilie ersteigert und
bei 25 T€ den Höchstgebot abgegeben.
Den Zuschlag hat er seiner Meinung nach zu 95 % , allerdings Fällt
die Entscheidung erst am 28.09.2007.

Von den 25 T€ hat Herr M. eine Sicherheit von 5 T€ an die Justizkasse
überwiesen.

Jetzt allerdings die Böse Überraschung, die Bank will den Restbetrag nicht Finanzieren, der Herr M. steht vor einem Rätsel .

Gehen wir davon aus, dass der Herr M. wirklich kein Geld von der
Bank bekommt und den Betrag nicht innerhalb der genannten Zahlfrist
( ca. 4 Wochen )an den Verkäufer überweist.

Was kann wirklich passieren, wenn er den Zuschlag am 28.09.2007
tatsächlich erhält .

Wird der Zuschlag sofort wieder Rückabgewickelt?
wenn ja, welche Kosten kommen trotzdem auf den ersteher,
also auf Herr Mustermann ?

Besteht die Möglichkeit, dass man die Zahlungsfrist verlängert
um sich umzuschauen, dass es doch eine andere Bank Finanziert ?

Denn eigentlich dürfte für die Immobilie eine Finanzierung über
20 T€ kein Problem sein, denn 1. sind bereits 20 % vom KP bezahlt,
2. die Kosten für die Nebenkosten ( ca. 5 % ) sind auch Nachweisbar.

Nur dass alles wieder bei einer anderen BAnk zu beantragen dauert
halt einbißchen länger als 4 - 6 Wochen bis das Geld freigegeben wird.

Kennt jemand so eine Situation, wie sich da die Gläubiger Verhalten ?

auf viele antworten würde ich mich freuen .

vielen dank im voraus .

Gruss Samir und Thomas

hat herr m denn nicht vorher eine verbindliche zusage der bank bekommen(bankbürgschaft)oder haben sich seine finanziellen verhältnisse plötzlich total verschlechtert?!

hat herr m denn nicht vorher eine verbindliche zusage der bank
bekommen(bankbürgschaft)oder haben sich seine finanziellen
verhältnisse plötzlich total verschlechtert?!

Wie soll er die denn bekommen, wenn er kein Objekt nachweisen kann ? Die Bank gibt keine Finanzierungsbestätigung, wenn das Objekt nicht feststeht und durch die bank bewertet werden kann.

Hallo,

trotzdem hätte er sich vorher schon mit seiner Absicht das Objekt zu ersteigern an die Bank wenden können! Meist wird die Versteigerung eh über eine Bank abgewickelt von der Mann den ungefähren Wert des Objektes und Gutachten bekommen kann.

Wir haben das selber auch schonmal so gemacht und vor der Versteigerung schon alles finanzielle stehen gehabt. So mussten wir nur noch nach der Versteigerung die Kreditverträge unterschreiben.

Gruß

Phoebe

Hallo Phoebe,

trotzdem hätte er sich vorher schon mit seiner Absicht das
Objekt zu ersteigern an die Bank wenden können!

Wenn es nur eine bank war, die die Zwangsversteigerung betrieben hat. Wenn es jemand anderes war, sieht es schon anders aus.

Versteigerung eh über eine Bank abgewickelt von der Mann den

Das ist absolut nicht gesagt.

Wir haben das selber auch schonmal so gemacht und vor der
Versteigerung schon alles finanzielle stehen gehabt. So
mussten wir nur noch nach der Versteigerung die Kreditverträge
unterschreiben.

Euer Fall scheint besonders günstige gelagert gewesen zu sein. Das ist absolut nicht immer so.

Gruß

Nordlicht

Hallo

hallo,

bei einer ZV hat Herr Mustermann eine Immobilie ersteigert und
bei 25 T€ den Höchstgebot abgegeben.
Den Zuschlag hat er seiner Meinung nach zu 95 % , allerdings
Fällt
die Entscheidung erst am 28.09.2007.

Von den 25 T€ hat Herr M. eine Sicherheit von 5 T€ an die
Justizkasse
überwiesen.

Jetzt allerdings die Böse Überraschung, die Bank will den
Restbetrag nicht Finanzieren, der Herr M. steht vor einem
Rätsel .

Herr Mustermann sollte froh sein, wenn er nicht den Zuschlag bekommen sollte…

Gehen wir davon aus, dass der Herr M. wirklich kein Geld von
der
Bank bekommt und den Betrag nicht innerhalb der genannten
Zahlfrist
( ca. 4 Wochen )an den Verkäufer überweist.

Was kann wirklich passieren, wenn er den Zuschlag am
28.09.2007
tatsächlich erhält .

Wird der Zuschlag sofort wieder Rückabgewickelt?
wenn ja, welche Kosten kommen trotzdem auf den ersteher,
also auf Herr Mustermann ?

wird rückabgewickelt, die Anzahlung ist dann nämlich weg und wenn im nächsten Termin evtl. ein niedrigerer Bertag rauskommt hat Herr Mustermann die Differenz auch noch an der Backe

Besteht die Möglichkeit, dass man die Zahlungsfrist verlängert
um sich umzuschauen, dass es doch eine andere Bank Finanziert
?

glaub ich eher nicht, wozu gibts Fristen, wenn sich niemand dran halten will

Denn eigentlich dürfte für die Immobilie eine Finanzierung
über
20 T€ kein Problem sein, denn 1. sind bereits 20 % vom KP
bezahlt,
2. die Kosten für die Nebenkosten ( ca. 5 % ) sind auch
Nachweisbar.

ja ebend eigentlich…haste ja grad bei der Bank gesehn, alles nix Problem :wink:,im übrigen ist bei der Summe niemand erpicht, das ganze mit Grundbuch abzuwickeln. Dann eher als normalen Ratenkredit…

Nur dass alles wieder bei einer anderen BAnk zu beantragen
dauert
halt einbißchen länger als 4 - 6 Wochen bis das Geld
freigegeben wird.

Kennt jemand so eine Situation, wie sich da die Gläubiger
Verhalten ?

auf viele antworten würde ich mich freuen .

vielen dank im voraus .

Gruss Samir und Thomas

LG
Mikesch

Wie soll er die denn bekommen, wenn er kein Objekt nachweisen
kann ? Die Bank gibt keine Finanzierungsbestätigung, wenn das
Objekt nicht feststeht und durch die bank bewertet werden
kann.

25000 sollte doch als kredit möglich sein—wenn die finanziellen verhältnisse passen.
hatte genau dieses problem bei bekannten in brandenburg–die hatten bankbürgschaft mit kreditzusage gleich gesetzt–prozess bz. entschädigung läuft noch.

Hallo

hallo,

bei einer ZV hat Herr Mustermann eine Immobilie ersteigert und
bei 25 T€ den Höchstgebot abgegeben.
Den Zuschlag hat er seiner Meinung nach zu 95 % , allerdings
Fällt
die Entscheidung erst am 28.09.2007.

Von den 25 T€ hat Herr M. eine Sicherheit von 5 T€ an die
Justizkasse
überwiesen.

Jetzt allerdings die Böse Überraschung, die Bank will den
Restbetrag nicht Finanzieren, der Herr M. steht vor einem
Rätsel .

Herr Mustermann sollte froh sein, wenn er nicht den Zuschlag
bekommen sollte…

Gehen wir davon aus, dass der Herr M. wirklich kein Geld von
der
Bank bekommt und den Betrag nicht innerhalb der genannten
Zahlfrist
( ca. 4 Wochen )an den Verkäufer überweist.

Was kann wirklich passieren, wenn er den Zuschlag am
28.09.2007
tatsächlich erhält .

Wird der Zuschlag sofort wieder Rückabgewickelt?
wenn ja, welche Kosten kommen trotzdem auf den ersteher,
also auf Herr Mustermann ?

wird rückabgewickelt, die Anzahlung ist dann nämlich weg und
wenn im nächsten Termin evtl. ein niedrigerer Bertag rauskommt
hat Herr Mustermann die Differenz auch noch an der Backe

Nee, wird nicht ruckabgewickelt…er ist durch Zuschlagsbeschluss Eigentümer geworden.

Er zahlt auch nicht an Gläubiger, das ist im ZV-Verfahren nicht vorgesehen, sondern an das Gericht, das im anschließenden Verteilungstermin seinerseits das Geld verteilt.

Falls die Restzahlung nicht fristgerecht erfolgt, wird ein ZV-Verfahren gegen ihn eingeleitet und das Objekt erneut versteigert. Die zusätzlichen Kosten wie erneute Gerichtskosten, seine Grunderwerbssteuer etc. fallen natürlich an. Für den evtl. Mindererlös haftet er dadurch automatisch.
Natürlich hat er die Möglichkeit, wie in jedem ZV-Verfahren durch Begleichen seiner Verbindlichkeiten bis zum Termin eine Versteigerung abzuwenden. Seine Bietungssicherheit verfällt natürlich nicht, wie oben fälschlicherweise geschrieben wurde, sondern wird gegen seine Verbindlichkeiten aufgerechnet.
Gruß n.

Besteht die Möglichkeit, dass man die Zahlungsfrist verlängert
um sich umzuschauen, dass es doch eine andere Bank Finanziert
?

Kein Rechtspfleger ist erpicht einen Schuldner an die Wand zu drücken, wenn du zum Verteilungstermin eine (schriftliche! und verbindliche)Kreditzusage hast und die Zahlung sich vielleicht um 2 Wochen verspätet, wird der Rechtspfleger sicherlich mit sich reden lassen.

glaub ich eher nicht, wozu gibts Fristen, wenn sich niemand
dran halten will

Denn eigentlich dürfte für die Immobilie eine Finanzierung
über
20 T€ kein Problem sein, denn 1. sind bereits 20 % vom KP
bezahlt,
2. die Kosten für die Nebenkosten ( ca. 5 % ) sind auch
Nachweisbar.

Das Problem liegt im Wesen der Zwangsversteigerung! Dir steht das Kaufobjekt nicht als Sicherheit für das Darlehen zur Verfügung, da die Bank zuerst(!) bezahlen müßte und erst später ins Grundbuch kommt, wenn alles gut geht - und darauf läßt sich die Bank halt nicht ein.
Also am besten wäre es, wenn du (bzw Bürgen) der Bank Sicherheiten in der gewünschten Hypothekenhöhe zur Verfügung stellen könntest.

ja ebend eigentlich…haste ja grad bei der Bank gesehn,
alles nix Problem :wink:,im übrigen ist bei der Summe niemand
erpicht, das ganze mit Grundbuch abzuwickeln. Dann eher als
normalen Ratenkredit…

Nur dass alles wieder bei einer anderen BAnk zu beantragen
dauert
halt einbißchen länger als 4 - 6 Wochen bis das Geld
freigegeben wird.

Kennt jemand so eine Situation, wie sich da die Gläubiger
Verhalten ?

auf viele antworten würde ich mich freuen .

vielen dank im voraus .

Gruss Samir und Thomas

LG
Mikesch