wir haben auf dem Grundstück unseres Nachbarn ein eingetragenes Vorkaufsrecht.
Nun hat das Finanzamt eine Sicherungshypothek auf sein Grundstück eingetragen.
Wenn das FA nun das Grundstück versteigern will- erlischt dann unser Vorkaufsrecht?
Oder muss das FA uns das G. zuerst zum Kauf anbieten?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Guten Morgen,
es muss nicht unbedingt dazu kommen, dass das Finanzamt das Grundstück versteigert.
Jetzt hat es sich mit der Sicherungshypothek erstmal eine bessere Ausgangslage für eine mögliche Zwangsversteigerung verschafft. Unter Umständen einen besseren Rang.
Wenn es zu einer Versteigerung kommt wird das Finanzamt Ihnen nicht vorher das Grundstück zum Kauf anbieten. Meiner Meinung nach erlischt das Vorkaufsrecht.
Allerdings möchte ich Ihnen doch ans Herz legen, wenn es soweit ist, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, vielleicht hilft Ihnen auch ein Rechtspfleger beim Amtsgericht bei dieser Frage weiter, in meiner bisherigen Praxis ist so ein Fall noch nicht vorgekommen.
Viele Grüße