Zwangsversteigerung: Eigentümer weg?

Hallo, ich hab eine Frage die sehr dringend ist. Am Montag (14.03.) möchte ich bei einer Zwangsversteigerung auf ein Haus bieten. Nun war ich mehrere Tag ab und an mal beim Objekt und musste feststellen das es ganz danach aussieht das niemand mehr dort wohnt. Gardienen etc. noch da aber ansonsten keinerlei Bewegung im und um das Haus ( Rollläden teilweise zu hälfte runter usw.)Nun meine Frage. Was mache ich wenn ich am Montag den Zuschlag bekomme, aber der Eigentümer nicht auffindbar ist und sich auch nicht meldet? Greift da das „normale“ Zwangsräumungsrecht mit all seinen Fristen oder gibt es in dem Fall Sonderregelungen???

Vielen Dank

Hallo, Sie haben die Möglichkeit, mit Zuschlag der Versteigerung direkt einen Titel zur Zwangsräumung zu beantragen. Dann gehen Sie zum Gerichtsvollzieher und der setzt einen Räumungstermin fest, nachdem Sie Ihm einen Vorschuss für die Räumung bezahlt haben. Hat bei uns vor 5 Jahren für ein 2-Fam.-Haus 5000 Euro gekostet. Theoretisch können Sie das Geld vom Voreigentümer einklagen. Ansonsten kann ich nur raten, einen Anwalt einzuschalten, wenn nicht gewährleistet ist, dass das Haus leer ist.
Mit freundlichen Grüßen

Dirk Werdin

Das läuft ganz normal durch

Ein ganz ähnliches Problem hatte gestern schon jemand. Hier nochmal meine Antwort:

Ich gehe davon aus, daß die Wohnung oder das Haus vom bisherigen Eigentümer genutzt wird/wurde.

Der (Alt-)Eigentümer, der die zwangsversteigerte Wohnung selbst bewohnt (oder sie leerstehen läßt), ist in einer wesentlich schwächeren Rechtsposition als jeder Mieter.

Mit dem Zuschlagsbeschluß hat der Ersteigerer einen vollstreckbaren Titel, mit dem er einen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, eine Zwangsräumung vorzunehmen, wenn der vorherige Eigentümer nicht freiwillig geht. Weitere gerichtliche Schritte oder langwierige Fristen sind dazu nicht erforderlich.

Problem ist allerdings, daß der Gerichtvollzieher (und ggf. die Möbelpacker) nicht umsonst arbeiten und natürlich auch wissen, wie die Finanzkraft des vorherigen Eigentümers aussieht. D. h. sie wollen die Kosten von Dir und Du kannst später sehen, wie Du wieder zu Deinem Geld kommst (wahrscheinlich nie). Das kann schon mal TEUR 10 kosten. Also nicht bis zum letzten Hemdknopf bieten, sondern einen Puffer für solche Kosten einkalkulieren.

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn es sich um einen Mieter handelt. Eine Eigentumsübertragung, in welcher Form auch immer, ändert nichts am Mietvertrag. Hier müßtest Du den langen Weg gehen über Kündigung wegen Eigenbedarf etc.

Viele Grüße aus dem sonnigen Südhessen

Morelle

Antwort:
Mir sind keine Sonderregelungen bekannt.
Der Anschein, dass dort keiner mehr wohnt, muß nicht richtig sein.
Wenn Sie aufbrechen lassen, kanns Probleme geben.
M.W. Zwangsräumungsrecht!
Gehen Sie mal mit dem Zuschlagsbeschluß zum Einwohnermeldeamt (kleinere Orte: bei der Gemeinde) und fragen Sie, ob der Eigentümer
sich vom Wohnort abgemeldet hat.

Grüsse
Bracco

hallo und sorry - ich war im urlaub.

wenn du ein objekt ersteigerst, hast du automatisch ein sonderkündigungsrecht wegen eigenbedarf zum 1. termin. das heißt eine kündigung per einschreiben mit rückschein - am besten in absprache mit dem zwangsverwalter am versteigerungstag. bei der versteigerung wird normalerweise allen anwesenden erklärt, ob das objekt bewohnt ist, vermietet etc. wenn der eigentümer nicht auffindbar ist, muss man die zwangsräumung beantragen. das kann manchmal dauern.

mit freundlichen grüßen