Zwangsversteigerung - ein Termin, mehrere Grundst

Hallo,
bei Zwangsversteigerungen sieht man öfter, daß in einem Termin mehrere „Posten“ (also z.B. Wohnung, Kellerraum und Garage) zusammengefaßt sind, die aber einzeln bewertet sind.
Kann ein Bieter auf jeden „Teil“ einzeln bieten oder geht das nur zusammen weg? Oder hätte ein Bieter der auf alles bietet ein Vorrecht gegenüber einem, der z.B. nur die Garage will.
Wovon hängt es eigentlich ab, ob zwei Termine angesetzt werden (alos z.B. einer für die Wohnung und einer für die Garage) oder beide zusammen?

Cu Rene

Hallo,

sowas hängt immer vom Einezlfall ab, eine allgemeingültige Regelung wird es nicht geben.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Wohnung, Keller und Garage getrennt versteigert werden. Vermutlich handelt es sich hier um Wohneigentum. Dazu ist wichtig, was in der Teilungserklärung und im Grundbuch steht. Eine Garage könnte separat sein, ein Keller eher nicht.

Gruß
Jörg Zabel

Die „angebotenen Posten“ sind meist ein Haftungsverbund welche mit einer Gesamtgrundschuld belastet sind. Für den Gläubiger macht es Sinn (und auch das ZVG Gericht wird es im Regelfall so machen), dass die Grundstücke dann sowohl im Einzelausgebot, im Gruppenausgebot als im Gesamtausgebot angeboten werden. Das für den Gläubiger günstigste Ausgebot erhält dann den Zuschlag (aber auch das, dass den Schuldner am wenigsten beeinträchtigt).
Jede denkbare Kombination ist möglich. Versteigert werden können jedoch nur Grundstücke, bzw. rechtlich selbstständige Grundstücksbruchteile, natürlich auch WEG, Erbaurechte oder Bergbaurechte,