Gehört bei einer Zwangsversteigerung eines Einfamilienhauses die Einbauküche zum mitversteigerten Zubehör oder nicht?
Danke
Jo
Gehört bei einer Zwangsversteigerung eines Einfamilienhauses die Einbauküche zum mitversteigerten Zubehör oder nicht?
Danke
Jo
Allgemein ist eine Einbauküche Bestandteil des Hauses. Wenn vor der Versteigerung nichts Gegenteiliges bekannt war oder gesagt wurde (weil z.B. noch Rechte Dritter auf der Küche lagen), gehört die Küche zum ersteigerten Umfang.
Gruß
Wolfgang
Gehört bei einer Zwangsversteigerung eines Einfamilienhauses
die Einbauküche zum mitversteigerten Zubehör oder nicht?Danke
Jo
Hallo Anfrager, hallo Antworter,
ich bin 10 Jahre als Banker im Versteigerungsbereich tätig gewesen. Meine Meinung ist, man sollte trennen.
Trennen heisst:
Eine Küche, deren Kästen und drumherum hingestellt sind ist Mobilar. Mobilar kann der Eigentümer, wenn er ausziehen muß,
weil der Zuschlagsbeschluß da ist, mitnehmen. Es ist seine
Wohnungseinrichtung.
Wenn aber eine Küche direkt, individuell in die Küche eingepasst ist wird sie wohl zum Bestandteil des Bauwerks und/oder zum Zubehör.
Dann fließt der Wert der Küche in den vom öffentlich vereidigten Sachverständigen festgestellten Verkehrswert mit ein, idR wird darauf im Gutachten hingewiesen.
Notfalls mangels Gewissheit mit dem Rechtspfleger vom Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) kontaktieren.
Servus miteinander
Bracco
Gehört bei einer Zwangsversteigerung eines Einfamilienhauses
die Einbauküche zum mitversteigerten Zubehör oder nicht?Danke
Jo
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