Zwangsversteigerung einer Immobilie

Hallo zusammen,
Ich interessiere mich für ein Haus, für das bereits ein Termin für die Zwangsvollstreckung bekanntgegeben worden ist.
Ich würde gerne wissen, ob das Objekt vor dem Termin zu erwerben ist und wie man ggfs. an den Gläubiger herankommt, da der jetzige Besitzer die Adresse verständlicher Weise nicht bekanntgeben möchte.
Desweiteren würde mich interessieren, das wenn es zur Zwangsversteigerung kommen sollte, der vom Gericht festgesetzte Verkehrswert in der Regel überhaupt erzielt oder sogar noch überboten wird. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Harry

Das Grundbuchamt ist da die erste Adresse.

Das hier kann auch helfen

http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Hallo Harry,

bei dem Objekt steht immer der Gläubiger dabei (die Bank welche das Objekt versteigert. Dies kann man der Bekanntgabe entnehmen.
Man kann rein theoretisch das Objekt vor dem ZV Termin von dem Gläubiger erwerben, indem man dem Gläubiger ein Angebot unterbreitet.
Dies ist aber kaufmännisch nicht sinnvoll, da der Kaufpreis in diesem Stadium immer höher sein wird als der Versteigerungspreis, zu dem man die Immobilie dann ersteigern kann.

Informationen zur Zwangsversteigerung im Allgemeinen gibt es übrigens hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Die Immobilie geht fast nie im ersten ZV-Termin, weil sie dann einfach zu teuer ist.
Hier gelten die 7/10 Grenzen.

Im zweiten ZV-Termin geht sie dann für viel weniger als der Verkehrswert, je nach Lage und wie sehr die Immo begehrt ist.
Wenn die Immo nicht begehrt ist kann man sie auch schon mal für weniger als die Hälfte ersteigern.

Der Verkehrswert wird also fast immer unterboden und nie erreicht.

Viel Glück und alles gute
Immobilienakuthilfe

Hallo,

den Gläubiger bekommen Sie über das Amtsgericht heraus, bei welchem das Objekt versteigert wird. Lassen Sie sich neben der Telefonnummer auch den Namen des Sachbearbeiters und das Aktenzeichen der Bank nennen.

Zu welchen Preisen das Objekt versteigert wird, kann pauschal nicht gesagt werden, weil dies von vielen Faktoren, z. B. der Art des Objektes, der Lage, der Marktgängigkeit etc. pp. abhängig ist.

Gruß
Z.

Antwort:
Hallo,

Zwangsversteigerungen werden von einem oder mehreren Gläubigern beantragt/betrieben.
Die Namen dieser Gläubiger (meistens Banken) erfährt man beim zuständigen Amtsgericht, Unterabteilung „Zwangsvollstreckungsgericht“.
Rufe dort an und nenne das Aktenzeichen, meist …K…/…, z.B. K 120/2010. Das AZ siehst Du aus dem Zeitungsinserat, das das Amtsgericht
in der Lokalzeitung anlässlich der ZV-Terminsanberaumung veröffentlicht hat. Meist steht in diesem auch die Adresse des Objekts.
Rufe dann beim „bestbetreibenden Gläubiger“ an (wer das ist, sagt Dir auch das ZV-Gericht).
Mit dem kannst Du dann reden, was die für das Objekt haben wollen (was nicht heißt, dass dann auch wirklich jemand im ZV-Termin kommt und
dieses Gebot bietet, allerdings hat der bestbetreibende Gläubiger „das Verfahren in der Hand“, kann also alle möglichen Anträge stellen, auch
selbst mitbieten und damit die Gebote hochtreiben, dann nach § 30 ZVG das Verfahren einstellen, dann innerhalb 6 Monaten wieder fortsetzen usw.,
die 5/10-Grenze = also 50% vom VWT müssen im 1. ZV-Termin von amts wegen erreicht werden, ansonsten erfolgt seitens des Rechtspflegers kein
Zuschlag. Gläubiger, welche mit ihrem Grundpfandrecht incl. Grundschuldzinsen innerhalb von 70% vom VWT rangieren, haben die Möglichkeit,
7/10-Veto einzulegen, wenn nicht mindestens 70% vom VWT geboten wurden).
Interessenten im ZV-Termin die mitbieten, sind Konkurrenten. Bieten mehrere/einige lfd. höher, dann sieht man, wie das Interesse ist und wohin der
Gebotspreis geht.
Evtl. sagt Dir auch die betreibende Bank im Vorfeld, ob das Interesse groß ist oder nicht, kommt darauf an, wie freizügig der Banker, der den Fall
bearbeitet, ist.
Also: mit dem/den Gläubigern reden und evtl. einen Preis festlegen, den Du bieten würdest und bei dem die Bank/en stillhalten und keine abweichenden
Anträge stellen oder gar selbst mitbieten und damit Dich überbieten, bis sie Dich preislich soweit haben, wie die das wollen.
Ich habe Dir nur auf Deine Fragen geantwortet. Die ZV-Praxis ist groß und breit. Falls Du weitere Details wissen willst, o.k., schreib mir, aber dann
detaillierte Fragen stellen, sonst müsste „ich ein Buch schreiben“.
WICHTIG: Vorsicht, es gibt auch das Bietfieber. Sich selbst absolut ein Limit setzen und nicht darüber hinausgehen. Sonst wohnst Du später in einem
leeren Haus oder mit Altmöbeln usw. weils für Neueres nicht mehr reicht…

Hallo zusammen,
Ich interessiere mich für ein Haus, für das bereits ein Termin
für die Zwangsvollstreckung bekanntgegeben worden ist.
Ich würde gerne wissen, ob das Objekt vor dem Termin zu
erwerben ist und wie man ggfs. an den Gläubiger herankommt, da
der jetzige Besitzer die Adresse verständlicher Weise nicht
bekanntgeben möchte.

Nun, an den Gläubiger heranzukommen ist recht einfach. Sie gehen einfach zu dem zuständigen Amtsgericht und fragen sich nach dem Rechtspfleger durch, der für diese Versteigerung zuständig ist. Der gibt Ihnen Auskunft, wer der betreibende Gläubiger ist. Bei der Gelegenheit können Sie auch einen Blick in das Gutachten werfen, das im Auftrag des Gerichts für die Immobilie angefertigt wurde. Das kann sehr interessant sein.
Der Erwerb vor der Zwangsversteigerung ist durchaus möglich, unter Umständen jedoch nicht ganz so einfach. Da müssen sowohl die Bank, als auch der jetzige Eigentümer mitspielen. Die Bank muß sagen, zu welchem Preis sie ihre Grundschulden löschen läßt und der Eigentümer muß mit zum Notar, den Kaufvertrag unterschreiben. Wenn einer von den beiden querschießt ist’s Essig.

Desweiteren würde mich interessieren, das wenn es zur
Zwangsversteigerung kommen sollte, der vom Gericht
festgesetzte Verkehrswert in der Regel überhaupt erzielt oder
sogar noch überboten wird.

Hihihi, da gibt es nur eine Antwort, nämlich „Das kommt darauf an“. Es ist nunmal eine öffentliche Versteigerung, bei der jeder mitbieten kann. Aus meiner praktischen Erfahrung heraus kann ich jedoch sagen, daß es äußerst selten ist, daß der Verkehrswert erreicht oder sogar überboten wird. Ich schätze mal, das liegt unter 5% aller Fälle. Eine kleine Bemerkung am Rande, wenn im ersten Termin weniger als 70% geboten werden, kann die Bank den Kopf schütteln, muß aber nicht. Wenn im ersten Termin weniger als 50% geboten werden, muß der Rechtspfleger von Amts wegen den Kopf schütteln (von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen). Im zweiten Termin entfallen diese Grenzen unter der Voraussetzung, daß im ersten Termin überhaupt jemand ein Gebot abgegeben hat.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Immer gerne für weitere Fragen bereit.

Morelle

grundsätzlich kann man jedes objekt vor dem termin auch noch freihändig kaufen. den gläubiger kann man soweit ich weiß über das gericht erfragen oder im internet (www.zwangsversteigerung.de)

warum will der eigentümer den gläubiger nicht nennen? wenn er es vorher verkauft bekommt er sicher mehr geld als in der versteigerung. das wäre doch auch in seinem interesse?!?

grundsätzlich ist es möglich dass der verkehrswert erreicht oder sogar überboten wird, das hängt jedoch von der nachfrage ab. z.b. werden in köln immer gute ergebnisse auch über verkehrswert erzielt, da hier die lage sehr gut und rentabel ist.

gruß
darlina

Hallo Bracco,

vielen Dank für deine ausführliche Anmerkungen zu meinem Thema. Ich werde ersteinmal den Gläubiger über das Amtsgericht ermittteln und dann weitere Schritte überlegen. Falls es dann noch für uns interessant ist, würde ich gerne auf dein ANgebot zurückkommen und mich nochmals mit dir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Harry

vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine Anfrage.
Habe viele wertvolle Hinweise entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Harry

Antwort:
Gerne.
Grüsse Bracco

kann dir leider nicht helfen.horst