Zwangsversteigerung einer Immobilie

Hallo Leute,

angenommen, ich interessiere mich für die Ersteigerung einer Immobilie (Wohnung). Wie würde so ein Versteigerungstermin vor sich gehen? Was wäre zu beachten? Was bedeuten einzelne Begriffe, wie z. B. "Zuschlag unter 50 % möglich? Wenn ich dann den Zuschlag erhalten würde, kann derjenige, der die Versteigerung beantragt hat, noch dazwischenschießen? Und… und … und…

Vielen Dank
Gisela

Hallo Gisela, ich weiss nur, dass es wichtig ist, sich vorher über das Objekt ausführlich zu informieren und sich nach Möglichkeit auch anzuschauen (beim Rechtspfleger, der dafür zuständig ist, beim Grundbuch, beim Eigentümer). Denn Du ersteigerst das Objekt natürlich auch mit allen eventuellen Mängeln.
Auch die Finanzierung - sofern nötig - muss stehen, denn Du musst Geld hinlegen oder - falls sich da nichts geändert hat/bitte nachfragen - einen bestätigten LZB-Scheck Deiner Bank. Falls Du zum Zuge kommst, muss der Gläubiger anschliessend auch noch zustimmen.
Viel Erfolg, Eva

Hallo,

als Anfang evtl. mal dieser link:

http://www.immobilienkauftipps.de/versteigerung.html

Bevor man zur Versteigerung des anvisierten Objekts geht, kann und sollte man einmal zu anderen Immobilienversteigerungen gehen. Dann erlebt man die Atmosphäre und das ganze Prozedere, ohne daß man selbst beteiligt ist.

Grundsätzlich steht natürlich erst einmal die Besichtigung und die Wertermittlung des anvisierten Objektes im Vordergrund. Der zweite Punkt ist die Finanzierung, bzw. bei der Versteigerung, das selbstgesetzte Limit.

Und als oberste Prämisse gilt bei der Versteigerung immer „Ruhig Blut“ bewahren. Hier geht es nicht um eine „ebay-Auktion“, bei der man „3-2-1-meins“ brüllt. Mit der Ersteigerung der Immobilie muß man sich aller bereits bestehenden und evtl. noch auftauchenden Kosten bewußt sein. Auch der mit der Ersteigerung erworbenen Pflichten muß man sich klarwerden.

Gerhard