Zwangsversteigerung eines Mehrfamilienhauses

Folgende Fragen habe ich zum Thema Zwangsversteigerung eines Mehrfamilienhauses:

Kurz zur Schilderung der Situation: Die Bewertung des Objekts durch den vom Gericht gestellten Gutachter ist nicht nachzuvollziehen bzw. der Verkehrswert ist unsachgemäß hoch.

-Wie sollte man sich bei einem Wertgutachten der Immobilie, welches nicht korrekt und sachgemäß bewertet wurde (unzureichende bzw. unvollständige Betrachtung und Bewertung des Objekts) verhalten? -Gibt es Möglichkeiten einer anderen, objektiveren Bewertung? Wenn ja kann man diese einfordern? -Gibt es Besonderheiten, die zu einer späteren Zwangsversteigerung zu beachten sind?

Das Verkehrsgutachten wrd durch einen vom gericht bestelltem Gutachter angefertigt und das ist dann quasi das Mass der Dinge für das gericht. Ein gegengutachten erfordert viel Geld noch mehr zeit und unglaubliche Nerven.

Wo ist denn das Problem mit der Wertfestsetzung? Zu hoch angesetzt, und damit der schuldenberg noch höher?

Fragen zur ZV guckst du hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Hallo,

da kann ich dir nicht helfen - ich bin kein Notar oder RA.
Sorry

Gruß Klaus

Hallo Rene26,
mit Zwangsversteigerungen habe ich leider oder Gott sei Dank keine Erfahrung und kann Dir deshalb keine Empfehlung geben.
Viele Grüsse
Großer Bär

Hallo Rene26,

leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.

Gruß
Thunderbolt

Hallo Rene26

Es tut mir léid, das ich dazu nichts sagen kann.Mit
Zwangsversteigerungen kenn ich mich überhaupt nicht aus.

angenehme Osterfeiertage

Hallo Rene,

geht es um Ihr Haus oder um ein Objekt, dass Sie gerne kaufen möchten?
Man kann sicherlich ein Gegengutachten machen lassen, aber ich denke, man bleibt auf den Kosten für diesen Gutachter sitzen.

LG

Peggy

Man kann das Gutachten anfechten bzw. dagegen Widerspruch einlegen.
Allerdings muss man dies dann gut Begründen. Zusätzlich kann man den Gutachter ablehnen wenn Verdachtsgründe der Befangenheit bestehen.
Schreiben an das Gericht senden.

Allerdings muss man dies tun BEVOR das Gericht den VErkehrswert der Immobilie per Beschluss festgesetzt hat.
Fristen brachten.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Guten Morgen,

es ist die Frage, aus welchem Blickwinkel der Zwangsversteigerungsverfahren gesehen wird. Sind die Schuldner, dann macht eine Reduzierung des Verkehrswertes keinen Sinn. Sind die Interessent, so steht dies für Sie keine Rolle, wenn Sie eigene Vorstellungen über den Erwerb haben.

Zur Frage ob Besonderheiten bei einem späteren Zwangsversteigerungsverfahren gibt? Antwort: Ja; Tausende.

Ohne Fachleute (ich meine ohne wirkliche Fachleute) ist so ein Thema nicht zu bewältigen.

Viel Glück.

Folgende Fragen habe ich zum Thema Zwangsversteigerung eines
Mehrfamilienhauses:

Kurz zur Schilderung der Situation: Die Bewertung des Objekts :durch den vom Gericht gestellten Gutachter ist nicht :nachzuvollziehen bzw. der Verkehrswert ist unsachgemäß hoch.

Meinung:
Der vom Gericht bestellte Gutachter ist ein Experte, der öffentlich vereidigt ist. Er weiß, was er tut. Er muß neutral bewerten. Da der Rechtspfleger am Amtsgericht das entsprechende Wissen dazu nicht hat, beauftragt er einen Spezialisten.
Wenn Sie das Gutachten nachvollziehen wollen, müssten Sie die Wertermittlung beherrschen. Dann könnten Sie auch Fehler des Gutachters feststellen
So schlimm eine Zwangsversteigerung auch ist, so sachlich muß sie auch ablaufen.

-Wie sollte man sich bei einem Wertgutachten der Immobilie,
welches nicht korrekt und sachgemäß bewertet wurde
(unzureichende bzw. unvollständige Betrachtung und Bewertung
des Objekts) verhalten? -Gibt es Möglichkeiten einer anderen,
objektiveren Bewertung? Wenn ja kann man diese einfordern?
-Gibt es Besonderheiten, die zu einer späteren
Zwangsversteigerung zu beachten sind?

Meinung:
Da haben Sie meist schlechte Karten. Der einzige Weg ist, innerhalb der gerichtlichen Frist einen Wertermittlungsspezialisten einzuschalten (auf eigene Kosten) und die Punkte des gerichtlichen Gutachtens, die Ihrer Meinung nach nicht passen, zu Papier zu bringen und ganz genau darzulegen. Beschwerde/Anfechtung bei Gericht innerhalb Frist notwendig.
Die Einschaltung eines Fach-Anwalts ist m.E. nicht zu umgehen. Rufen Sie die Rechtsanwaltskammer an und fragen Sie nach einem Fachanwalt für Zwangsversteigerungen.

Beachten Sie § 74a Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)

(5) Der Grundstückswert (Verkehrswert) wird vom Vollstreckungsgericht, nötigenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, festgesetzt. Der Wert der beweglichen Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt, ist unter Würdigung aller Verhältnisse frei zu schätzen. Der Beschluß über die Festsetzung des Grundstückswertes ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Der Zuschlag oder die Versagung des Zuschlags können mit der Begründung, daß der Grundstückswert unrichtig festgesetzt sei, nicht angefochten werden.

Hier einige artverwandt Links

http://www.gutefrage.net/frage/anfechtung-eines-verk…

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/zwangsversteig…

http://www.moeller-meinecke.de/?show=ejrY

http://www.ra-breiholdt.de/grundstuecksrecht_art_005…

Suchen Sie ggfs. weiter z.B. in www.google.de
mit den Begriffen
Immobilien + Zwangsversteigerung + falscher gerichtlicher Verkehrswert

Setzen Sie die Pluszeichen zwischen die Begriffe, wie von mir vorgeschrieben.

Das dürfte mal fürs Erste reichen.

Grüsse
Bracco

Guten Abend,
wenn Sie der „Schuldner“ sind, haben Sie vom Gericht ein Schreiben erhalten, wonach der Verkehrswert auf eine bestimmte Summe festgesetzt werden soll. Hier ist eine zweiwöchige ? Einspruchsfrist möglich.

Meist werden aber immer die gleichen Gutachter herangezogen und wenn der betreibende Gläubiger, der die ZV will, mit der Höhe einverstanden ist und sonst keiner gegen die Festsetzung des VErkehrswertes vorgeht, gilt dieser Verkehrswert für das ganze ZV-Verfahren.

MfG

Folgende Fragen habe ich zum Thema Zwangsversteigerung eines
Mehrfamilienhauses:

Die Bewertung des Objekts

durch den vom Gericht gestellten Gutachter ist nicht
nachzuvollziehen bzw. der Verkehrswert ist unsachgemäß hoch.

-Wie sollte man sich bei einem Wertgutachten der Immobilie,
welches nicht korrekt und sachgemäß bewertet wurde

verhalten?

Gehe zur Bürgerberatung auf das Rathaus oder zum Anwalt.
Für solche Fragen bin ich nicht kompetent.