Zwangsversteigerung Frage/n!

Hallo,

ich habe ein paar Fragen bezüglich einer Zwangsversteigerung von einer Wohnung in meiner Stadt!

Also Herr A hat 30000€ in bar (aufm Konto!) und möchte eine Wohnung kaufen. Die Wohnung würde ins Budget passen (Zwangsversteigerung 5/10)
Jetzt muss Herr A vom Verkehrswert 10% „anzahlen“ als Sicherheit.
Soweit so gut! ABER Wie muss Herr A die Sicherheitsleistung zahlen?

  1. Frage: Natürlich kann er einfach das Geld bezahlen, aber reicht dafür eine normale Überweisung?

2.Frage: Muss Herr A sich noch bei seiner Bank melden?! Er braucht doch kein Kredit, also warum sollte er noch zu seiner bank?! oder muss er irgendetwas mit seiner bank absprechen, damit er überhaupt mitbieten darf?`

3.Frage: Wenn Herr A höchstbietender ist und der vorherige Eigentümer schulden auf dieses Objekt hatte, hat dann herr A automatisch die Schulden mit der Zwangsversteigerung mit „gekauft“ ?

Vielen Dank im vorraus

lg marc

  1. Barzahlung ist nicht möglich
  2. Sicherheitsleistung kann an die Gerichtskasse überwiesen werden (dauert uU Wochen bis man sein Geld wieder bekommt) oder als bankbeglaubigter Scheck vorgelegt werden. Bankbeglaubigte Schecks kosten wenige Euronen und sind bei der Hausbank erhältlich. Ansonsten braucht er seine Bank höchstens zum Überweisen der Kaufsumme und der Nebenkosten.
  3. Es bleiben alle Rechte bestehen die vonm Rang her vor dem Betreiber der ZV stehen. Es ist allerdings relativ selten und wird vom Rechtspfleger normalerweise extra erwähnt. Man kann (unsd sollte) aber vorher in der Bietstunde einfach mal fragen.

Wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man - bevor es ernst wird - ein paar Trockenübungen machen und ZV’s einfach mal als Zuschauer besuchen.

vnA

oh super, da hast du schon ein paar wichtige fragen beantwortet!

ja eine ZV habe ich mir bereits angeschaut, aber ich traute mich nicht fragen zu stellen, da sich bei der ersten versteigerung irgendwie keiner regte und auch nur 1 gebot abgegeben wurde (für weitaus weniger als es eig. ersteigert werden kann!)

Wenn eine Immobilie etwas Wert ist, dann wird sie auch auf einer ZV ihren Preis erzielen. Diese Superschnäppchen können auch nach hinten losgehen. Da muss man schon wirklich wissen was man macht.

vnA

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[Zitat]
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
  4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.
[/Zitat]