Zwangsversteigerung - freihändiger Kauf

Hallo Leute,

ich bin auf eine Immobilie gestoßen, die demnächst zwangsversteigert wird. Nun gibt es ja auch manchmal die Möglichkeit das Objekt ja schon vorher freihändig zu erwerben. Ich habe also etwas rumtelefoniert um zu erfahren ob dies möglich sei. Zunächst einmal habe ich das Finanzamt angerufen. Die haben mir gesagt dass das Finanzamt der Gläubiger sei, was von dieser seite dementiert wurde. Die Dame beim Finanzamt war sowieso etwas ahnungslos was mich überrascht hat. Auskunft über den tatsächlichen Besitzer konnte Sie mir nicht geben. Auch über Informationen im Grundbuch dürften Sie mir keine Info geben. Ich solle einfach an der Tür am Haus klingeln und fragen wer der Besitzer sei (Mehrfamilienhaus). Die beiden Mieter wollten mir dies aber nicht mitteilen (aus welchem Grund auch immer)

Meine Frage ist nun. Wie gehe ich voran? Kann ich einfach einen Rechtsanwalt dafür beauftragen damit er die recherche für mich übernimmt? Ich will ja nicht schliesslich die Katze im Sack Kaufen. Genauer gesagt wird mir nicht mal die Möglichkeit gegeben dies zu tun :smile:. Wie kann ich jetzt an die Sache rangehen. ?

Die haben mir gesagt dass das Finanzamt der Gläubiger sei, was von dieser seite dementiert wurde.

In der Ankündigung des Gerichtes steht drin wer der „betreibende Gläubiger“ ist. Und im Gutachten steht drin, ob es noch weiter Gläubiger gibt.

Auch über Informationen im Grundbuch dürften Sie mir keine Info geben.

Alles, was Du wissen mußt, steht im Gutachten und das darf man einsehen.

Meine Frage ist nun. Wie gehe ich voran? Kann ich einfach
einen Rechtsanwalt dafür beauftragen damit er die recherche
für mich übernimmt?

Wenn Du bereit bist, ihn für seine Arbeit zu bezahlen.

Ich will ja nicht schliesslich die Katze im Sack Kaufen.

Das wird sich bei einer ZV nicht ganz vermeiden lassen, da Du vermutlich keine Möglichkeit der Innenbesichtigung haben wirst.

Hallo,

zunächst mal zum Amtsgericht und das Gutachten einsehen. Dann dort gleich beim GB-Amt vorbei gehen, und sich „als Interessent an der Versteigerung“ (das ist ein berechtigtes Interesse), den vollständigen GB-Auszug besorgen. Dann Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen, und vorfühlen, wie er zu einem freihändigen Verkauf stehen würde. Damit klären sich dann auch Dinge wie die Besichtigungsmöglichkeit, …

Achtung: Mit FA als Gläubiger wird die Sache auf jeden Fall schwieriger als mit einer Bank, wenn die Forderung nebst Zinsen und Kosten ggf. nicht vollständig durch den Erlös gedeckt werden (und nein, dass ist kein Argument mehr für die Hütte zu bezahlen, als sie tatsächlich wert ist). Da herrscht mehr „Ar… an die Wand-Mentalität“, und während für eine schlecht laufende Versteigerung „niemand etwas kann“, müsste man ja bei einem „zu günstigen“ freihändigen Verkauf, dafür persönlich gerade stehen. So etwas widerstrebt jedem braven Finanzbeamten.

Natürlich kann man so etwas einem in solchen Dingen erfahrenen Anwaltskollegen übertragen. Der hat immer den Vorteil, dass er emotional nicht in die Sache involviert ist, und an ihm Klagen, Weh und Ach der Beteiligten abprallen, und immer die objektive Bewertung der Angelegenheit in den Vordergrund rücken wird, also entweder, dass Geschäft ist ein „gutes Geschäft“, oder eben kein Geschäft. Ich habe früher solche Sachen ein paar Mal gemacht, und das waren immer ganz interessante Geschichten.

Gruß vom Wiz