Zwangsversteigerung: Gläubiger / Nebenkosten

Guten Abend,

ich suche eine Immobilei über den Weg der Zwangsversteigerung zur Eigennutzung. Ich möchte mir die Wohnung auf jeden Fall vorher anschauen, aber die Immobilienfirmam meint, ich müsse da den Gläubiger ansprechen. Jetzt die ganz blöde Frage: Wie finde ich den? Also beim Amtsgericht jedenfalls nicht.

Noch ne andere Frage: Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer? Oder je nach Bundesland/Landkreis anders geregelt? Falls ja, wo erfahre ich die?

Schlussendlich: wie hoch ist ungefähr die Gebühr für den Zuschlag und die Gebühr für die Eintragung im Grundbuch?

Mfg,
Marco

Guten Abend,

Hallo,

ich suche eine Immobilei über den Weg der Zwangsversteigerung
zur Eigennutzung. Ich möchte mir die Wohnung auf jeden Fall
vorher anschauen, aber die Immobilienfirmam meint, ich müsse
da den Gläubiger ansprechen. Jetzt die ganz blöde Frage: Wie
finde ich den? Also beim Amtsgericht jedenfalls nicht.

den Gläubiger zu finden kann u.U. nicht einfach sein. Meist wollen sie auch nicht gefunden werden. Einige sollen auch nicht „nett“ reagieren, ist halt eine Charakter Frage wie man damit umgeht das einem sein Besitz entrissen wird und sich jemand danach erkundigt und es ansehen mag.

Noch ne andere Frage: Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?
Oder je nach Bundesland/Landkreis anders geregelt? Falls ja,
wo erfahre ich die?

Grunderwerb ist 3,5% ausser in Berlin dort 4,5%.

Schlussendlich: wie hoch ist ungefähr die Gebühr für den
Zuschlag und die Gebühr für die Eintragung im Grundbuch?

Beides ist vom Kaufpreis abhängig bzw von der Höhe der Grundschuld, einfach nach googlen.

Mfg,
Marco

Grüße

Hallo, auch der Schuldner (Eigentümer) sollte angesprochen werden,
auch wenn er nicht in der Wohnung wohnt. Er ist m.E. noch der
Alleinverfügungsberechtigte. In der hiesigen Region ist in der
Bekannmachung des Amtsgerichts immer der Hinweis vorhanden:
Besichtigung nur mit Zustimmung der Eigentümer/Mieter/Pächter.
Verhandlungen mit dem Gläubiger sind nur angebracht, wenn es sich
um mögliche Kreditübernahmen handelt und damit verbunden die Frage,
wie hoch soll man bieten. Gruß

Die Antwort von -unbekannter- ist leider nicht ganz richtig.

Der Gläuberiger ist derjenige, der die Zwangsversteigerung beantragt hat (i.d.R. die Bank oder Bausparkasse, die dem Schuldner (Kreditnehmer) einen Kredit gegeben hat und den der nicht zurück zahlt.).

Beim Amtsgericht kann man Einsicht in das Grundbuch bzw. Zwangsversteigerungsunterlagen (i.d.R.) kostenlos nehmen.
Dort steht in Abteilung I des Grundbuches der Eigentümer
der Immobilie genannt.
Im Schriftverkehr zu den Unterlagen kann man die Bank erkennen.

Oft ist es auch die Bank, die in Abteilung III des Grundbuches
Ihren Grundbuchanspruch eingetragen hat.

Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5% des Kaufpreises.

Viele Grüße.

okay, vielen lieben dank euch dreien für die antworten. ich habe z.zt. keine weiteren fragen, aber falls noch welche auftauchen dann meld ich mich.

Mfg,
Marco