Zwangsversteigerung Immobilie

Hallo!

Ich interessiere mich für ein Einfamilienhaus, was zwangsversteigert werden soll. In dem Gutachten für das Haus habe ich gelesen, dass die (noch) Eigentümer die Gutachter den Zugang ins Haus verwehrt haben. Zugleich steht im Gutachten auch drinne, dass 9 Leute in dem Haus angemeldet sind. Ein Zwangsverwalter besteht auch. Ein Abschlag wegen der nicht möglichen Innenbesichtigung ist auch laut dem Gutachten erfolgt.

Frage 1: Warum läßt der Eigentümer die Gutachter nicht rein ?
Frage 2: Die Gutachterin hat keine weiteren Nachforschungen hinsichtlich bestehen eines Mietvertrages oder wer drinne wohnt angestellt? warum?
Frage3: Da nicht festgestellt ist ob Mietverträge bestehen oder wer diese 9 angemeldeten Leute sind(Familie ?Freunde) könnte ich das eventuell wo rausbekommen ?
Frage 3: Wie kann mir der Rechtspfleger oder der Zwangsverwalter weiterhelfen ?
Frage 4: Wie schnell bekommt man den sog. Eigenbedarf durchgesetzt? Oder geht sowas nicht?
Frage 5: Was sind meine Rechte als potentieller Käufer bis zum Tag der Zwangsversteigerung hinsichtlich der Informationsbeschaffung ?
Frage 6: Was für probleme könnten mich hierbei erwarten ?

Hallo,
wenn hier so viele Dinge unklar sind und undurchsichtig , würde ich die Finger davon lassen , sonst kaufen Sie die Katze im Sack . Wenn Schulden auf dem Haus liegen sogenannte Nebenkosten Schulden dann kaufen Sie die mit . Eigenbedarf ist natürlich möglich , kann aber lange dauern und kostet Ihr Geld wenn die jetzigen Mieter nicht rauswollen , keine Miete mehr bezahlen und Sie dann noch den Gerichtsvollzieher brauchen . Wenn der Gutachter kein Einlass bekommt in die Wohnung gehe ich davon aus , daß die Wohnung in einem schlechten Zustand ist . Gruß Monika Hester

Hallo Wolfgang,
kurz gesagt lass die Finger von dem Haus oder nimm sofort einen Anwalt (Baurecht), der dich beraten kann und auch einige Infos mehr bekommt als Du selbst!
Gruss Hermann

Guten Tag Wolfgang,

ich bin Gutachter füt Transport - werde aber versuchen Ihre Fragen zu beantworten:

  1. Weil er nicht verpflichtet ist - und evt. hofft damit den Termin zu verzögern
  2. Mietverträge sind Parteiverträge - und nicht öffentlich zugänglich
  3. Evt. über das Melderegister
    3b. Der Rechtspfleger oder der Zwangsverwalter kann weitere Infos haben - diese liegen allerdings dann auch dem / der Gutachter -in vor
  4. Ist abhängig von einer richterlichen Entscheidung - allerdings Kauf bricht NICHT Mietvertrag, d. h. dieser Besteht weiter mit den Kündigungsfristen. Nach meinem Wissen ist die Dauer einer Kündigung mit Räumungsklage auf mindestens ein Jahr zu beziffern
  5. Es liegen keine besonderen Rechte vor - im Gegenteil durch das besondere Verfahren der Zwangsversteigerung besteht DEFINITIV KEINE Möglichkeit für Baumängel oder bestehende Altlasten, Schulden aus nicht beglichenen Straßenbaukosten etc. den vorherigen Eigentümer in Regress zu nehmen.
  6. Eigentlich ist der Ankauf einer unbesichtigten Immobilie ein Lottospiel - es kann Sie alles erwarten. Selbst mutwillige Beschädigung der Immobilie durch den vorherigen Eigentümer sind zun erwarten - die Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung geht auf den Ersteigerer über.

Sie sollten sich derartige Käufe GENAU überlegen.

Mfg

Hallo Wolfgang

Frage 1: Der Eigentümer stellt sich quer und arbeit nicht mit.

Frage 2: Warum die Gutachterin nicht weiter forscht kann ich mir nicht erklären. vll hat sie es und ist nicht weit gekommen wegen der „guten“ kooperation mit dem noch besitzer

Frage 3:Ich weiß nicht ob man das bei der Melde stelle rausbekommt (Bürgeramt/Rathaus)einen versuch ist es werd, nach zu fragen wer dort gemeldet ist. Weiter gibt es glaub ich keine Möglichkeit. Bestehende Mietverträge kann man nirgens rausfinden( Ausnahme auskunft des noch besitzers). Sollten Mietverträge bestehen ist es auch nicht wichtig ob sie unter verwanten/Freunden oder mit Fremden sind.

Frage 3:smiley:as weiß ich leider auch nicht!

Frage 4:smiley:en Eigenbedarf kann man gelten machen, da sollte man aller dings zeit einrechnen manchmal kann sich so etwas hinziehen ,( 2 Wochen bis mehrere Monate) hier für ist wieder der hinweiß gut das der nochbesitzer NICHT Kooperative ist!!
und der Eigenbedarf kostet auch jenach dem wie schnell es geht.Also Finazelles Polster ist wichtig!!!

Frage 5: Ihr Gutes Recht ist zu versuchen sich alle Informationen zu besorgen die sie brauchen. Beispiel. Sie können hingehen und klingeln und um besichtigung bitten, durchsetzen können sie es aber nicht!

Frage 6: - innen ist ein wesentlich schlechterer zustand als erwartet bzw vermutet.
-Die Zwangsräumung könnte sehr lange dauert.
-Das ganze kostet
Finanzieller und Zeitlicher spielraum sind sehr Wichtig!!!

Viel Erfolg wünsch ich
Gruß Sabine

Hallo Wolfgang

zu 1. Das kann einerseits aus verletzten Stolz sein. Aber meistens deswegen weil man die Bank prellen will. z.B. das Haus ist überbelastet mit Krediten etwa 500.000 € geschätzt wird es mit 200.000 € davon 70% = 140.000 € . Viele Interessenten springen wegen der vielen Mieter und dem damit verbundenen Ärger ab. Der Sohn steigert mit und bekommt den Zuschlag bei 170.000€ = 330.000 € gespart.

zu 2. Alle Mietverträge sind wenn diese nach 14 Tagen nach Zuschlagsbeschluß gekündigt werden nichtig. BeiGewerbe 6 Monate , Privat 3 Monate Kündigungszeit. Ohne Verhandlung hat man auch gleich den Räumungstitel. Schwierig wird es bei sozialer Härte. Ein Mieter im Rollstuhl . Das gibt dann Ärger.

zu 3. beim Einwohnermeldeamt

zu 4. in Frage 2 mit beantwortet , Eigenbedarfsklage braucht man nur bei normal Vermieteter Immobilie nicht im ZV Recht

zu 5. Guter Tip Sprechen Sie mit der Hauptgläubiger Bank. Die hat interesse sovielwie möglich zu erlösen. Fragen Sie nach der persönlichen Forderung der Bank. Eventuell ist diese an einer Ausbietungsgarantie gelegen. Dann sitzen Sie ganz gelassen im Versteigerungstermin.

Es grüßt

H.Gebert

Hallo,

das sind viele Fragen und ich hoffe sehr, dass sich jemand einen halben Tag Zeit nimmt um diese zu beantworten. Ich werde das nicht tun nur um Ihnen die Kosten für einen Rechtsberater zu sparen! Diese Frage sprengt den Rahmen dieses Forums.

Frage 1: Warum läßt der Eigentümer die Gutachter nicht rein ?

Müssen Sie den Eigentümer fragen. Er ist hierzu nicht verpflichtet. Möglicherweise erhofft er sich davon, dass das Objekt dann nicht versteigert wird, weil keiner drin war. In der Praxis sieht das aber anders aus. Es drückt massiv den Preis.

Frage 2: Die Gutachterin hat keine weiteren Nachforschungen hinsichtlich bestehen eines Mietvertrages oder wer drinne wohnt angestellt? warum?

Keine Ahnung, warum. Es ist aber auch nicht die Aufgabe eines Gutachters, Mietverhältnisse zu ermitteln. Er soll den Wert des Objektes ermitteln. Dafür braucht er die Mietverhältnisse nicht zu kennen.

Frage3: Da nicht festgestellt ist ob Mietverträge bestehen oder wer diese 9 angemeldeten Leute sind(Familie ?Freunde) könnte ich das eventuell wo rausbekommen ?

Wenn Zwangsverwaltung besteht, den ZVW fragen. Wenn dieser keine Antwort gibt (wovon sie ausgehen müssen, weil ZVW selten kooperativ sind), an die Bank wenden, die die Versteigerung betreibt (können Sie beim AG erfragen). Meist schalten die Bankern Makler ein. Den würde ich ermitteln und fragen.

Frage 3: Wie kann mir der Rechtspfleger oder der Zwangsverwalter weiterhelfen ?

Der Rechtspfleger gar nicht und der ZVW s. o.

Frage 4: Wie schnell bekommt man den sog. Eigenbedarf
durchgesetzt? Oder geht sowas nicht?

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht gem. § 57 ZVG und können auf der Basis der Kündigungsfristen des BGB bei Eigenbedarf Mietverhältnisse kündigen. Gegen den Eigentümer brauchen Sie nicht kündigen. Hier können Sie mit dem Zuschlagsbeschluss direkt zwangsräumen.

Frage 5: Was sind meine Rechte als potentieller Käufer bis zum Tag der Zwangsversteigerung hinsichtlich der Informationsbeschaffung ?

Sie haben kein Recht auf Infobeschaffung.

Frage 6: Was für probleme könnten mich hierbei erwarten ?

Eine ganze Menge. Aber diese Frage ist nicht konkret genug, weil 1000 Dinge passieren könnten.

hallo tut mir leid damit habe ich keine Erfahrung.
mfg
D. Roth

Frage 1: Warum läßt der Eigentümer die Gutachter nicht rein ?

weil sie nicht „mitarbeiten“ möchten, meistens weil sie wütend oder frustriert sind… sie wollen nicht, dass das haus versteigert wird

Frage 2: Die Gutachterin hat keine weiteren Nachforschungen hinsichtlich bestehen eines Mietvertrages oder wer drinne wohnt angestellt? warum?

ist nicht seine aufgabe, wer miete zahlt und wieviele im haus wohnen heraus zu finden. für das gutachten ist das nicht ausschlaggebend

Frage3: Da nicht festgestellt ist ob Mietverträge bestehen oder wer diese 9 angemeldeten Leute sind(Familie ?Freunde) könnte ich das eventuell wo rausbekommen ?

das weiß aber im zweifel der zwangsverwalter… oder mal den gläubiger (die bank) fragen, die zwangsversteigert

Frage 4: Wie schnell bekommt man den sog. Eigenbedarf durchgesetzt? Oder geht sowas nicht?

man kann nach dem kauf mit einer kündigungsfrist von 3 monaten kündigen.

Frage 5: Was sind meine Rechte als potentieller Käufer bis zum Tag der Zwangsversteigerung hinsichtlich der Informationsbeschaffung ?

verstehe die frage nicht

Frage 6: Was für probleme könnten mich hierbei erwarten ?

ziemlich viele, bitte mal im internet oder beim gläubiger oder beim rechtsanwalt informieren

Die gestellten Fragen gehören nicht zum mein Fachgebiet, daher kann ich sie leider nicht beantworten. Am Besten einen Rechtsanwalt fragen.

Grüsse
Molnar

Hallo,
vom Grundsatz her würde ich die Finger von diesem Haus lassen.
Aber Du kannst ja tun was Du willst. Zu Deinen Fragen.
Zu 1.)
Der Eigentümer kann den Gutachter rein lassen oder nicht. Dazu hat er das Recht.
Welche Gedankengänge der Eigentümer hat kann ich nicht nachvollziehen.
Zu 2.)
den Gutachter interessiert das nicht, oder nur wenig, und dies ist nicht seine Aufgabe.
Warum sollte er auch?

Zu 3.)
Dies kannst Du nur am Zwangsversteigerungstermin raus bekommen; wenn Rechte angemeldet werden oder bekannt gegeben werden.
Zu auch 3.)
Der Zwangsverwalter und der Rechtspfleger können dir gar nicht helfen.

Zu 5.)
Eigenbedarf bekommt man unter Umständen durchgesetzt, wenn die Dinge richtig und von Fachleuten gemacht werden. Alleine und selbst hat man so gut wie keine Chance.
Nur soviel:
Falls die Eigentümer meine Kunden wäre würdest Du diese niemals raus bekommen :wink:
Zu5.)
Du hast nicht viel Rechte.
Du darfst Dir die Unterlagen wärend der Bietstunde anschauen.
ansonsten hier Ablauf der Zwangsversteigerung:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Zu 6)
Dein Problem könnte sein, dass Du eine immo ersteigerst und niemals rein kommst.
Und/oder eine Immobilie ersteigerst die innen nur Schrittwert ist.

Grüsse
Immobilienakuthilfe