Ich interessiere mich für ein Einfamilienhaus, was zwangsversteigert werden soll. In dem Gutachten für das Haus habe ich gelesen, dass die (noch) Eigentümer die Gutachter den Zugang ins Haus verwehrt haben. Zugleich steht im Gutachten auch drinne, dass 9 Leute in dem Haus angemeldet sind. Ein Zwangsverwalter besteht auch. Ein Abschlag wegen der nicht möglichen Innenbesichtigung ist auch laut dem Gutachten erfolgt.
Frage 1: Warum läßt der Eigentümer die Gutachter nicht rein ?
Frage 2: Die Gutachterin hat keine weiteren Nachforschungen hinsichtlich bestehen eines Mietvertrages oder wer drinne wohnt angestellt? warum?
Frage3: Da nicht festgestellt ist ob Mietverträge bestehen oder wer diese 9 angemeldeten Leute sind(Familie ?Freunde) könnte ich das eventuell wo rausbekommen ?
Frage 3: Wie kann mir der Rechtspfleger oder der Zwangsverwalter weiterhelfen ?
Frage 4: Wie schnell bekommt man den sog. Eigenbedarf durchgesetzt? Oder geht sowas nicht?
Frage 5: Was sind meine Rechte als potentieller Käufer bis zum Tag der Zwangsversteigerung hinsichtlich der Informationsbeschaffung ?
Frage 6: Was für probleme könnten mich hierbei erwarten ?
zu 1: Der Eigentümer ist immer noch Besitzer des Hauses und hat somit laut Grundgesetz das Recht niemanden in sein Haus zu lassen (Hausrecht).
zu 2: Weil es vielleicht die Eigentümerfamilie ist?
zu 3:k.A.
zu 3(2): Gar nicht, die haben auch nur das Gutachten.
zu 4: NAch Versteigerung haben die jetztigen Bewohner 6 Wochen Zeit, danach kann man den Gerichtsvollzieher schicken die die Bewohner raussetzen.
Zu 5: Du hast das Recht dir das Haus von der Straße aus anzusehen und das Gutachten zu lesen.
zu 6: Hauptproblem: Du gehst das Risiko ein Haus zu ersteigern, dass von außen hui und von innen pfui ist. Zu Bedenken ist, dass der Eigentümer und der Besitzer das Haus nicht freiwillig zwangsversteigern lassen. Da kann Frust aufkommen.
Es ist zu abzuraten, es sei denn man ist Handwerker oder spielt auch gerne Lotto…
Frage 1: Warum läßt der Eigentümer die Gutachter nicht rein ?
Weil er nicht will, dass sein Haus versteigert wird, und hier so irrational reagiert, dass er den Gutachter nicht reinlässt, obwohl das einen höheren Erlös in der Versteigerung bedeuten könnte. (Ok wenn innen alles verdreckt und vermüllt ist, nicht.)
Frage 2: Die Gutachterin hat keine weiteren Nachforschungen
hinsichtlich bestehen eines Mietvertrages oder wer drinne
wohnt angestellt? warum?
k.A.
Frage 4: Wie schnell bekommt man den sog. Eigenbedarf
durchgesetzt? Oder geht sowas nicht?
Das kommt darauf an, wer diese neun Leute sind. Wenn du Pech hast, ist einer von ihnen chronisch krank und legt ein Attest vom Arzt vor, dass ihm ein Umzug nicht zugemutet werden kann. Und dann?
Frage 6: Was für probleme könnten mich hierbei erwarten ?
Frage3: Da nicht festgestellt ist ob Mietverträge bestehen
oder wer diese 9 angemeldeten Leute sind(Familie ?Freunde)
könnte ich das eventuell wo rausbekommen ?
Gar nicht. Die einzigen, die Auskunft geben könnten, wären die Mietvertragsparteien und die verweigern sich.
Frage 3: Wie kann mir der Rechtspfleger oder der Zwangsverwalter weiterhelfen ?
Hallo,
grundsätzlich ist niemand verpflichtet den Gutachter reinzulassen. Schamm, Böswilligkeit, es gibt verschiedene Gründe.
Mit dem Zuschlag erhälst du bei der Versteigerung automatisch einen vollstreckbaren Räumungstitel. Ziehen die Mieter nach 6 Wochen nicht aus, kannst Du das Haus vom Gerichtsvollzieher zwangsräumen lassen. Du musst die Kosten aber vorstrecken und da kommen schnell bis zu 5.000 Euro zusammen.
Schwer chronisch Kranke und Schwangere können das hinauszögern, aber nur bis das Amt eine passende Unterkunft gefunden hat.