wenn in einer Erbengemeinschaft eine Zwangsversteigeung stattfindet, müssen die anfallende Kosten auf alle Erben verteilt werden ,auch wenn sie nicht alle damit einverstanden sind?
im voraus vielen Dank für eure Antworten
wenn in einer Erbengemeinschaft eine Zwangsversteigeung stattfindet, müssen die anfallende Kosten auf alle Erben verteilt werden ,auch wenn sie nicht alle damit einverstanden sind?
im voraus vielen Dank für eure Antworten
wenn in einer Erbengemeinschaft eine Zwangsversteigeung
stattfindet, müssen die anfallende Kosten auf alle Erben
verteilt werden ,auch wenn sie nicht alle damit einverstanden
sind?
Ich mutmaße mal das es hier nicht um eine Zwangsversteigerung geht, sondern um eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Zu deiner Frage sei gesagt das ihr das halten könnt wie ihr wollt. Soweit der Verkaufspreis nach den Erbquoten ausgekehrt wird, ist es auch nur billig die Kosten nach den Quoten zu verteilen. Aber das obliegt der Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft, was zum Hauptproblem führt. Die Teilungsversteigerung wandelt nur die Immobilie im Ganzen in einen (hoffentlich) großen Haufen Geld um. Wie das Geld dann ausgekehr wird obliegt der EINIGUNG innerhalb der Gemeinschaft. Ohne gleichlautende Erklärungen ALLER Erben - kein Geld.
ml.
Hallo erstmal,
das die Versteigerung zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft ultima ratio und eine Art Zwangsmittel gegen Erben ist, die sich einer gütlichen Einigung verweigern, werden die betreibenden Erben sicherlich keine Bereitschaft haben mehr der Kosten zu tragen als sie unbedint müssen, und das sind die Kosten nach Quote der Erbteile. Praktisch läuft das ohnehin so, dass vom Erlös gleich die Kosten abgezogen werden, und dann der so verbleibende Überschuss nach Quote verteilt wird, so sind dann alle Erben auch nach Quote an den Kosten beteiligt.
Gruß vom Wiz