Zwangsversteigerung, kurz

Hallo,
folgendes Problem besteht:

Herr X hat per Handschlag bei Herrn Y eine Oldtimerrestauration in Auftrag gegeben. Einige Jahre später als das Auto ferigt war und Herr Y verstorben ist, wollen die Erben das Fahrzeug nicht auslösen.

Herr Y soll die Summe von 1000 € an den Zuständigen Zwangsvollzieher im Voraus bezahlen. Die Zwangsversteigerung soll am 17.05.2006 erfolgen.

Jetzt meine Fragen:

  • Bekommt der zuständige Gerichtsvollzieher noch einen prozentualen Anteil vom Verkaufserlös?
  • Müssen die Angeklagten (Erben von Herrn X) die Gerichts- und Zwangsversteigerungskosten Herrn Y ersetzen?
  • Angenommen das Zwangsversteigerungsobjekt geht nur für die Angesetzte Summe weg, müssen die Angeklagten für den restlichen Betrag aufkommen?
  • Darf Herr X selbst auf das Objekt bieten?
  • Wie kann Herr X weiter vorgehen um seine Kosten vollständig zu decken?

Vielen Dank für alle Tipps und Hinweise!

Tobias

Moien

Herr X hat per Handschlag bei Herrn Y eine
Oldtimerrestauration in Auftrag gegeben. Einige Jahre später
als das Auto ferigt war und Herr Y verstorben ist, wollen die
Erben das Fahrzeug nicht auslösen.

Herr Y soll die Summe von 1000 € an den Zuständigen
Zwangsvollzieher im Voraus bezahlen.

Einen Satz weiter oben war der schon tot… das wird so nix.

  • Angenommen das Zwangsversteigerungsobjekt geht nur für die
    Angesetzte Summe weg, müssen die Angeklagten für den
    restlichen Betrag aufkommen?

nee…

  • Darf Herr X selbst auf das Objekt bieten?

klar.

cu

wie meinst du das mit:

„das wird so nix“

Die Zwangsversteigerung ist angesetzt.

Wieso müssen die Angeklagten nicht die restlichen Kosten bezahlen?
Sie haben doch schließlich noch eine Menge (Grundstücke/Häuser/Geld) geerbt.

Gruß

Wieso müssen die Angeklagten nicht die restlichen Kosten
bezahlen?

Sie haben doch schließlich noch eine Menge
(Grundstücke/Häuser/Geld) geerbt.

Ach ja ? die hatten sie aber eben noch nicht geerbt.

Nicht böse sein: Die Qualität der Antwort steht
in direkter Korrelation zur Qualität der Schilderung
des fiktiven Sachverhalts.

Gruß, trobi

Hallo,

wie meinst du das mit:
„das wird so nix“

Du solltest Deine Ursprungsbeitrag nochmal überprüfen. Meines Erachtens hast Du mehrfach X mit Y verwechselt. Dadurch wird die tatsächliche Fragestellung natürlich verfälscht. Wer ist nun eigentlich tot - der Besitzer des Wagens oder der Restaurator?

Gruß
Werner

Es ist natürlich der Besitzer und Auftraggeber (Herr X) verstorben

tut mir leid, dass ich die Sache mit dem restlichen Erbmaterial nicht erwähnt hatte.