Herr X hat per Handschlag bei Herrn Y eine Oldtimerrestauration in Auftrag gegeben. Einige Jahre später als das Auto ferigt war und Herr Y verstorben ist, wollen die Erben das Fahrzeug nicht auslösen.
Herr Y soll die Summe von 1000 € an den Zuständigen Zwangsvollzieher im Voraus bezahlen. Die Zwangsversteigerung soll am 17.05.2006 erfolgen.
Jetzt meine Fragen:
Bekommt der zuständige Gerichtsvollzieher noch einen prozentualen Anteil vom Verkaufserlös?
Müssen die Angeklagten (Erben von Herrn X) die Gerichts- und Zwangsversteigerungskosten Herrn Y ersetzen?
Angenommen das Zwangsversteigerungsobjekt geht nur für die Angesetzte Summe weg, müssen die Angeklagten für den restlichen Betrag aufkommen?
Darf Herr X selbst auf das Objekt bieten?
Wie kann Herr X weiter vorgehen um seine Kosten vollständig zu decken?
Herr X hat per Handschlag bei Herrn Y eine
Oldtimerrestauration in Auftrag gegeben. Einige Jahre später
als das Auto ferigt war und Herr Y verstorben ist, wollen die
Erben das Fahrzeug nicht auslösen.
Herr Y soll die Summe von 1000 € an den Zuständigen
Zwangsvollzieher im Voraus bezahlen.
Einen Satz weiter oben war der schon tot… das wird so nix.
Angenommen das Zwangsversteigerungsobjekt geht nur für die
Angesetzte Summe weg, müssen die Angeklagten für den
restlichen Betrag aufkommen?
Du solltest Deine Ursprungsbeitrag nochmal überprüfen. Meines Erachtens hast Du mehrfach X mit Y verwechselt. Dadurch wird die tatsächliche Fragestellung natürlich verfälscht. Wer ist nun eigentlich tot - der Besitzer des Wagens oder der Restaurator?