Hallo und guten Abend. Folgender Sachverhalt (vielen Dank für’s Durchlesen
) :
Darf jemand, der ein Haus in einer Zwangsversteigerung erworben hat, die darin befindliche Mieterin nach dem Sonderkündigungsgesetz kündigen, auch wenn diese schon älter ist und seit ca. 15 Jahren in der einzig bewohnbaren Wohnung des stark sanierungsbedürftigen Hauses wohnt?
Es wurde vorher extra nachgefragt und vom Gläubiger versichert, dass die Dame sich damit abgefunden hat und ein Auszug kein Problem ist, denn das Haus war bereits seit 5 Jahren in Zwangsverwaltung. Vorherige Kontaktaufnahme unmöglich, da sie nie aufgemacht hat. Nun wollen Schuldner und seine Mutter (die ältere Dame) anwaltlichen Beistand einholen, da sie (angeblich) nichts davon wusste (gibt jedoch genug Beweise dagegen).
Die Mitsuche nach einer Wohnung wurde angeboten und nötigenfalls übernimmt man auch den Umzug.
Kündigung notwendig, da Wohnsituation hier unmöglich. Nach eigenhändigem Ausbau des Dachgeschosses durch Eigentümer über Wohnung der Hilfesuchenden sind Jugendliche mit Kind eingezogen. Boden mit Laminat und nicht richtig gedämmt. Die Mieter haben kaum Möbel, kein Teppich, nichts. Schlafen in Schlafsäcken. Seit deren Einzug (nun fast ein Jahr) ständig Getrampel, Stampfen, Poltern und Rumgeschreie zu jeder Tages- und Nachtzeit, alles extrem laut zu hören. Trotz mehrmaligem Bitten um etwas Rücksichtnahme keine Reaktion, im Gegenteil, Mieter lärmen extra.
Die Familie der Hilfesuchenden mit nun 9 Monate altem Baby kann Schlaf- und Kinderzimmer durch den Lärm nicht nutzen und schläft seit über einem halben Jahr im Wohnzimmer auf dem Sofa. Eigentümer bestreitet fehlende Dämmung, geht höchstwahrscheinlich vor Gericht. Daher wird die Wohnung dringend gebraucht, Nerven am Ende und Gesundheit des Babys gefährdet, da es kaum Schlaf findet.
Besteht für Hilfesuchende eine Chance?
Vielen herzlichen Dank!