Zwangsversteigerung Mieter

Hallo und guten Abend. Folgender Sachverhalt (vielen Dank für’s Durchlesen :smile: ) :

Darf jemand, der ein Haus in einer Zwangsversteigerung erworben hat, die darin befindliche Mieterin nach dem Sonderkündigungsgesetz kündigen, auch wenn diese schon älter ist und seit ca. 15 Jahren in der einzig bewohnbaren Wohnung des stark sanierungsbedürftigen Hauses wohnt?
Es wurde vorher extra nachgefragt und vom Gläubiger versichert, dass die Dame sich damit abgefunden hat und ein Auszug kein Problem ist, denn das Haus war bereits seit 5 Jahren in Zwangsverwaltung. Vorherige Kontaktaufnahme unmöglich, da sie nie aufgemacht hat. Nun wollen Schuldner und seine Mutter (die ältere Dame) anwaltlichen Beistand einholen, da sie (angeblich) nichts davon wusste (gibt jedoch genug Beweise dagegen).
Die Mitsuche nach einer Wohnung wurde angeboten und nötigenfalls übernimmt man auch den Umzug.
Kündigung notwendig, da Wohnsituation hier unmöglich. Nach eigenhändigem Ausbau des Dachgeschosses durch Eigentümer über Wohnung der Hilfesuchenden sind Jugendliche mit Kind eingezogen. Boden mit Laminat und nicht richtig gedämmt. Die Mieter haben kaum Möbel, kein Teppich, nichts. Schlafen in Schlafsäcken. Seit deren Einzug (nun fast ein Jahr) ständig Getrampel, Stampfen, Poltern und Rumgeschreie zu jeder Tages- und Nachtzeit, alles extrem laut zu hören. Trotz mehrmaligem Bitten um etwas Rücksichtnahme keine Reaktion, im Gegenteil, Mieter lärmen extra.
Die Familie der Hilfesuchenden mit nun 9 Monate altem Baby kann Schlaf- und Kinderzimmer durch den Lärm nicht nutzen und schläft seit über einem halben Jahr im Wohnzimmer auf dem Sofa. Eigentümer bestreitet fehlende Dämmung, geht höchstwahrscheinlich vor Gericht. Daher wird die Wohnung dringend gebraucht, Nerven am Ende und Gesundheit des Babys gefährdet, da es kaum Schlaf findet.
Besteht für Hilfesuchende eine Chance?

Vielen herzlichen Dank!

Hä?
Liegt es an mir, oder an der Uhrzeit oder an Was?

vnA

hi,

ich hab bei ‚der Hilfesuchenden‘ auch immer an die ältere Dame gedacht der gekündigt werden soll.

sehr verwirrender und zu etwa 95% nutzloser Text.

grüße
lipi

Darf jemand, der ein Haus in einer Zwangsversteigerung erworben hat, die darin befindliche Mieterin nach dem Sonderkündigungsgesetz kündigen,

Welches Sonderkündigunsgrecht ? Wenn man ein Objekt kauft, übernimmt man die Mietverträge.

auch wenn diese schon älter ist und seit ca. 15 Jahren in der einzig bewohnbaren Wohnung :des stark sanierungsbedürftigen Hauses wohnt?

Das wird schwierig, die Mieterin gegen ihren Willen raus zu bekommen.

Es wurde vorher extra nachgefragt und vom Gläubiger versichert,

Wen interessiert das ?

Jahren in Zwangsverwaltung. Vorherige Kontaktaufnahme unmöglich, da sie nie aufgemacht hat.

Jetzt wird auch deutlich, warum.

seine Mutter (die ältere Dame) anwaltlichen Beistand einholen,

Und sie hat gute Karten.

eigenhändigem Ausbau des Dachgeschosses durch Eigentümer über
Wohnung der Hilfesuchenden sind Jugendliche mit Kind
eingezogen. Boden mit Laminat und nicht richtig gedämmt. Die
Mieter haben kaum Möbel, kein Teppich, nichts. Schlafen in
Schlafsäcken.

Was hat das mit der älteren Mieterin zzu tun ?

Besteht für Hilfesuchende eine Chance?

Chance worauf ?

Darf jemand, der ein Haus in einer Zwangsversteigerung erworben hat, die darin befindliche Mieterin nach dem Sonderkündigungsgesetz kündigen,

Welches Sonderkündigunsgrecht ? Wenn man ein Objekt kauft,
übernimmt man die Mietverträge.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…

Du musst gar nicht um jeden Preis antworten.

Welches Sonderkündigunsgrecht ? Wenn man ein Objekt kauft,
übernimmt man die Mietverträge.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…

Du musst gar nicht um jeden Preis antworten.

§ 57a S. 1 ZVG bewirkt nur eine kürzere Frist und stellt keinen zusätzlichen Kündigungsgrund auf. Das geht auch aus dem von dir verlinkten Text hevor, in dem es nämlich heißt:

„Wie Sie bereits richtig mitteilen, ist dafür selbstverständlich weiterhin Voraussetzung, dass der Ersteher einen konkreten Kündigungsgrund nennt, wobei allerdings mit einer Eigenbedarfskündigung im allgemeinen zu rechnen ist.“

Es wurde vorher extra nachgefragt und vom Gläubiger
versichert, dass die Dame sich damit abgefunden hat und ein
Auszug kein Problem ist, denn das Haus war bereits seit 5
Jahren in Zwangsverwaltung.

Eine sehr schwammige Aussage, könnte aber Betrug sein und Schadensersatzpflicht begründen (wenn sie in Wahrheit weniger schwammig war).

Vorherige Kontaktaufnahme
unmöglich, da sie nie aufgemacht hat. Nun wollen Schuldner und
seine Mutter (die ältere Dame) anwaltlichen Beistand einholen,
da sie (angeblich) nichts davon wusste (gibt jedoch genug
Beweise dagegen).

Sorry, aber da steige ich nicht durch. Hat die Mutter das Mietobjekt von ihrem Sohn angemietet, welcher der Schuldner ist oder wie?

Die Mitsuche nach einer Wohnung wurde angeboten und
nötigenfalls übernimmt man auch den Umzug.

Das ist zwar klug, aber macht eine Kündigung nicht wirksam.

Kündigung notwendig, da Wohnsituation hier unmöglich. Nach
eigenhändigem Ausbau des Dachgeschosses durch Eigentümer über
Wohnung der Hilfesuchenden sind Jugendliche mit Kind
eingezogen. Boden mit Laminat und nicht richtig gedämmt. Die
Mieter haben kaum Möbel, kein Teppich, nichts. Schlafen in
Schlafsäcken. Seit deren Einzug (nun fast ein Jahr) ständig
Getrampel, Stampfen, Poltern und Rumgeschreie zu jeder Tages-
und Nachtzeit, alles extrem laut zu hören. Trotz mehrmaligem
Bitten um etwas Rücksichtnahme keine Reaktion, im Gegenteil,
Mieter lärmen extra.

Verstehe ich auch wieder nicht. Was hat die Frau damit zu tun, dass die neuen Mieter (?) in Schlafsäcken schlafen?

Die Familie der Hilfesuchenden mit nun 9 Monate altem Baby
kann Schlaf- und Kinderzimmer durch den Lärm nicht nutzen und
schläft seit über einem halben Jahr im Wohnzimmer auf dem
Sofa. Eigentümer bestreitet fehlende Dämmung, geht
höchstwahrscheinlich vor Gericht.

Also der Erwerber oder wie? Wie wegen was zieht der vor Gericht?

Daher wird die Wohnung
dringend gebraucht, Nerven am Ende und Gesundheit des Babys
gefährdet, da es kaum Schlaf findet.
Besteht für Hilfesuchende eine Chance?

Zumindest ich verstehe den Sachverhalt überhaupt nicht. Vielleicht kannst du mal mit einfachen Worten erklären, wer hier wer ist und wo wohnt und was macht.

Welches Sonderkündigunsgrecht ? Wenn man ein Objekt kauft,
übernimmt man die Mietverträge.

Wobei oft Eigenbedarf ansteht, der dann eine Kündigung rechtfertigen kann.

Das wird schwierig, die Mieterin gegen ihren Willen raus zu
bekommen.

Ich bin mir bislang nicht mal sicher, dass das überhaupt eine Mieterin ist. Und wenn sie keine ist, wird das mit dem Rausbekommen natürlich gleich viel einfacher. Mal sehen, was zur Sachverhaltsergänzung noch vorgetragen wird.

Es wurde vorher extra nachgefragt und vom Gläubiger versichert,

Wen interessiert das ?

Je nach Konstellation den Erwerber, der dachte, man hätte hier leichtes Spiel. Könnte Schadensersatzansprüche begründen. Dazu gibt der Sachverhalt aber derzeit viel zu wenig her.

Du musst gar nicht um jeden Preis antworten.

Da hast Du durchaus recht. Aber ich habe noch den Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ im Kopf, mir ist nicht bekannt, dass dieser Grundsatz nicht mehr gilt. Auch die geschilderten Details über die Mieterin sprechen nicht für eine schnelle Lösung. Ob es um Eigenbedarf geht, konnte ich aus der etwas wirren Ausgangsfrage nict ableiten.

Hallo jigharami,
der Artikel ist etwas wirr - anscheinend haben ihn viele hier nicht ganz verstanden.
Ich versuche mal Ordnung ins Chaos zu bringen:
Junge Familie mit Baby (Hilfesuchende) haben in Zwangsversteigerung Haus mit älterer Mieterin erworben. Familie will/muss aus der bisherigen Wohnung ausziehen, da die Nachbar-Mieter dort zu laut sind. (Für den Sachverhalt ist es nicht relevant, dass diese Mieter keine Möbel haben etc. - das führte hier nur zu zusätzlicher Verwirrung)
Ich gehe mal davon aus, dass das erworbene Haus ein Einfamilienhaus ist. Dann wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich, die sich aber bei Weigerung der Mieterin nur mit Zeitaufwand und auf dem Klageweg durchsetzen lassen wird.
Die Hilfesuchenden sollten sich umgehend an einen versierten Anwalt wenden, der ihre Interessen durchsetzt - alles andere ist nur Zeitverschwendung.
Gruß florestino

Und wer ist mit „Eigentümer“ gemeint? Und mit „Schuldner“? Und mit „Sohn“?

Vielen Dank erstmal! Tut mir leid für den vielleicht etwas missverständlichen Text, aber durch den täglichen (und nächtlichen) Lärm habe ich ständig Kopfbrummen, durch den Frust wurden halt noch die nebensächlichen Dinge erwähnt. Sorry!
Die Erklärungsversuche, die ich heute Nacht hier noch einstellte, wurden offenbar gelöscht.
Es ist richtig, Hilfesuchende Familie = Ersteher des Hauses. Der Gläubiger war die Bank und im Zwangsversteigerungstermin als auch davor wurde mehrmals gefragt, wie sich das mit der Mieterin im Haus verhält und der Bankvertreter versicherte, dass es keine Probleme gibt.
Die Schuldner, gegen die die Zwangsverwaltung betrieben wurde, sind Tochter und Schwiegersohn der Mieterin, eine ältere Frau. Es ist ein nicht fertig gestelltes Zweifamilienhaus, die obere (unausgebaute) und untere Etage (worin sich die Mieterin befindet) wollten wir jedoch zusammengefassen. Die Mieterin wohnt allein in der fast 100qm großen 3-Raum-Wohnung und bezahlt seit 15 Jahren eine konstante Miete, die für diese Größe jedoch sehr gering ist (kalt rund 260 + 90 NK). Ein Anwalt sollte sowieso eingeschaltet werden, aber da uns die ganze Sache keine Ruhe lässt, wollte ich vorher mal rumhorchen. Gruß