Hallo zusammen,
dieser Beitrag passt sowohl zum Mietrecht als auch zu den Immobilien. Ich versuche es also erst einmal hier:
Eine DHH soll zwangsversteigert werden. Der Termin steht bereits fest. Ein erster Versteigerungstermin wurde kurzfristig abgesagt. Damit ist diesmal nicht zu rechnen, da die Liste der Gläubiger zwischenzeitlich immer länger geworden ist, die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers endgültig erschöpft.
Eigentümer der Immobilie ist der nicht mehr im Haushalt lebende Ex-Mann. Wohnhaft im Haus (mit normalem unbefristetem Mietvertrag) ist die Ex-Frau mit den gemeinsamen Kindern. Die zu zahlende Miete wurde zwischen den Ex-Partnern mit 400 Euro/Monat festgelegt, darüber existiert ein normaler Mietvertrag - die ortsübliche Miete für das Haus läge bei ca. 1.300 Euro/Monat.
Die Mieterin wehrt sich mit Kräften gegen den Verkauf des Hauses bzw. kündigt an, das Haus nicht räumen zu wollen. Bereits in der Vergangenheit drohte sie mehrfach mit Suizid, sollte es zu einer Räumungsverpflichtung kommen.
Herr X würde das Haus gerne über die Zwangsversteigerung erwerben.
Ist es korrekt, dass Herr X mit Datum des Zuschlags Herr X der Ex-Frau Mietzahlungen bis zu ihrem Auszug in Rechnung stellen kann? Die Mietzahlung von 400 Euro ist ja klar eine Gefälligkeit des Ex-Mannes.
Muss der neue Eigentümer, also Herr X, diesen Gefälligkeits- Mietvertrag übernehmen oder kann er direkt auf die ortsübliche Miete erhöhen?
Im nächsten Schritt würde dann die Kündigung wegen Eigenbedarfs (Herr X möchte mit seiner Familie dort einziehen) fällig. Welche Kündigungsfrist hätte Herr X einzuhalten? Greift der alte Mietvertrag, der seit mehr als 5 Jahren besteht? Dann wären es 6 Monate. Oder sein eigener, neuer Mietvertrag - wie geht das überhaupt, wenn die Mieterin nichts unterschreiben will?
Falls die Mieterin nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist auszieht, was passiert dann? Könnte Räumungsklage seitens des neuen Eigentümers erhoben werden? Wie erfolgreich wäre die wohl? M. E. muss der Eigentümer dafür in Vorkasse treten - welche Kosten wären hier zu erwarten? (Doppelhaushälfte, offensichtlich viel Hausrat)
Was wäre zudem, wenn die Mieterin ihren Mietzahlungen nicht nachkommen kann? Müsste dann trotzdem die normale Kündigungsfrist abgewartet werden, bevor man weitere Maßnahmen (ebenfalls Räumungsklage) ergreifen könnte?
Legt man sich bei der Überlegung, eine solche Immobilie überhaupt anzpacken, womöglich selber einen Strick um den Hals? Habe irgendwo mal gelesen, dass „vermietete Objekte“ und „u. a. bewohnt durch Kinder“ (hier sind es übrigens gleich 4!!!) zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringen…
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke und viele Grüße
Kirsten