Im Wege einer Zwangsvollstreckung werde ich demnächst eine ET-Wohnung ersteigern. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen:
besteht ein Sonderkündigungsrecht,wenn a) die bisherige Mietzahlung die Nebenkosten beinhaltet,ich aber Miete und Nebenkosten künftig getrennt abrechnen will…,
b)falls der noch Eigentümer die gezahlte Kaution an den Mieter nicht zahlt und der Mieter daraufhin mir die Kautionszahlung verweigert ?
zu a)nun, es besteht zwar ein Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG, das aber letzten Endes auf die übliche Eigenbedarfskündigung rausläuft. Ansonsten besteht kein Recht zu einer Änderungskündigung, die Du ja beabsichtigst. Selbstverständlich sind Mieterhöhungen im Rahmen des gesetzlich zulässigen möglich, aber ansonsten bist Du bei Änderungen des bestehenden Mietvertrages auf Dein Verhandlungsgeschick und die Kooperationsbereitschaft des Mieters angewiesen.
zu b) kann ich nichts sagen. Da kenne ich mich zu wenig aus im Mietrecht, das ja hier eigentlich tangiert wird.