Also,unser Haus wurde Zwangsversteigert und ehemaliger Besitzer wohnt noch mit (Einliegerwhg) drin.Wir zahlen aber für diese Einliegerwhg.Heiz und Warmwasserkosten mit da der Zähler auf unseren Namen läuft.Im Mietvertrag steht das ehemaliger Besitzer diese Kosten anteilmässig an uns zahlt.Haben nun über 2 Jahre lang immer den Betrag von Miete abgezogen.Jetzt will der neue das nicht da er meint es wäre eine Sache gewesen zw.uns und ehem.Vermieter.Fordert von uns seit Erwerb des Hauses diesen betrag nun von uns.Will jetzt gerichtlich Einklagen.Muß ich den nun an ihn zahlen?Übernimmt er nicht den Mietvertrag mit allen vereinbarungen die da drin stehen? Vielen lieben Dank für Antworten (evtl.mit dazugehörigen Paragraphen?)
Kann leider nicht helfen
Also,unser Haus wurde Zwangsversteigert und ehemaliger
Besitzer wohnt noch mit (Einliegerwhg) drin.Wir zahlen aber
für diese Einliegerwhg.Heiz und Warmwasserkosten mit da der
Zähler auf unseren Namen läuft.Im Mietvertrag steht das
ehemaliger Besitzer diese Kosten anteilmässig an uns
zahlt.Haben nun über 2 Jahre lang immer den Betrag von Miete
abgezogen.Jetzt will der neue das nicht da er meint es wäre
eine Sache gewesen zw.uns und ehem.Vermieter.Fordert von uns
seit Erwerb des Hauses diesen betrag nun von uns.Will jetzt
gerichtlich Einklagen.Muß ich den nun an ihn zahlen?Übernimmt
er nicht den Mietvertrag mit allen vereinbarungen die da drin
stehen? Vielen lieben Dank für Antworten (evtl.mit
dazugehörigen Paragraphen?)
Hallo Tower,
die Frage kann ich nicht beantworten, dafür bräuchte ich die relevanten Unterlagen.
Wenn zwischen Ihnen und dem Alteigentümer ein Mietvertrag besteht, dann gelten selbstverständlich die dortigen Vereinbarungen und Sie haben bei einer Klage nichts zu befürchten.
Wenn es nur den Vertrag mit dem ehemaligen Vermieter gibt, dann ist es verzwickt. Da hilft nur der Mieterverein, die Verbrauchzentrale oder ein Fachanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hi
ja eigentlich schon mit allen Vereinbarungen bis auf diejenigen die eben die Bezahlung betreffen. Schließlich will er auch in den Genuss der Miete bzw. der nebenkosten kommen, da er ja auch selbst diese zu bezahlen hat. Ds mit dem Zähler, auf den alles läuft ist ja sowieso die Einladung zum Ärger.Somit wäre es dem neuen Mieter dringend anzuraten, die Verbraucher und deren Abrechnung zu trennen.
Gruß Peter
Guten Tag!
Wie ich es verstehe handelt es sich hierbei mal um mind. 2 Wohnungen. Jede Wohnung muss eigentlich eigene Zähler für Wasser + Strom haben. Es kann nicht sein, dass sie die Nebenkosten der Einliegerwohnung - egal wer dort wohnt- tragen. Fordern sie den Vermieter auf, für klare Verhältnisse -sprich: Abrechnung nach Wohneinheit mit getrennten Zählern- zu sorgen.
L.G. Jihet
Wenn es eine Vereinbarung gibt, dann muss auch die übernommen werden
Kauf oder auch Zwangsversteierung brechen nicht bestehende Mietverträge. Für den neuen Eigentümer ist das maßgebend, was in Ihrem Mietvertrag steht. Für Ihr Mietverhältnis gibt es keine andere Rechtgsgrundlage als den Mietvertrag und das, was darin vereinbart ist. Dazu bedarf es keiner Gesetzeshinweise! Sollte der Vermieter da eine andere Auffassung vertreten kann er ja aussichtslos klagen. Dann hat er neben dem richtigen Mietvtrag zusätzlich jetzt noch vermeidbare Kosten.
Schalten Sie einen Anwalt ein und vereinbaren Sie pauschal für alle Arbeit bis zur Klärung bzw. gerichtlichen Kläreung 250 Euro!
Wenne der Anwalt das nicht will, den nächesten und nächsten nehmen!!!
Das ist juristisch zu prüfen!!!
Hallo,guten Tag
Sie haben Recht. Der Erwerber dieses Hauses übernimmt Alle Verträge.Wenn er was ändern will, muss er mit Ihnen eine neue Vereinbarung eingehen.Sagen Sie ihm er soll Verbrauchszähler einbauen.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Guten Morgen,
wenn ihnen das Haus zwangsversteigert würde, dann kann der ehemalige Besitzer - falls es sich um den Mieter handelt - das Mietverhältnis solange fortsetzen, bis er ordentlich gekündigt würde, es sei denn, ein außerordentliches Kündigungsrecht wäre zu Recht ausgeübt worden.
Ich weiß jetzt nicht was Sie sich (von wem) haben abziehen lassen. Grundsätzlich gilt, dass der Mietvertrag (wenn er nicht sittenwidrig ist) fortbesteht - wie gesagt - unter der Voraussetzung, dass kein Sonderkündigungsrecht ausgeübt worden ist.
Viel Glück.
weil es wohl nur um nebenkosten geht, solltet ihr alle nach einer lösung suchen, welche dem recht und dem gewollten rechnung trägt. die bisherige regelung scheint unsauber.
hallo,
soweit ich weiß, gilt hier BGB § 566, Kauf bricht Miete nicht. EIne ZVG ist wie ein Verkauf zu sehen.
Der neue Eigentümer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den alten Mietvertrag.
Schöne Grüße
Hallo,
das ist nicht ganz einfach. Selbstverständlich wird ein Mietvertrag vom neuen Eigentümer übernommen, nicht aber ein sogenanntes „Innenverhältnis“ wie es zwischen Ihnen und dem ehemaligen Eigentümer bestand.
Die Verbrauchskosten, die auf die Einliegerwohnung entfallen, sind von Ihnen an diesen Bewohner weiterzuberechnen.
Grüße, Zita
Also,unser Haus wurde Zwangsversteigert und ehemaliger
Besitzer wohnt noch mit (Einliegerwhg) drin.
Frage: Ich verstehe Ihre Schilderungen nicht ganz.
Euer Haus wurde zwangsversteigert. Seid Ihr danach ausgezogen oder nicht? Oder seid Ihr dringeblieben?
In der Hauptwohnung?
Habt Ihr eine Mietvertrag mit dem Ersteher geschlossen?
Was heißt „ehemaliger Besitzer wohnt noch mit drin / ELW?“
Wir zahlen aber
für diese Einliegerwhg.Heiz und Warmwasserkosten mit da der
Zähler auf unseren Namen läuft.Im Mietvertrag steht das
ehemaliger Besitzer diese Kosten anteilmässig an uns
zahlt.Haben nun über 2 Jahre lang immer den Betrag von Miete
abgezogen.Jetzt will der neue das nicht da er meint es wäre
eine Sache gewesen zw.uns und ehem.Vermieter.Fordert von uns
seit Erwerb des Hauses diesen betrag nun von uns.
Frage: Erklärt mir das bitte in gutem Deutsch. Es ist schwer verständlich.
Will jetzt
gerichtlich Einklagen.Muß ich den nun an ihn zahlen?Übernimmt
er nicht den Mietvertrag mit allen vereinbarungen die da drin
stehen? Vielen lieben Dank für Antworten (evtl.mit
dazugehörigen Paragraphen?)
Antwort: Wenn Euer Haus versteigert wurde und es besteht ein Mietvertrag gilt das gleiche wie bei einem
Verkauf über den Notar. Will heissen „Kauf bricht nicht Miete“, genauso ist es mit der ZV.
Will der Ersteher eine Mietvertragsänderung, muß er diese mit dem Mieter aushandeln.
Hallo, leider kann ich in dieser Beziehung keine genaue Auskunft geben. Meine Empfelhung ist es aich an der Gericht zu wenden.