Zwangsversteigerung Mietwohnung / Eigenbedarf

Hallo!
Wollte mir mal ein paar Meinungen zu folgendem abstrakten Fall einholen:

Ein Mieter mietet über einen gewerblichen Zwischenmieter eine Wohnung, welche aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers zwangsversteigert wird. Dies weiss der Mieter beim Unterzeichnen des Mietvertrages jedoch nicht. 10 Tage nach Unterzeichnung des Mietvertrages wird der Zwangsversteigerungsbescheid ins Grundbuch eingetragen. Dies erfährt der Mieter jedoch erst Monate später.

Nun droht dem Mieter eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf des neuen Eigentümers. Der Mieter möchte jedoch aufgrund der Tatsache, dass ihm die Wohnung a) gefällt und b) bereits auch investiert wurde (Küche, Laminat etc…) nicht ausziehen.

Jetzt meine Fragen:

  1. Ist es möglich, dass ein gewerblicher Zwischenmieter 10 Tage vor dem Eintrag des Zwangsversteigerungsvermerks ins Grundbuch tatsächlich nichts hiervon weiss?

  2. Kann man eine Schadensersatzforderung stellen? Sollte man tatsächlich nach nur wenigen Monaten wieder ausziehen müssen entstünden enorme Kosten (Makler, Umzug, Küche etc…)

Danke und Gruß,
Charly

Hallo,

  1. Ist es möglich, dass ein gewerblicher Zwischenmieter 10
    Tage vor dem Eintrag des Zwangsversteigerungsvermerks ins
    Grundbuch tatsächlich nichts hiervon weiss?

Maximal kann man wissen, was im Grundbuch heute steht.
Wenn die Banken da drin stehen, ist man auch nicht schlauer.
Jetzt müßte man wissen, ob der Vermieter in finanziellen Problemen ist.
Ob der das einem Mieter sagt (gew. oder nicht gew.)?

Zwangsversteigerungen werden anderweitig angekündigt - wenn man das nicht prüft…

Wieso sollte sich ein gewerblicher Zwischenmieter von einem nichtgewerblichen hier(!) unterscheiden.

  1. Kann man eine Schadensersatzforderung stellen? Sollte man
    tatsächlich nach nur wenigen Monaten wieder ausziehen müssen
    entstünden enorme Kosten (Makler, Umzug, Küche etc…)

Glaube nicht, da die Eigenbedarfskündigungen ziemlich klar geregelt sind -> Mieterverein.
Anderer Fall:
Vermieter vermietet eine Wohnung. 2 Wochen später erfährt seine Frau, dass sie mit Drillingen schwanger ist -> Platzmangel -> Eigenbedarfskündigung.
Liegt aus meiner Sicht an der Begründung für die Kündigung, weniger an der Dauer.
Grüße
Michael

Ein Mieter mietet über einen gewerblichen Zwischenmieter eine Wohnung, welche aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers zwangsversteigert wird. Dies weiss der Mieter beim Unterzeichnen des Mietvertrages jedoch nicht. 10 Tage nach Unterzeichnung des Mietvertrages wird der Zwangsversteigerungsbescheid ins Grundbuch eingetragen. Dies erfährt der Mieter jedoch erst Monate später.

Nun droht dem Mieter eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf des neuen Eigentümers. Der Mieter möchte jedoch aufgrund der Tatsache, dass ihm die Wohnung a) gefällt und b) bereits auch investiert wurde (Küche, Laminat etc…) nicht ausziehen.

a)+b) sind keine Gründe im rechtlichen Sinne > sondern eher ganz normales Leben; zudem hätte der Mieter sich vor einer baldigen Kündigung dadurch schützen können, dass er eine Mindes-Vertragslaufzeit vereinbart hätte.
Soweit die Kündigung des Erwerbers/neues Vermieters berechtigt ist, wird sich der Mieter nicht dagegen wehren können.

  1. Kann man eine Schadensersatzforderung stellen?
    Sollte man tatsächlich nach nur wenigen Monaten wieder ausziehen müssen entstünden enorme Kosten (Makler, Umzug, Küche etc…)

Aus dem Abschluss eines Vertrages ergeben sich auch sogenannte Nebenpflichten > z.B. Schutzpflicht > Aufklärungspflicht: d.h. die eine Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unaufgefordert vor Vertragsabschluss über Umstände aufzukären, die die andere Vertragspartei dazu bewegen könnte von einem Vertragsabschluss Abstand zu nehmen.
Was darunter genau fällt ist aber einzelfallabhängiges Rechtsprechungsrecht.

Ist so eine Pflicht zu bejahen, verletzt die Vertragspartei ihre Pflicht und tritt tatsächlich ein Schaden ein, dann entsteht ggfs. ein Schadensersatzanspruch - Rechtsgrundlage: Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (Culpa in Contrahendo) - §§ 311 Abs.2, 241 Abs.2 und 280 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html

Beispiele
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/280nachf.htm
bei Vorhersehbarkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarf
http://www.palm-bonn.de/eigenbedarf.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw061.htm

Das ist allerdings nicht direkt vergleichbar, da der Schadensersatzanspruch nur gegenüber dem „Schädiger“ (also dem Zwischenvermieter) geltend gemacht werden kann Der Erwerber aus Zwangsversteigerung muss zwar den Mietvertrag übernehmen (§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete), darf aber nach § 573 kündigen (z.B. wegen Eigenbedarfs) und hat zudem ein Sonderkündigungsrecht nach § 57 ZVG - Nimmt er seine Rechte wahr, hat der Erwerber/neue Vermieter sich aber dadurch in Bezug auf das Mietverhältnis nichts zuschulden kommen lassen!
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/zvg.htm

  1. Ist es möglich, dass ein gewerblicher Zwischenmieter 10 Tage vor dem Eintrag des Zwangsversteigerungsvermerks ins Grundbuch tatsächlich nichts hiervon weiss?

Der eigentlichen Zwangsversteigerung geht i.d.R. ein mehrmonatiges Verfahren voran. Oft steht das Objekt dann auch unter Zwangsverwaltung - die Miete ist dann nicht mehr an den Vermieter sondern an den Zwangsverwalter zu zahlen.
Möglicherweise hat der Zwischenvermieter von der drohenden Zwangsversteigerung gewusst … und genau das hätte derjenige der einen Schadensersatzanspruch stellt auch zu beweisen!

Derjenige der z.B. einen Schadensersatzanspruch geltend macht und einklagt, muss aber grundsätzlich für seine eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten erstmal in Vorlage treten. Sollte er „unterliegen“, dann trägt er zudem auch die Kosten, die er der Gegenpartei dadurch erforderlich gemacht hat …
Die Erfolgsaussichten sollte man daher im Vorfeld recht gut überlegen UND ob man die entsprechenden Beweise auch erbringen kann!
Ggfs. hilft bei der Entscheidung nur eine einzelfallbezogene Rechtsberatung weiter.

Ein Mieter mietet über einen gewerblichen Zwischenmieter eine Wohnung, welche aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers zwangsversteigert wird. Dies weiss der Mieter beim Unterzeichnen des Mietvertrages jedoch nicht. 10 Tage nach Unterzeichnung des Mietvertrages wird der Zwangsversteigerungsbescheid ins Grundbuch eingetragen. Dies erfährt der Mieter jedoch erst Monate später.

Nun droht dem Mieter eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf des neuen Eigentümers. Der Mieter möchte jedoch aufgrund der Tatsache, dass ihm die Wohnung a) gefällt und b) bereits auch investiert wurde (Küche, Laminat etc…) nicht ausziehen.

a)+b) sind keine Gründe im rechtlichen Sinne > sondern eher
ganz normales Leben; zudem hätte der Mieter sich vor einer
baldigen Kündigung dadurch schützen können, dass er eine
Mindes-Vertragslaufzeit vereinbart hätte.

Klar, dass weiss der Mieter auch…eben jetzt im Nachhinein. Wenn man eine Wohnung vermietet bekommt, denkt man ja nicht gleich daran, dass diese evtl 9 Monate später ZWangsversteigert wird. Deswegen hat der Mieter auch auf keine mIndestvertragslaufzeit bestanden. Dies wird er in Zukuunft sicher tun!

Soweit die Kündigung des Erwerbers/neues Vermieters berechtigt
ist, wird sich der Mieter nicht dagegen wehren können.

  1. Kann man eine Schadensersatzforderung stellen?
    Sollte man tatsächlich nach nur wenigen Monaten wieder ausziehen müssen entstünden enorme Kosten (Makler, Umzug, Küche etc…)

Aus dem Abschluss eines Vertrages ergeben sich auch sogenannte
Nebenpflichten > z.B. Schutzpflicht >
Aufklärungspflicht: d.h. die eine Vertragspartei ist
verpflichtet, die andere Vertragspartei unaufgefordert vor
Vertragsabschluss über Umstände aufzukären, die die andere
Vertragspartei dazu bewegen könnte von einem Vertragsabschluss
Abstand zu nehmen.
Was darunter genau fällt ist aber einzelfallabhängiges
Rechtsprechungsrecht.

Ist so eine Pflicht zu bejahen, verletzt die Vertragspartei
ihre Pflicht und tritt tatsächlich ein Schaden ein, dann
entsteht ggfs. ein Schadensersatzanspruch - Rechtsgrundlage:
Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei
Vertragsverhandlungen (Culpa in Contrahendo) - §§ 311 Abs.2,
241 Abs.2 und 280 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html

Beispiele
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/280nachf.htm
bei Vorhersehbarkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarf
http://www.palm-bonn.de/eigenbedarf.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw061.htm

Das ist allerdings nicht direkt vergleichbar, da der
Schadensersatzanspruch nur gegenüber dem „Schädiger“ (also dem
Zwischenvermieter) geltend gemacht werden kann Der Erwerber
aus Zwangsversteigerung muss zwar den Mietvertrag übernehmen
(§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete), darf aber nach § 573
kündigen (z.B. wegen Eigenbedarfs) und hat zudem ein
Sonderkündigungsrecht nach § 57 ZVG - Nimmt er seine Rechte
wahr, hat der Erwerber/neue Vermieter sich aber dadurch in
Bezug auf das Mietverhältnis nichts zuschulden kommen lassen!
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/zvg.htm

  1. Ist es möglich, dass ein gewerblicher Zwischenmieter 10 Tage vor dem Eintrag des Zwangsversteigerungsvermerks ins Grundbuch tatsächlich nichts hiervon weiss?

Der eigentlichen Zwangsversteigerung geht i.d.R. ein
mehrmonatiges Verfahren voran. Oft steht das Objekt dann auch
unter Zwangsverwaltung - die Miete ist dann nicht mehr an den
Vermieter sondern an den Zwangsverwalter zu zahlen.
Möglicherweise hat der Zwischenvermieter von der drohenden
Zwangsversteigerung gewusst … und genau das hätte
derjenige der einen Schadensersatzanspruch stellt auch zu
beweisen!

Das ist genau mein Punkt. Hat der Zwischgenvermieter von dieser VErsteigerung gewusst oder nicht? Wenn ja, hat er es dem Mieter nicht gesagt und somit seine Pflichten verletzt. Der Zwischenmieter hat übrigens umgehend nach Inkrafttreten des Mietvertrages sein Zwischenmietverhältnis gekündigt…***grüberl grübel***

Derjenige der z.B. einen Schadensersatzanspruch geltend macht
und einklagt, muss aber grundsätzlich für seine eigenen
Anwaltskosten und die Gerichtskosten erstmal in Vorlage
treten. Sollte er „unterliegen“, dann trägt er zudem auch die
Kosten, die er der Gegenpartei dadurch erforderlich gemacht
hat …
Die Erfolgsaussichten sollte man daher im Vorfeld recht gut
überlegen UND ob man die entsprechenden Beweise auch erbringen
kann!
Ggfs. hilft bei der Entscheidung nur eine einzelfallbezogene
Rechtsberatung weiter.

Der Mieter ist Mirglied im Mieterbund und geniesst dort Rechtschutz. Er wollte lediglich hier im kompetenten Forum vorher ein paar Meinungen einholen!

Vielen Dank hierfür!!!

Gruß,
Charly

Das ist genau mein Punkt. Hat der Zwischgenvermieter von dieser VErsteigerung gewusst oder nicht? Wenn ja, hat er es dem Mieter nicht gesagt und somit seine Pflichten verletzt.

Wie gesagt: genau der Punkt den derjenige auch zu beweisen hätte, der einen Schadensersatzanspruch geltend macht.

Der Zwischenmieter hat übrigens umgehend nach Inkrafttreten des Mietvertrages sein Zwischenmietverhältnis gekündigt…***grüberl grübel***

Dieser Umstand stellt m.E. rechtlich die Sache wieder in ein völlig anderes Licht.

Der Mieter ist Mirglied im Mieterbund und geniesst dort Rechtschutz. Er wollte lediglich hier im kompetenten Forum vorher ein paar Meinungen einholen!

Dann erzähl doch mal dem Forum, was dir der Mieterbund raten wird.

Das ist genau mein Punkt. Hat der Zwischgenvermieter von dieser VErsteigerung gewusst oder nicht? Wenn ja, hat er es dem Mieter nicht gesagt und somit seine Pflichten verletzt.

Wie gesagt: genau der Punkt den derjenige auch zu beweisen
hätte, der einen Schadensersatzanspruch geltend macht.

Der Zwischenmieter hat übrigens umgehend nach Inkrafttreten des Mietvertrages sein Zwischenmietverhältnis gekündigt…***grüberl grübel***

Dieser Umstand stellt m.E. rechtlich die Sache wieder in ein
völlig anderes Licht.

Was meinst Du damit? Würde mich brennend interessieren!

Der Mieter ist Mirglied im Mieterbund und geniesst dort Rechtschutz. Er wollte lediglich hier im kompetenten Forum vorher ein paar Meinungen einholen!

Dann erzähl doch mal dem Forum, was dir der Mieterbund raten
wird.

Werd ich tun!

Gruß,
Charly

Das ist genau mein Punkt. Hat der Zwischgenvermieter von dieser VErsteigerung gewusst oder nicht? Wenn ja, hat er es dem Mieter nicht gesagt und somit seine Pflichten verletzt.

Wie gesagt: genau der Punkt den derjenige auch zu beweisen hätte, der einen Schadensersatzanspruch geltend macht.

Der Zwischenmieter hat übrigens umgehend nach Inkrafttreten des Mietvertrages sein Zwischenmietverhältnis gekündigt…***grüberl grübel***

Dieser Umstand stellt m.E. rechtlich die Sache wieder in ein völlig anderes Licht.

Was meinst Du damit? Würde mich brennend interessieren!

Bereits erfolgte eigene Kündigung des Mieter - d.h. dem Mieter entsteht also gar kein Schaden, weil entsprechende Kosten (" (Makler, Umzug, Küche etc…") auf eigenen Wunsch des Mieters auf ihn zukommen.

Das widerspricht völlig deiner anfänglichen Schilderung („Mieter hat investiert und will nicht ausziehen“)
Jetzt klingt so: Mieter will auf eigenen Wunsch ausziehen und versucht, dabei noch möglichst viel herauszuholen.

> Wenn du einem Anwalt nach erfolgter Rechtsberatung im Gehen noch ein Häppchen bzgl. der Sachumständge hinwirfst, das die Rechtslage und das bisher Erklärte völlig verändert, dann freut sich der Anwalt, weil du dann die erforderliche neue Beratung nochmal bezahlen darfst.
Hier im Forum ist Hilfe kostenlos, da verärgert man durch so ein Verhalten womöglich nur die Helfer …

So, jetzt erstmal gaaaanz langsam. Das hast Du offensichtlich „im Gehen“ etwas zu ungenau gelesen. Die Situation ist wie folgt:
Der Mieter hat über einen gewerblichen Zwischenmieter die WOhnung gemietet und möchte selbstverstaändlich drin WOhnen bleiben.
Dem Mieter wurde evtl durch den gewerblichen Zwischenmieter die Tatsache verschwiegen, dass die WOhnung zur Zwangsversteigerung ansteht und dies u.U. zu einer Kündigung zwecks Eigenbedarfs führen könnte.
Dieser gewerbliche Zwischenmieter hat nach erfolgtem Unterzeichnen des Mietvertrages durch den Mieter das gewerbliche Zwischenmietverhältnis mit dem Eigentümer der Wohnung zum nächstmöglichen Termin gekündigt! Dies ändert in ertser Instanz nichts an dem Mietverhältnis des Mieters, denn dies muss ja vom eigentümer zunächst übernommen werden. Jedoch steht die Wohnung seit dieser Kündigung des gewerblichen Zwischenmieters unter ZWangsverwaltung bis zum Versteigerungstermin!

Also, ich versuche hier niemand zu verärgern, sondern möchte nur Rat einholen und auch die Ratgebenden sollten sich die Schilderungen doch möglichst genau durchlesen und nicht irgendwelche unbegründete ANschuldigungen äußern!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@Charly
Ich habe keinerlei Lust mich über „ungenau gelesen“ oder „ungenau geschrieben“ bzw. häppchenweise neue Details mit dir auseinanderzusetzen. Ich denke der Thread an sich ist dazu aussagekräftig genug.
Vielleicht mag wer anderer versuchen, sich den Sachverhalt zusammenzubasteln und dazu eine Meinung abzugeben - ich mag jedenfalls nicht mehr.

Viel Glück

Mir geht es genauso und ich bin dankbar für alle Meinungen die ich hier im Forum erhalte, auch Deine. Jedoch hab ich diese Diskussion hier nicht entfacht und ich denke nach wie vor, dass Du lediglich etwas mißlesen hast und direkt mit persönlichen Angriffen auf meine, Deiner Meinung nach, Unfähigkeit einen Sachverhalt darzustellen reagiert hast. Wenn ich nunmal persönlich angegriffen werde, setze ich mich eben auch zur Wehr.

Darüberhinaus habe ich in meinem letzten Post nocheinmal sachlich die Situation rekapituliert um evtl entstandene Unklarheiten zu beseiteigen. In dieser Hinsicht ist der Thread mit Sicherheit auch von Laien, zu denen ich mich selbstverständlich auch zähle, nachvollziehbar.

Jedoch sind solche Diskussionen in der Tat nicht der Sinn eines solchen Forums und sollten damit auch beeendet werden.

Nocheinmal danke an alle für sämtliche Tipps und Meinungen!

Charly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]