Zwangsversteigerung mit Erbbaurecht

Hallo zusammen,

beabsichtige eine Doppelhaushälfte (DHH) per Zwangsversteigerung zu erwerben.

Zur Versteigerung steht das Erbbaurecht des Grundstückes. Das Erbbaurecht besteht an dem mit der DHH bebauten Grundstück.

Laut Makler gibt es die Möglichkeit das Erbbaurecht zu verlängern oder das Grundstück zu kaufen.

Folgende Fragen habe ich dazu und ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen:

Bei einem „normalen“ Hauskauf ist mir die Abwicklung klar. Haus ersteigern, Kaufsumme, Grundstückssteuern, Gerichtskosten usw. bezahlen. Haus und Grundstück gehören mir.

Ist das beim Erbbaurecht genauso? Also bezahle ich die Kaufsumme, Grundstückssteuer, Gerichtskosten usw. und erhalte dann das Erbbaurecht und damit das Haus und die Benutzung des Grundstückes?
Oder kommen zusätzliche Kosten auf mich zu (außer Grundstücksteuer, Gerichtskosten etc.) die das Erbbaurecht betreffen?

Gibt es Grundsätzliches was ich bei dieser Konstellation beachten sollte?

Was ist der unter „Barwert der Erbbauzinsreallast“ zu verstehen?

Kann mir der Eigentümer das Erbbaurecht verweigern?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Viele Grüße

Niklas

Laut Makler gibt es die Möglichkeit das Erbbaurecht zu
verlängern oder das Grundstück zu kaufen.

Was macht denn der Makler bei der ZV? Freihändiger Verkauf vorab?

Was macht denn der Makler bei der ZV?

Der soll dafür sorgen, das genügend Interessente zum Termin erscheinen. Habe ich schon mehrfach erlebt.

Das ist richtig. Ein vorab Verkauf ist leider nicht möglich. Der Makler ist von der Bank als Ansprechpartner eingeschaltet worden.

Was macht denn der Makler bei der ZV?

Der soll dafür sorgen, das genügend Interessente zum Termin
erscheinen. Habe ich schon mehrfach erlebt.

Die Idee ist ja grds nicht schlecht. Wer bezahlt den dann am Ende? Der betreibende Gläubiger?

Die Bank bezahlt den Makler. Unglaublich aber wahr. :smile: Es gibt auch Makler die das Objekt anbieten die wollen Provision haben wenn man sich das Expose anfordert und dann selbts ersteigert. Sachen gibts …

Nur eine Anmerkung, da ich mich selber gerade für ein Haus aus einer Zwangsversteigerung interessiert habe. Hier der Rat eines Anwaltes der Spezialist auf dem Gebiet ist:

„Noch ein Rat vorab: Zwangsversteigerungen sind im Grunde nichts für Ungeübte. Ich würde dazu raten, im Zweifel ganz offen den Rechtspfleger zu fragen, wenn Sie unsicher sind. Ebenfalls empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld andere Versteigerungen zu besuchen, um sich mit dem Ablauf vertraut zu machen. Ein kundiger Beistand kann im Zweifel auch nichts schaden.“

Auch aus eigener Erfahrung: Unbedingt mit dem Amtsgericht vorab sprechen, um herauszufinden, ob noch vorrangige Lasten auf dem Grundstück sind. Siehe ein paar Postings weiter unten.

Gruß und viel Erfolg
C.