Zwangsversteigerung mit vorrangigen Grundschulden

Hallo zusammen,

folgenden Beispielfall:

Gläubiger B betreibt eine Zwangsversteigerung aus dem zweiten Rang, d.h. die erstrangige Grundschuld bleibt nach Versteigerung bestehen, ist somit durch den Erwerber nebst der Zahlung des Bargebotes abzulösen, also in der jeweiligen Höhe (Grundschuld + Zinsen) zu zahlen (unabhängig von der Valuta des Darlehens).
(Wenn dies bereits falsch ist, bitte anmerken.)
Wie soll nun eine Zwangsversteigerung erfolgreich von Statten gehen, wenn die Grundschuld + Zinsen den Wert der Immobilien recht deutlich überschreiten?? Beispiel Grundschuld und Zinsen ergeben 150.000 Euro, Verkehrs- und Marktwert sind rund 100.000 Euro. Mal abgesehen dass in der ersten Verhandlungen min 5/10 geboten werden müssen, wären ja selbst in der zweiten Verhandlung 1 Euro zuviel, da zusätzlich die 150.000 Euro an die erstrangige Bank zu zahlen sind.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einem vergleichbaren Fall?
Ein solcher Fall dürfte zwar nicht die Regel sein, aber dürfte doch immerhin ab und zu vorkommen.

Herzlichen Dank im Voraus

Philipp

Einer für den sich ein Gebot lohnen würde, wäre der vorrangige Gläubiger.
gruß n.

Hallo zusammen,

folgenden Beispielfall:

Gläubiger B betreibt eine Zwangsversteigerung aus dem zweiten
Rang, d.h. die erstrangige Grundschuld bleibt nach
Versteigerung bestehen, ist somit durch den Erwerber nebst der
Zahlung des Bargebotes abzulösen, also in der jeweiligen Höhe
(Grundschuld + Zinsen) zu zahlen (unabhängig von der Valuta
des Darlehens).
(Wenn dies bereits falsch ist, bitte anmerken.)

Wenn ein 2.Ranggläubiger die ZV betreibt, wird normalerweise der 1-Ranggläubiger dem beitreten.
Der 2.Rang Gläubiger wird - auch als Betreiber der der ZV erst als 2-tes ausbezahlt. Das Objekt wird Lastenfrei durch die Verteilung des ges. Ersteigerungserlöses gem Rangaufteilung der Grundschulden.

Beispiel: 1.GS 50.000 und 2.GS 30.000 - Zuschlag bei 60.000. Bedeutet, der durchführende 2.Gläubiger bekommt nur 10.000 und muss 20.000 abschreiben.

Wenn die GS an erster Rangstelle mit ersteigert werden würde, gäbe es kaum einen Bieter für solche Objekte!