Guten Tag,
angenommen es steht ein altes Bauernhaus zur Zwangsversteigerung, in dem Haus wohnt eine 68 jährige Dame, die Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch eingetragen hat. Vermerkt ist nur das Wohnrecht und eine monatliche Abgabe des Eigentümers von 500,-€ an die Bewohnerin, sowie eine Klausel die besagt, dass die Bewohnerin das Haus zurück kaufen kann innerhalb von 30 Jahren.
Was hat das damit auf sich? Welchen Wert muss die Bewohnerin im Falle eine Rückkaufes zahlen? Wenn jemand das Haus über die Zwangsversteigerung erwirbt, ist es dann so einfach, dass die Bewohnerin einfach sagen kann ich will das Haus zurück? Angenommen man steckt 150.000,- € für den Ausbau einer Wohnung in das Objekt, wie ermittelt sich ein Rückkaufwert?
Das Wohnrecht ist nicht auf die Wohnung oder das Haupthaus beschränkt, kann ich mir trotzdem einen Teil eines Nebengebäudes oder zB. das Dachgeschoss des Haupthauses ausbauen und dort selber einziehen?
Vielen Dank
Gruß