Zwangsversteigerung mit Zwangsverwaltung

Hallo,
folgender Fall:
Eine Immobilie wird Zwangsversteigert.
Im Gutachten steht dass die Immobilie durch einen Rechtsanwalt Zwangsverwaltet sei.
Welche Auswirkungen hat das bei der Versteigerung auf den neuen Besitzer, insbesondere evtl. Zusatzkosten?
Wer hat da schon Erfahrungen gemacht, muss man da auf was besonders Aufpassen?
Die Immobilie steht leer.
Danke für die Antworten.

Mfg. Thomas

Oder kann jemand sagen, wer den Rechtsanwalt für seinen Aufwand entschädigt?

Die Zwangsverwaltung wie auch die Zwangsversteigerung richten sich gegen den Eigentümer. Der Ersteigerer ist dann NEUER Eigentümer. Die Zwangsverwaltung ist nicht mehr zulässig, das das Recht des Gläubigers befriedigt ist. Die ZV wird aufgehoben.
Die Vergütung des Zwangsverwalters erfolgt aus dem Teilungserlös der Einnahmen der Zwangsverwaltung, bzw. aus dem ZVG-Erlös.

Also wenn ich das richtig Versanden habe, muss der neue Besitzer der Immobilie nicht noch zusätzlich den Zwangsverwalter bezahlen.

Richtig, er Bezahlt ihn höchstens indirekt aus dem Versteigerungsgebot.