Zwangsversteigerung ohne Innenbesichtigung?

Ich interessiere mich für ein Reihenhaus, das zwangsversteigert werden soll. Allerdings ist eine Innenbesichtigung nicht möglich, da der Vorbesitzer vor einiger Zeit ausgezogen und nicht mehr auffindbar ist. Müßte ich das Haus wirklich ungesehen kaufen oder wie sieht die rechtliche Grundlage aus, vorher eine Türöffnung per Gericht durchführen zu lassen und das Haus vorher mal von innen gesehen zu haben? Wenn ich es kaufe, muss es ja auch „zwangsgeöffnet“ werden, oder?

Hallo,

Du musst schon die „Katze im Sack“ kaufen. Das Haus gehört Dir nicht und Du kannst nicht fremde Leute Haus gewaltsam öffnen lassen, denn noch sind die Schuldner Eigentümer.
Oder würde Dir gefallen wenn ich Deine Türe aufbreche und schaue wie du wohnst?
Ideen habt Ihr…

Wenn Du es ersteigert hast, dann kannst Du dies durch den Gerichtsvollzieher machen lassen.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Hallo,

na gut, dann muss ich das Risiko eingehen, egal, was einen erwartet. Habe mittlerweile erfahren, wenn mehr als zehn Leute sich für das Haus interessiert hätten, wäre da wohl eine Chance gewesen.
Der Vorbesitzer ist vor mehr als zwei Jahren nach unbekanntem Ort verzogen. Er muss sich also denken, dass das Haus zwangsversteigert wird, um nicht ewig leerzustehen.
Ich danke auf jeden Fall für die Antwort und schaue mal, was weiter passiert…